Seit Beginn 2023 gilt für die Gastronomie die Mehrwegangebotspflicht. Erfahre hier alles rund um das Thema und wer davon betroffen ist.

Um Müll zu vermeiden und Energie zu sparen, trat am 01. Januar 2023 eine weitere Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft: Die Mehrwegpflicht. Da sich Einweg-Verpackungen nicht nachhaltig gestalten lassen, möchte der Gesetzgeber mit der neuen Pflicht, eine Mehrwegalternative anzubieten, die Umwelt entlasten. Wer diese Pflicht nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen.

Das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Warum die Mehrwegpflicht
Wer ist von der Mehrwegpflicht betroffen?
Was zählt alles zur Verkaufsfläche und wie berechnen sich die Mitarbeitenden?
Betriebe unter 80m² und weniger als 5 Mitarbeitenden
Betriebe über 80m² und mehr als 5 Mitarbeitenden
Das gilt für Lieferdienste
Hygienevorschriften für Mehrweg
Was gilt als Mehrwegverpackung?
Chancen für Deine Gastronomie für die Mehrwegpflicht
Bei Nichteinhaltung der Mehrwegpflicht

Was bedeutet die Mehrwegplicht?

Dieses Gesetz legt fest, dass jeder Gastronomiebetrieb wiederverwendbare Behältnisse für Speisen und Getränke anbieten muss.
Allgemein gilt, dass Getränke und Essen in Mehrweg-Gefäßen für Gäste nicht teurer sein dürfen, als die Getränke und Gerichte in Einwegverpackungen. Andersherum darf auf Lebensmittel in Einwegverpackungen keine Rabatt gegeben werden. Für Mehrweg-Gefäße Pfand zu verlangen, ist jedoch erlaubt.
Eine Guideline rund um das Thema Mehrwegpflicht haben wir Dir im folgenden Beitrag zusammengestellt.

Warum die Mehrwegpflicht?

Die Bundesregierung möchte mit der Mehrwegpflicht den Einwegmüll bei den to-go-Verpackungen verringern, um der aktuellen Müll-Problematik entgegenzuwirken. Denn durch Einweggeschirr oder Verpackungen fallen jährlich bis zu 350.000 Tonnen Abfall an.

Wer ist von der Mehrwegpflicht betroffen?

Wer in der Gastronomie Essen und Getränke to-go anbietet, muss seit 01. Januar 2023 eine Alternative zu den bisher genutzten Einwegverpackungen anbieten. Alle gastronomischen Betriebe, mit einer Größe von über 80m² und mehr als fünf Mitarbeitenden, sind betroffen. Hierzu gehören beispielsweise Lieferdienste, sowie Restaurants, Bistros, Cafés, Bars und Fastfoodketten.
Bei Ketten mit kleineren Verkaufsflächen gilt die Anzahl der Mitarbeitenden des ganzen Unternehmens, weshalb auch hier Mehrweg angeboten werden muss.

Mehrwegverpackung von RECUP mit Essen befüllt

Gastronomische Betriebe müssen ab 2023 neben den Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen für To-Go Essen anbieten.

Was zählt alles zur Verkaufsfläche und wie berechnen sich die Mitarbeitenden?

Zu der Verkaufsfläche zählen auch Außenflächen, sowie andere Aufenthalts- und Sitzbereiche. 20- Stunden-Teilzeitkräfte werden mit 0,5 gezählt und Mitarbeitende mit einer 30-Stunden-Woche mit 0,75.

Betriebe unter 80m² und weniger als 5 Mitarbeitenden

Auf Wunsch der Kunden, sind kleinere Betriebe dazu verpflichtet, Essen oder Getränke in von Kunden selbst mitgebrachten Behältnissen zu füllen. Hierfür muss eine gut sichtbare Info-Tafel im Lokal darüber informieren. Die Verantwortung trägt hier der Kunde dafür, dass die mitgebrachten Gefäße auch für den Transport von Lebensmitteln geeignet sind.

Betriebe über 80m² und mehr als 5 Mitarbeitenden

Für größere Betriebe bestehen zwei Auswahlmöglichkeiten:

  • Eigene Mehrwegverpackungen: Zum einen kannst Du eigene Mehrwegverpackungen kaufen. Dies hat den Vorteil, dass Du sie mit Deinem eigenen Logo bedrucken kannst. Oder Du gehst eine Kooperation mit einem Unternehmen ein, das sich auf Mehrweg-Systeme spezialisiert hat.
  • Das Pool-Mehrwegsystem: Bei einem Pool-Mehrwegsystem übernimmt der Systembetreiber die Produktion der Mehrwegbehältnisse und Du leihst sie Dir nur aus, um sie an Deine Gäste weiterzugeben. Außerdem können Deine Kunden die Gefäße bei allen Partnern im Pool-Mehrwegsystem zurückgeben.
RECUP Verpackungen im Café

Für Kunden sollte in jedem gastronomischen Betrieb mit Mehrwegverpackungen eine Info-Tafel ersichtlich sein, mit Informationen zu den Hygienevorschriften.

