Wer in die Welt der Selbstständigen einsteigen möchte, muss seinen Friseursalon nicht zwingend komplett neu aus dem Boden stampfen. Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoller, einen bereits bestehenden Friseursalon zu übernehmen. In diesem Beitrag wollen wir Dir einen kleinen Leitfaden bieten, der Dir Informationen liefert, worauf Du bei der Geschäftsübernahme eines Friseursalons achten solltest und wie das Ganze vonstattengeht.
Friseursalon mieten oder kaufen?
Wenn Du den Entschluss gefasst hast, Dich als Friseur selbstständig zu machen, stellt sich Dir als Nächstes die Frage, ob Du den gewünschten Friseursalon kaufen oder doch besser mieten solltest. Leicht zu beantworten ist diese Frage jedoch nicht. Denn sowohl das Mieten des Friseursalons als auch der Kauf des gewünschten Salons bieten zahlreiche Vor- und Nachteile. Zunächst musst Du Dir im Klaren darüber sein, was genau Du willst und was Du mit Deinem Friseursalon auf lange Sicht erreichen möchtest. Auch Deine finanziellen Möglichkeiten darfst Du dabei nicht außer Acht lassen.
Möchtest Du Dich zunächst rein aufs Geschäft konzentrieren, empfiehlt es sich den Friseursalon zu mieten. Denn mit dem Kauf eines des Salons kommt neben Deinem Hauptgeschäft ein Haufen Arbeit auf Dich zu. Dazu gehören unter anderem die Wartung und Instandhaltung des Salons, welche zu keiner Zeit unterschätzt werden sollten. Mietest Du den Friseursalon, werden solche Arbeiten vom Vermieter, genauer gesagt der Hausverwaltung übernommen.
Auch der Standort des Friseursalons sollte bei der Entscheidung miteinbezogen werden. Denn durch den Kauf eines Friseursalons bist Du erst einmal an den Standort des Salons gebunden. Sollte sich also in den kommenden Jahren die Marktlage dieses Standorts (negativ) verändern, kannst Du mit Deinem Friseursalon nicht einfach umziehen.
Kauf ist auf lange Sicht eine gute Investition
Der größte Vorteil beim Kauf des Friseursalons besteht darin, dass Du diesen eigentlich immer als Wertanlage sehen kannst. Zwar bringt auch das Mieten des Salons finanzielle Vorteile, der Kauf des Friseursalons wird Deinem Unternehmen auf lange Sicht jedoch als finanzielle Rücklage dienen können. Finanzierst Du den Friseursalon etwa durch Eigenkapital, fallen anschließend nur noch Kosten für den Betrieb Deines Salons an, wodurch auf lange Sicht eine Menge Kosten gespart werden. Zudem kannst Du bei der Bilanzierung verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten nutzen, welche wiederum den effektiven Kaufpreis des Friseursalons senken.
Kostenfallen bei der Übernahme eines Friseursalons!
In den meisten Fällen wird bei der Geschäftsübernahme eines Friseursalons ein sogenannter Standard-Mietervertrag unterschrieben, sofern der Friseursalon gemietet wird. Dabei solltest Du genau auf bestimmte Passagen in diesem Vertrag achten, um spätere Kostenüberraschungen zu vermeiden. Daher sollte, vor allem bei der Verhandlung über einen bereits bestehenden Mietvertrag, dieser vorab auf unwirksame Klauseln nach der aktuellen Rechtsprechung (allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB) überprüft werden.
Nicht selten finden sich nämlich vor allem in älteren Mietverträgen unzulässige Kombinationen von Endrenovierungsverpflichtungen, Verpflichtungen zu laufenden Schönheitsreparaturen oder Instandhaltungs-/ Instandsetzungs-Klauseln durch den Mieter, die heute eventuell überholt sind.
