Der Coronavirus verlangt der Gastronomie alles ab. Hier findest Du als Gastronom Informationen zur Finanzierung und Hilfen während dieser Corona-Krise.
Update 20. April 2022
Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden ein weiteres Mal verlängert. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV endet erst Ende Juni 2022. Gefördert werden weiterhin Lizenzgebühren für IT-Programme.
Update 02.12.2021
Die Corona-Inzidenzen steigen deutschlandweit wieder an und die Bundesregierung hat die Corona-Wirtschaftshilfen noch einmal verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 weitergeführt. Anträge für die erweiterte Überbrückungshilfe können bis zum 31.3.2022 eingereicht werden.
Alle Informationen über die verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie hier.
Update: 08.10.2021
Die Überbrückungshilfe III Plus wurde ein weiteres Mal verlängert. Ab heute können von der Covid-19-Pandemie betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Der Förderzeitraum wurde um den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 erweitert. Die erweiterte Überbrückungshilfe ist inhaltlich nahezu unverändert.
Zusätzlich können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli 2021 von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren einen Antrag stellen. Die “Restart-Prämie” entfällt.
Die Anträge sind weiterhin nur von prüfenden Dritten (z.B Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) beantragbar. Weitere Informationen zur aktualisierten Überbrückungshilfe III Plus erhalten Sie hier.
Update: 05.08.2021
Dir Überbrückungshilfe III wurde durch die Deutsche Bundesregierung verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus können nun auch Hilfen für die Monate Juli bis September 2021 beantragt werden. Welche genauen Anforderungen erfüllt werden müssen, um beispielsweise die Digitalförderung in höhe von 10.000 Euro zu erhalten, findest Du in den FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus. In jedem Fall solltest Du mit Deinem Steuerberater prüfen, welche finanziellen Förderungen für Dich und Deinen Betrieb möglich sind.
Update: 07.05.2021
Im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 fördert die Bundesregierung Unternehmen, die stark von der Corona-Pandemie betroffen sind, mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro in die Digitalisierung. Förderfähig sind unter anderem Anschaffungen von IT-Hardware, als auch die “Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne der § 146a Abgabenordnung (AO).” Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden!
Anspruch auf die Überbrückungshilfe 3 haben Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2021 gegründet wurden.
Beantragen kann die Überbrückungshilfe 3 ein von ihnen beauftragter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerbevollmächtigter oder Rechtsanwalt.
Voraussetzungen: Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird (Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019). Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diesen Zeitraum nicht antragsberechtigt.
Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Antragsfrist: 31. August 2021
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 3 finden Sie hier
Update: 30.10.2020
Am 28.10.2020 hat die Bund-Länder-Konferenz einen neuen bundesweiten Lockdown und damit umfassende Einschränkungen für die Gastronomie beschlossen. So sind spätestens ab dem 02.11.2020 für 4 Wochen nur noch der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von Speisen und Getränken gestattet. Um die betroffenen Betriebe zu unterstützen ergänzt die Bundesregierung bestehende Hilfsprogramm, etwa die teilweise Übernahme von Umsatzausfällen.
Im Folgenden beschreibt das Bundesministerium für Finanzen welche Hilfsmaßnahmen angeboten werden:
Mit neuen, außerordentlichen Corona-Hilfen stark durch die Krise
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie findest du konrekte Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfen:
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternhemen
Update: 14.05.2020
Alle relevanten Punkte findest Du in dieser Auflistung. Klicke einfach auf die Frage, die Dich für Deine Gastronomie interessiert:
Deutschland: Welche Finanzierung kannst Du als Gastronom in Anspruch nehmen?
Deutschland: Entschädigungen für die Gastronomie laut Infektionsschutzgesetz
Österreich: Staatliche Maßnahmen für die Gastronomie (Coronavirus)
Österreich: Finanzierungen für die Gastronomie (Coronavirus)
Schweiz: Staatliche Maßnahmen für die Gastronomie gegen Corona
Schweiz: Finanzierungen und Entschädigungen aufgrund der Corona-Krise
(Stand 14. Mai 2020)
Deutschland: Welche staatlichen Maßnahmen gibt es als Hilfe während der Corona-Krise für die Gastronomie?
Das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz BMWI) schnelle Hilfen für Unternehmer, also auch für Gastronomen, versprochen. Hierfür wurden Maßnahmenpakete verabschiedet:
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (bundesfinanzministerium.de) beschreibt das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild für Deutschland (bundesfinanzministerium.de) findest Du an dieser Stelle.
Deutschland: Welche Finanzierung kannst Du als Gastronom in Anspruch nehmen?
