Kassenmeldepflicht: Die KassenSichV schreibt vor, dass alle digitalen Kassensysteme dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Hier erfährst Du mehr dazu.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Kassenmeldepflicht:
3. Kassenmeldepflicht: Ab 2025 gibt es neue Regelungen zur Kassenmeldepflicht, die die bestehende Regelung von 2020 erweitern.
- Besondere Frist (bis 2025): Ab dem 1. Januar 2020 mussten Kassen, die neu angeschafft oder außer Betrieb genommen wurden, innerhalb eines Monats gemeldet werden. Für Kassensysteme, die bereits vor dem 1. Januar 2020 in Betrieb waren, galt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 zur Meldung beim Finanzamt.
- Ab 2025 neue Regelung: Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle neu angeschafften Kassensysteme innerhalb eines Monats nach der Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Die Kassenmeldepflicht ist in § 146a Abs. 4 AO festgelegt und Teil der KassenSichV. Sie gilt für alle digitalen Kassensysteme.
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Wann musst Du der Meldepflicht nachgehen?
Laut Kassensicherungsverordnung gilt: Hast Du eine neue digitale Kasse gekauft oder ein altes Kassensystem außer Betrieb genommen, musst Du sie innerhalb von einem Monat dem Finanzamt melden. Auch wenn Deine Kasse gestohlen wurde oder kaputt geht, muss das Finanzamt darüber informiert werden.
Wichtige Änderungen 2025:
- Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle neu angeschafften elektronischen Kassensysteme innerhalb von einem Monat nach der Anschaffung gemeldet werden.
- Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Bis zu diesem Datum müssen sie dem Finanzamt gemeldet werden.
Tatsächlich wird die Kassenmeldepflicht spätestens ab 2025 verbindlich für alle Betreiber von digitalen Kassensystemen. Halte Dich auf dem Laufenden und nutze das Online-Portal „Mein ELSTER“, um Deine Kassenmeldung vorzunehmen.
Zudem gilt grundsätzlich, dass Kassensysteme dem Finanzamt erst dann gemeldet werden sollten, sobald sie über eine TSE verfügen.
Unser Tipp: Halte Dich auf dem Laufenden. Sobald es einen amtlichen Vordruck gibt, solltest Du der Kassenmeldepflicht nachgehen.
Kassenmeldepflicht: Wie gehst Du vor?
Für die Meldung Deiner Kasse wird es einen amtlichen Vordruck geben. Mit Hilfe des Vordrucks musst Du dem Finanzamt folgende Angaben mitteilen:
- Name und Steuernummer
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. Also: Was für ein Kassensystem hast Du?
- Anzahl der verwendeten Kassensysteme: Wie viele digitale Kassen hast Du in Deiner Gastronomie?
- Seriennummer Deiner Kasse
- Datum der Anschaffung
- Datum der Außerbetriebnahme: Sobald Du eine Kasse außer Betrieb nimmst, musst Du auch das dem melden!
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ des Finanzamts laufen. Es gibt die Möglichkeit, die Kasse direkt im ELSTER-Formular einzugeben oder eine XML-Datei hochzuladen.

Du arbeitest in Deiner Gastronomie mit einem digitalen Kassensystem? Dann gilt für Dich die Kassenmeldepflicht.
Was passiert, wenn Du der Kassenmeldepflicht nicht nachgehst?
Halte Dich an die KassenSichV und die darin eingeschlossene Kassenmeldepflicht. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann in Zukunft nämlich mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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