Ferner ist die Ablösesumme für den Friseursalon ein wichtiger Punkt. Hier möchte jeder auf seine Kosten kommen. Denn vor allem der Vorgänger des Friseursalons hat höchstwahrscheinlich viel Herzblut, Geld und Zeit in den Salon investiert. Lasse Dich jedoch nicht über den Tisch ziehen. Löse den Friseursalon nicht über seinem Wert ab! Für die Ablösesumme eines Friseursalons gibt es keine vorgeschriebenen Richtlinien. Du musst daher eigenständig dafür Sorge tragen, dass Du alle Informationen zum Salon erhältst, die Dir die Ermittlung des Unternehmenswertes ermöglichen, bevor Du einer Ablösesumme zustimmst.
Der Unternehmenswert des Friseursalons entspricht dabei dem Geldwert, welcher auf Basis unterschiedlicher Verfahren ermittelt wird. Hieraus wird dann die Ablösesumme des Salons abgeleitet.
Was ist ein Übernahmevertrag?
Ein weiterer wichtiger Aspekt in Sachen Geschäftsübernahme Friseursalon ist der Übernahmevertrag, sollte bereits ein Geschäftsvertrag bestehen. Das heißt, Du als neuer Vertragspartner trittst in einen bereits bestehenden Vertrag ein und Dein Vorgänger zu selben Zeit aus. Du als neue Vertragspartei übernimmst dabei sämtliche Rechte und Pflichten für den Salon. Abzugrenzen ist hier allerdings die Vertragsübernahme von der Abtretung (vgl. §§ 398 ff. BGB) und von der Schuldübernahme (vgl. §§ 414 ff. BGB). Abtretung bedeutet in diesem Fall eine Forderung des Altgläubigers an einen neuen Gläubiger (Dich) zu übertragen.
Dieser Übernahmevertrag kann sowohl auf gesetzlicher Anordnung kraft Gesetzes erfolgen oder indem alle Beteiligten zustimmen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Zu unterscheiden ist hier jedoch zwischen dem übernommenen Vertrag (etwa ein Kaufvertrag) und dem Vertrag zur Übernahme des Friseursalons. Bei einem Übernahmevertrag handelt es sich daher in den nicht gesetzlich normierten Fällen um einen Vertrag sui generis (alleinstehend).
Friseursalon eröffnen ohne Meister
Eine weitere Frage, die viele angehende Friseure verfolgt, ist die nach dem Meisterbrief. Wird er wirklich benötigt, um sich als Friseur selbstständig zu machen? Diese Frage lässt sich kurz und knackig mit einem „Ja“ beantworten. Allerdings können wir Dich mit diesem „Ja“ nicht einfach so im Regen stehen lassen. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, einen Friseursalon auch ohne Meisterbrief zu eröffnen. Dafür bedarf es eine sogenannte Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) oder einer Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO. Eine weitere Möglichkeit und das ist wahrscheinlich auch die, auf welche die meisten ohne Meisterbrief zurückgreifen, ist die Beschäftigung eines Betriebsleiters in Deinem Betrieb. Also ein Friseur mit Meisterbrief, der den Betrieb für Dich leitet.
Weitere Möglichkeiten sind die Beantragung einer Qualifikation für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder die Gründung eines mobilen Friseurservices. Der Fachverband wird hierfür prüfen, ob Du die Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erfüllst. Das bedeutet:
- Die Vorlage einer Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
- Nachweise einer sechsjährigen aktiven Berufserfahrung als Friseur, davon vier Jahre in einer leitenden Funktion (als Nachweise gelten u. a. Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen)
- Besitz der “erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse”, die Du durch Deine Berufserfahrung nachweisen kannst
Geschäftsübernahme Friseursalon – Übernahme des Personals
Bei der Geschäftsübernahme eines laufenden Friseursalons kann man davon ausgehen, dass hier auch Friseurpersonal vorhanden ist, welches mit übernommen wird. Die Frage, ob Du das Friseurpersonal mit übernehmen wirst oder nicht, stellt sich allerdings nicht. Warum? Weil bei einem Betriebsübergang die Friseur-Mitarbeiter automatisch übernommen und damit zugleich auch die Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten der Friseure. Das ist gesetzlich so festgelegt (siehe § 613a BGB) und dient dem Schutz der Arbeitnehmer.