Um Deine Gastronomie für die Zeit der staatlich verordneten Schließung und den Einschränkungen zuvor zahlungsfähig zu halten, kannst von der KfW Kredite für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise (kfw.de) erhalten. Hier findest Du eine Übersicht zum KfW Sonderprogramm 2020 (bmwi.de). Darüber hinaus kannst Du auf Finanzierungshilfe durch die Bürgschaftsbanken setzen. Um herauszufinden, wer und was staatlich gefördert wird, nutze diese Fördersuche (foerderdatenbank.de). Hier gibt es nochmal alle Corona-Soforthilfen der Bundesländer (fuer-gruender.de) im Überblick. Sehr hilfreich ist auch der Förderwegweiser – Die Fördersuche für den Tourismus. Hier kannst Du in einer Suchmaske herausfinden, wo und welche Förderungen Du für Deine Gastronomie erhalten kannst. Zusätzlich findest Du im Corona-Navigator eine detaillierte Auflistung für die Maßnahmen der Bundesländer, um Unternehmen wie Gaststätten liquide zu halten.
Hier findest Du als Hilfestellung eine Checkliste zur Beantragung von Soforthilfe!
Deutschland: Entschädigungen für die Gastronomie laut Infektionsschutzgesetz
Als selbstständiger Gastronom kannst Du aufgrund der staatlich verordneten Maßnahmen im Zuge des Coronavirus Entschädigungen für Verdienstausfall beantragen, wenn Du als Selbstständiger Gehaltseinbußen hinnehmen musstest. Grundlage hierfür ist §§ 56 ff. IfSG. Hierfür benötigen Sie einen betreffenden Bescheid Ihres zuständigen Gesundheitsamtes. Bitte informieren Sie sich hierzu genauer bei dem jeweiligen Ministerium für Soziales in Ihrem Bundesland(verdi).
Hier findest Du alles zu Hygienevorschriften während der Corona-Krise und hier zum Thema: Wann Du in welchem Bundesland wieder öffnen darfst!
Österreich: Staatliche Maßnahmen für die Gastronomie (Coronavirus)
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt hier Informationen zu Rechtliches (Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dazu gehören auch Antworten auf Deine Fragen zum Thema Corona: Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus. Besonders hilfreich sind die Informationen von der WKÖ. Hier gibt es eine spezielle Seite für die Gastronomie in Österreich. Dort findest Du, was erlaubt ist und was Du für Deine Gaststätte zu beachten musst: Coronavirus Info-Service für Betriebe – Gastronomie. Zusätzlich gibt es von der WKÖ eine allgemeine Seite, die alle relevanten Fragen für Unternehmen beantworten: Coronavirus FAQ: WKÖ-Informationen für Unternehmen.
Österreich: Finanzierungen für die Gastronomie (Coronavirus)
An dieser Stelle findest Du vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Übersicht zu allen finanziellen Hilfe-Maßnahmen aufgrund von Corona: Coronavirus / COVID-19. Zusätzlich gibt Dir die WKÖ Informationen zu den Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige. Hier findest Du den Link zur Online-Beantragung für die Härtefälle-Fonds. Zusätzlich kannst Du Überbrückungskredite beantragen, zum Beispiel gibt es Informationen dazu hier: aws Garantie – spezielle Konditionen/Bedingungen: Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“
Schweiz: Staatliche Maßnahmen für die Gastronomie gegen Corona
Das Massnahmen-Paket zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen wird hier vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vorgestellt. Zusätzlich gibt der Schweizerischer Arbeitgeberverband einen Leitfaden für Arbeitgeber zum Coronavirus aus, der Dich als Gastronom interessieren könnte und das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt Dir Allgemeine Informationen zum Coronavirus vom Bundesrat an die Hand.
Schweiz: Finanzierungen und Entschädigungen aufgrund der Corona-Krise
Der Bundesrat hat beschlossen, dass es aufgrund der Corona-Krise in der Schweiz besondere Maßnahmen geben soll. Alles dazu finden Sie hier: Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen. Zusätzlich bieten Dir die Bürgschaftsgenossenschaften Spezialregime Bürgschaften für KMU. Zu Liquiditätshilfen für Unternehmen wirst Du hier informiert. Hier kannst Du direkt Überbrückungskredite für Unternehmen beantragen.
Erste Hoffnung gibt es, da die Gastronomie im Mai 2020 stückweise unter strengen Auflagen wieder öffnen darf. Es ist noch ein weiter Weg zur Normalität, aber wir glauben fest daran, dass wir bald wieder die Vorzüge der Gastronomie genießen können. Wenn Du regelmäßig die wichtigsten Neuigkeiten zum Thema Corona und Gastronomie erhalten willst, trag Dich doch einfach kostenlos und unverbindlich für unseren Newsletter ein: Anmeldung Newsletter.