Die rechtlichen Vorgaben für die Existenzgründung in der Gastronomie sind vielfältig. Häufig verlieren Gastro-Gründer im Eifer des Gefechts den Überblick im Vorschriften-Dschungel. Wir haben im 2. Teil zusammengefasst, auf was es vor der Eröffnung von Restaurant, Bar und Café rechtlich ankommt.
Gründungsformalitäten – Gewerbeanmeldung und Gaststättenerlaubnis
Um in Deutschland mit einem eigenen Gastgewerbe durchzustarten, bedarf es vor der Existenzgründung einiger Formalitäten. Grundsätzlich besteht in Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder ein Gewerbe seiner Wahl gründen und führen darf. Für einige Branchen existieren jedoch Einschränkungen für eine Gründung. Für die Inbetriebnahme von Deinem Gastgewerbe, in dem kein Alkohol ausgeschenkt wird, reicht in der Regel (abhängig vom Bundesland) eine Gewerbeanmeldung. Sind jedoch auch alkoholische Getränke im Angebot enthalten, ändert sich das schnell. Bei der zuständigen Behörde vor Ort – meist ist es das Ordnungsamt – muss eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession oder Schankerlaubnis genannt, beantragt werden. In unserer „Checkliste Gründungsformalitäten” haben wir für Euch alle Informationen zu diesem Thema zusammengetragen. Für Deine Existenzgründung solltest Du in Erwägung ziehen, Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit, um Zuschüsse für Deine Existenzgründung zu beantragen.
Auf Nummer sicher – weitere rechtliche Vorbereitungen für Deine Existenzgründung
Mit der Anmeldung beim Gewerbeamt und der Einreichung für eine Konzession wäre der wichtigste Teil für Deine rechtlich einwandfreie Existenzgründung erledigt. Es gilt jedoch noch viele weitere rechtliche Vorbereitungen für Deine Gründung zu treffen, die oft vergessen werden. Ohne Musik und Strom läuft zum Beispiel auch in einem Restaurant nichts. Um nicht plötzlich eine Abmahnung der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) im Briefkasten vorzufinden oder ohne Strom im Dunkeln zu sitzen, solltest Du auch an kleinere, nervige aber trotzdem wichtige Formalitäten denken.
Zu den wichtigsten Formalitäten für die Existenzgründung in der Gastronomie zählen:
- Anmeldung bei der GEMA
- Anmeldung bei der GEZ
- Anmeldung bei einem Energieversorgungsunternehmen
- Einrichtung eines Geschäftskontos bei der Bank
- Anmeldung entsprechender Versicherungen (Betriebshaftpflicht-, Sachinhalts-, Glaspauschal-, Betriebs-, Betriebsunterbrechungs- und Rechtsschutzversicherung)
- Anmeldung des Betriebs bei der Berufsgenossenschaft
- ggf. Anmeldung bei der Handelskammer
- ggf. Zuschüsse beantragen
Darüber hinaus sollte sich jeder Gastronom mit den Gepflogenheiten der Gaststättenverordnung, des Jugendschutzgesetzes und des Infektionsschutzgesetz auskennen. Zusätzlich kann eine Weiterbildung Dir dabei helfen Deine Management-Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um Dich auf die Existenzgründung noch besser vorzubereiten. Dieses Wissen kannst Du in Deinem Businessplan und auf der Suche nach dem perfekten Personal einfließen lassen.
Immer schön sauber bleiben – Hygienevorschriften für gastronomische Betriebe
Überall wo Lebensmittel verarbeitet werden, gilt es nach deutschem Recht gewisse Hygienevorschriften einzuhalten – auch und ganz besonders in der Gastronomie. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, die bis zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen können. Daher tut jeder Gastro-Gründer gut daran, die Hygienevorschriften zu kennen und diese auch entsprechend einzuhalten. Die Hygienevorschriften lassen sich anhand eines Hygieneplans veranschaulichen.
Der Hygieneplan gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- Personalhygiene
- Lebensmittelhygiene
- Ausstattungshygiene
- Küchenhygiene
- Raumhygiene
Die einzelnen Vorschriften sind in der Lebensmittelhygieneverordnung sowie in der HACCP geregelt. Alles, was Du dazu wissen musst, haben wir in unserer “Checkliste Hygienevorschriften” für Dich zusammengefasst.
Draufschreiben, was drin ist – Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen und Allergenen
Gastronomische Betriebe, die zubereitete Speisen anbieten, sind verpflichtet ihr Angebot in der Speisekarte hinsichtlich enthaltener Zusatzstoffe und Allergene zu kennzeichnen. Diese Verordnung dient der Transparenz für die Verbraucher und schützt insbesondere auch Allergiker vor gesundheitlichen Gefahren. Die Kennzeichnungspflicht basiert auf der seit Dezember 2014 geltenden Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die als von der EU erlassenes Regelwerk den Umgang mit Lebensmitteln neu regelt und nationale Vorschriften wie die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) und Elemente der Fertigpackungsverordnung (FPackV) bzw. der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) miteinander verbindet.
In zwei Blogartikeln erklären wir Euch die rechtlichen Grundlagen für die Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen und Allergenen. Dort findest Du konkrete Beispiele, wie Du Dein Angebot auf Deiner Speisekarte regelkonform kennzeichnet und natürlich nützliche Praxistipps.
Nun kennst kennst Du die Grundlagen für eine Existenzgründung in der Gastronomie. Was außerdem extrem wichtig ist, ist ein Kassensystem, das zu Dir passt. Um die bestmögliche Variante zu finden, kannst Du Dir von uns einfach eine kostenlose Einführung zum Thema Kasse geben lassen. Du kannst nur gewinnen. Trag Dich einfach ein!
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