Eine Kündigung des Friseur-Personals aus Anlass des Betriebsübergangs ist rechtsunwirksam. Davon sind auch Änderungskündigungen betroffen. Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt jedoch bestehen.
Neueröffnung nach Geschäftsübernahme eines Friseursalons
Wenn Du den bürokratischen Teil Deiner Geschäftsübernahme so weit hinter Dir hast, steht die Neueröffnung Deines Friseursalons vor der Türe. Und diese ist die perfekte Möglichkeit, sowohl um neue Geschäftskontakte für Deinen Friseursalon zu knüpfen als auch alte zu festigen. Dein Vorgänger hat bestimmt einen Kundenstamm zurückgelassen, welcher sich freuen wird, den neuen Geschäftsführer im Friseursalon kennenzulernen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, eine Neueröffnung groß zu feiern, jedoch bringt eine kleine Feier zur Neueröffnung Deines Friseursalons nur Vorteile. Denn die Kunden werden es zu schätzen wissen, wenn sie mit ihrem Dienstleister in Kontakt treten können, auch ohne gleich seine Dienste im Salon in Anspruch nehmen zu müssen.
Vielen Menschen ist es wichtig zu wissen, wer ihre Bezugsperson im Friseursalon ist und vor allem wer das Gesicht des Salons verkörpert. Gleichzeitig kannst Du zur Eröffnung besondere, an das Ereignis gebundene Aktionen planen, die bereits etwas Geld in Deine Kasse spülen.
Das Publikum Deiner Geschäftseröffnung sollte gut durchdacht sein und setzt sich im Grunde aus vier Personengruppen zusammen:
- Freunde und Familie: Freunde und Familie haben Dich während der gesamten Zeit der Geschäftsübernahmen wahrscheinlich sowohl moralisch als auch physisch unterstützt. Sie dürfen auf keinen Fall fehlen, wobei die Neueröffnung Deines Geschäfts den passenden Moment bietet, um Danke zu sagen.
- Geschäftspartner und Investoren: Im lockeren Rahmen der Eröffnungsfeier können Geschäftspartner sich bereits ein Bild von dem machen, was sie in Zukunft erwarten könnte. Du hingegen kannst direkt neue Kontakte knüpfen, die Du zu einem späteren Zeitpunkt auf geschäftlicher Basis vertiefen kannst.
- Presse und Personen der Öffentlichkeit: „Wer nicht wirbt, der stirbt“, heißt es immer so schön. Und wer bietet eine bessere Werbemöglichkeit als die Presse? Je nachdem, wo Deine Eröffnung stattfindet, solltest Du Personen aus Politik und Presse einladen. Wenn Du Glück hast und Deinen Charme spielen lässt, bekommst Du sogar einen Artikel über die Eröffnung, was immer besser ist als eine einfache Zeitungsanzeige.
- Ausgewählte Kunden: Bei der Planung Deiner Neueröffnung solltest Du Dir Gedanken darüber machen, ob die Eröffnungsfeier öffentlich oder im geschlossenen Rahmen stattfinden soll. Entscheidest Du Dich für die geschlossene Variante, empfiehlt es sich ein paar ausgewählte Stammkunden einzuladen, um ihnen zu zeigen, wie wichtig sie Dir sind. Dies vermittelt ein Gefühl von Zugehörigkeit und fördert die Beziehung zu Deinen Kunden. Das wiederum sorgt für Vitamin B, wodurch weitere Kunden kommen.
Hygienevorschriften im Friseursalon
Hygiene ist immer ein Thema in einem Friseursalon. Vor allem aber im direkten Kundenkontakt, um Krankheiten, Infektionen etc. zu vermeiden. Deshalb gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, um einen Friseursalon zu leiten. Konkrete Maßnahmen regelt die Hygieneverordnung, die jedes Bundesland für ihre Friseure separat erlässt. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es im schlimmsten Fall zur Schließung Deines Friseursalons kommen. Dazu kommt auch die Coronapandemie, welche noch strengere Hygienemaßnahmen für Friseure zur Folge hatte.