Auch Betriebe mit mehr als 80m² und mehr als 5 Mitarbeitenden können, laut Gesetzgeber, mitgebrachte Gefäße der Gäste befüllen. Das ist in diesem Fall aber keine Pflicht, wenn eine andere Mehrwegalternative bereits angeboten wird.

Für größere Betriebe gilt außerdem: für Gäste muss eine gut sichtbare Info-Tafel mit allen wichtigen Informationen zu den Mehrwegverpackungen im Betrieb anbringen. Hierauf müssen sich die Richtlinien zum Befüllen und Hygienevorschriften befinden.

Das gilt für Lieferdienste

Lieferdienste, die unabhängig von Restaurants arbeiten, sind nicht unmittelbar von der Mehrwegpflicht betroffen. Wer aber eng mit Gastronomen zusammenarbeitet, wird um ein Angebot von Mehrwegverpackungen auf der eigenen Plattform nicht herumkommen. Als Lieferservice bietest Du als Dienstleister Essen und Getränke verschiedenster Gastronomien an, die von der Mehrwegpflicht betroffen sind. Gastronomen nehmen hohe Strafen bei Nichteinhaltung in Kauf, weshalb sie Lieferdienste nutzen werden, die Mehrwegverpackungen anbieten.

Hygienevorschriften für Mehrweg

Für die Rücknahme oder das Wiederbefüllen von Mehrwegverpackungen gibt es bestimmte Hygienevorschriften. So sollte auf die Sauberkeit von wieder mitgebrachten Behältnissen beim erneuten Befüllen geachtet werden.

Nicht zureichend gesäuberte Gefäße zum Befüllen müssen von Dir abgelehnt werden, um Kontaminationen zu vermeiden. Allerdings müssen Gefäße aus dem Pfandsystem trotz Verschmutzungen bei Rückgabe zurückgenommen werden. Hier kann nur eine Annahme bei starken Verschmutzungen, wie beispielsweise Schimmel, verweigert werden. Die Rückgabe lässt sich über klassische “Schmutzbereiche”, wie z. B. eine Geschirrrückgabe-Station, im Gastronomiebetrieb organisieren.

Mehrwegbehälter, die nicht von Deinen Gästen mitgebracht, sondern von Dir ausgegeben werden, müssen gereinigt worden sein. Wichtige Informationen dazu sollten sich auf Deiner Info-Tafel in Deinem Betrieb befinden.

Was gilt als Mehrwegverpackung?

Wie der Name schon sagt, sollte die Verpackung mehrmals genutzt werden können. Prinzipiell gilt jedes Behältnis als Mehrwegverpackung, wenn sich dieses ausspülen und wiederverwenden lässt.

Chancen für Deine Gastronomie durch die Mehrwegpflicht

RECUP Mehrwegverpackung im Freien

Die Mehrweg-Nutzung hat auch wirtschaftliche Vorteile für Dich, wie beispielsweise Kundenbindung oder sogar Kostenersparnis.

  • Steigerung der Kundenbindung: Mehrwegverpackungen kommen zu Dir ins Lokal zurück und mit ihnen die Gäste. So kannst Du die Bindung zu Bestandskunden ausbauen und sogar neue Gäste finden ihren Weg in Dein Lokal.
  • Kostenersparnis: Die Mehrweg-Lösung kann Dir einiges an Kosten ersparen, da ein großer Teil der Ausgaben für Einwegverpackungen wegfällt.
  • Einfache Zahlweise: Ein gängiges Abrechnungsmodell etablierter Mehrweganbieter (wie RECUP/REBOWL) ist die Abrechnung eines monatlich gleichbleibenden Nutzungsbeitrags. Gastronomen zahlen je nach Vertragslaufzeit etwa 1 bis 2 Euro pro Tag, um Teil des Mehrwegsystems zu sein. Der Vorteil des fixen Abrechnungsmodells ist die Planbarkeit. Auch bei erhöhter Nachfrage von Mehrwegbehältern durch Gäste steigt der Nutzungsbeitrag für den Gastronomen nicht.

Bei Nichteinhaltung der Mehrwegpflicht

Bei Verstoß gegen die Mehrwegpflicht, kann dies gegenüber Mitbewerbern als Wettbewerbsvorteil im gleichen Markt gedeutet werden.
Bei Verstoß musst Du mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Weitere Informationen zu den Regelungen der Mehrwegpflicht findest Du in § 36 der “Bußgeldvorschriften” im Verpackungsgesetz.
Das Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg” hat hierfür ein gutes Info-Blatt erstellt. Dies kannst Du als Richtlinie zum Befüllen der Mehrweg-Behälter für Dich, Dein Personal und vor allem Deine Kundschaft in Deinem Betrieb aufhängen:

Richtlinie zum Befüllen von Mehrweg

Du suchst noch nach einer passenden Mehrweg-Lösung? Dann lies gern unseren Artikel über Mehrwegsysteme.

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