Kassenmeldepflicht: Die KassenSichV schreibt vor, dass alle digitalen Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Hier erfährst Du mehr dazu.

Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Kassenmeldepflicht:

KassenSichV 2020: Was ändert sich?

Seit dem ersten 1. Januar 2020 gilt in Deutschland ein neue Kassengesetz: Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV). Wenn Du als Gastronom mit einer digitalen Kasse arbeitest, bedeutet das für Dich:
  1. Dein Kassensystem muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen (kurz: TSE). Die TSE muss aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle bestehen. (Sihe auch Online-TSE von orderbird)
  2. Belegausgabepflicht: Du bist seit dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, jedem Deiner Gäste einen Beleg zu geben – entweder ausgedruckt oder digital.
  3. Kassenmeldepflicht: Du musst Deine digitalen Kassensysteme dem Finanzamt melden.
Die Kassenmeldepflicht ist in § 146a Abs. 4 AO festgelegt und Teil der KassenSichV. Sie gilt für alle digitalen Kassensysteme.

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Alle Bestandteile vom Kassengesetz 2020 auf einem Blick.

Wann musst Du der Meldepflicht nachgehen?

Laut Kassensicherungsverordnung gilt: Hast Du eine neue digitale Kasse gekauft oder ein altes Kassensystem außer Betrieb genommen, musst Du sie innerhalb von einem Monat dem Finanzamt melden. Auch wenn Deine Kasse gestohlen wurde oder kaputt geht, muss das Finanzamt darüber informiert werden.
Tatsächlich wird die Kassenmeldepflicht jedoch voraussichtlich spätestens ab Oktober 2020 gelten. Geplant ist gewesen, dass sie bereits ab dem 1. Januar 2020 gilt. Da die Finanzämter jedoch noch nicht entsprechend vorbreitet sind, wurde noch kein neues offizielles Datum bekannt gegeben. Zudem gilt grundsätzlich, dass Kassensysteme dem Finanzamt erst dann gemeldet werden sollten, sobald sie über eine TSE verfügen.
Unser Tipp: Halte Dich auf dem Laufenden. Sobald es einen amtlichen Vordruck gibt, solltest Du der Kassenmeldepflicht nachgehen.
Wenn Du einen Foodtruck hast, musst Du bedenken, dass Du zusätzlich zu der Kassenmeldepflicht immer auch ein Protokoll führen musst: Du musst schriftlich festhalten, wann und wo Deine Kasse im Einsatz war.

Kassenmeldepflicht: Wie gehst Du vor?

Für die Meldung Deiner Kasse wird es einen amtlichen Vordruck geben. Mit Hilfe des Vordrucks musst Du dem Finanzamt folgende Angaben mitteilen:
  • Name und Steuernummer
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. Also: Was für ein Kassensystem hast Du?
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme: Wie viele digitale Kassen hast Du in Deiner Gastronomie?
  • Seriennummer Deiner Kasse 
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme: Sobald Du eine Kasse außer Betrieb nimmst, musst Du auch das dem melden!
Eine freundliche Servicekraft bedient einen Gast mit einer iPad-Kasse!

Du arbeitest in Deiner Gastronomie mit einem digitalen Kassensystem? Dann gilt für Dich die Kassenmeldepflicht.

Was passiert, wenn Du der Kassenmeldepflicht nicht nachgehst?

Die Kassensicherungsverordnung dient dem Manipulationsschutz von Grundaufzeichnungen in digitalen Kassensystemen. Denn der Staat hat gerade in der Gastronomie immer wieder mit Steuerhinterziehung zu kämpfen. Die technischen Sicherheitseinrichtung, die Belegausgabepflicht und die Kassenmeldepflicht sind deshalb neue Regelungen, um Manipulationen und Schwarzgeld gesetzlich zu verhindern. Mit der Verpflichtung zur Meldung der Kasse soll sichergestellt werden, dass alle Kassensysteme über eine TSE verfügen, da bei der Meldung auch mitgeteilt wird, welche TSE die Kasse hat. Entsprechend kannst Du davon ausgehen, dass – sobald es entsprechende Vordrucke für die gibt – streng überprüft wird, ob sich alle Betriebe mit digitalen Kassensystemen auch wirklich an die Kassensicherungsverordnung halten und ihre Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet werden.
Halte Dich an die KassenSichV und die darin eingeschlossene Kassenmeldepflicht. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann in Zukunft nämlich mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Du hast weitere Fragen bezüglich der Kassenmeldepflicht oder der Kassensicherungsverordnung? Wir von orderbird helfen Dir gern. Hinterlass uns einfach einen Kommentar! 
Oder bist Du noch auf der Suche nach einem digitalen Kassensystem, das auch 2021 gesetzeskonform ist? Mit dem iPad-Kassensystem von orderbird bist Du auf der sicheren Seite. Überzeuge Dich noch heute. Fülle einfach kurz das untenstehende Formular aus. In einer Demo stellen wir Dir dann das Kassensystem von orderbird unverbindlich vor.

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