Die regulären Vorschriften für einen Friseursalon lassen sich aber leider nicht pauschal erläutern, da die einzelnen Bundesländer, wie bereits erwähnt, bei der Hygieneverordnung unterschiedliche Schwerpunkte für ihre Friseure setzen. Informiere Dich hier am besten, welche Hygieneregeln in Deinem Bundesland gelten.
Die richtige Einrichtung für Deinen Friseursalon
Bei der Einrichtung Deines Friseursalons bleibt Dir natürlich freie Hand. Niemand kann Dir vorschreiben, wie Du Deinen Salon gestaltest. Es gibt allerdings ein paar Punkte, auf die Du achten solltest, um für eine Wohlfühlatmosphäre im Salon zu sorgen. Zusätzlich ist es tatsächlich so, dass viele Kunden ihren Friseursalon auch nach der Einrichtung wählen. Denn die Einrichtung im Salon ist der erste Eindruck, welcher bei den Kunden entsteht. Ist dieser schmuddelig und altmodisch, kann es gut sein, dass Deine Kunden Dich und Deine Art zu arbeiten damit identifizieren und einen anderen Friseur wählen.
Bei einem guten Design im Salon gilt immer das Motto „weniger ist mehr“. Wähle in Deinem Friseursalon neutrale Farben mit ein paar bunten, dekorativen Highlights. Ist Dein Salon eher klein solltest Du darauf achten, dass die Farben von unten nach oben heller werden. Das lässt den Friseursalon größer wirken und der Kunde fühlt sich nicht eingeengt. Für die Möbel im Salon eignen sich am besten Holzelemente, da diese Wärme und Gemütlichkeit verkörpern.
Auch das Licht im Friseursalon spielt eine enorm wichtige Rolle, wenn es darum geht, dem Kunden eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Große Fenster sind optimal für einen Friseursalon, da natürliches Licht immer besser wirkt als künstliches. Sollte Dein Salon aber nicht über große Fenster verfügen, empfiehlt es sich Lichtquellen zu wählen, die ein warmes, natürliches Licht ausstrahlen. Ist das Licht zu grell besteht die Gefahr, dass der Salon zu kalt und hart wirkt – das wollen wir vermeiden.
Das waren jetzt ein paar allgemeine Tipps zur Einrichtung in Deinem Friseursalon. Wie Du Dich aber letztlich entscheidest, bleibt völlig Dir überlassen. Wichtig ist einfach immer, dass Du im Hinterkopf behältst, dass Deine Kunden sich im Salon wohlfühlen sollen. Denn nur so kommen sie auch gerne wieder!
orderbird MINI – das handliche Kassensystem für Friseursalons
Die Übernahme und Neueröffnung eines Friseursalons kann durch Inneneinrichtung, Ausstattung und Renovierung kostenintensiv sein. Genauso solltest Du nicht an der richtigen Kasse sparen, da Dir ein gutes und sicheres Kassensystem in Zukunft viel Zeit erspart und Dir das Leben mit Deinem Steuerberater und dem Finanzamt leichter macht. Das orderbird MINI ist eine handliche und günstige Kassenlösung passend für Friseursalons. Durch die einfache Bedienung lassen sich Deine Dienstleistungen und Pflegeprodukte einfach einpflegen, damit Du es so einfach wie möglich bei der Abrechnung vom Kunden hast. Eine integrierte SIM-Karte, sowie Bon-Drucker und Kartenleser sind in dem kleinen Gerät enthalten, damit sich die Karten- und Barzahlung im Laden, sowie auch bei eventuellen Außer-Haus-Geschäften, bequem gestalten. Auch Dein Steuerberater wird sich freuen: Das MINI hat eine integrierte TSE und Deine Steuerdatenexporte lassen sich nur mit einem Klick zu Deiner Steuerberatung senden.
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