Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Mindestlohn:
Gesetzlicher Mindestlohn 2024
Was besagt das Mindestlohngesetz?
Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung
Was droht bei Verstößen?
Mindestlohn in der Gastronomie – Top oder Flop?
Gesetzlicher Mindestlohn 2024
Im Jahr 2022 gibt es bezüglich des Mindestlohnes Änderungen: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 12,41 Euro – das gilt auch für die Gastronomie.
Was besagt das Mindestlohngesetz?
Bitte informiere Dich am besten bei der DEHOGA, wie hoch der aktuelle Mindestlohn in Deiner Region ist!
- Arbeitsvertrag oder gleichwertige Dokumente
- Arbeitszeitnachweise inklusive Pausendokumentation
- Lohnabrechnungen
- Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen
Auch Mehrarbeit muss entsprechend im Mindestlohn einkalkuliert werden. Der Zoll prüft außerdem die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und die zulässige Arbeitszeit von 8 und in Ausnahmefällen von 10 Stunden.
Der Hotellerie- und Gaststättenverband DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG fordern an dieser Stelle schon länger eine Änderung des Gesetzes zugunsten flexiblerer Lösungen.
Was droht bei Verstößen?
Bereits die nicht korrekt dokumentierten und aufbewahrten Arbeitszeiten werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft. Bei Nichtzahlung des Mindestlohns wird ein Regelbußgeld (max. 500.000 €) fällig.
Es berechnet sich wie folgt: Mindestlohn x 2 plus 30 Prozent. Ein Großteil der Steuersünden sind sowohl auf nicht gezahlte Mindestlöhne, aber auch auf Verstöße gegen die Mindestarbeitszeit zurückzuführen. Es häufen sich allerdings die Berichte, dass viel zu wenig Kontrollen durchgeführt werden. Die NGG plädiert seither für stärkere Kontrollen. Laut WDR wurden 2016 bspw. nur ca. 4 % der Betriebe im Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen kontrolliert.
Mindestlohn in der Gastronomie – Top oder Flop
Einige Experten standen der Einführung des Mindestlohns im Gastgewerbe kritisch gegenüber. Erwartet wurde ein massiver Anstieg der Kosten und nicht zuletzt auch des Verwaltungsaufwandes. Der erwartete Kostenanstieg resultierte nicht unbedingt aus den reinen Lohnkosten. Aufgrund des branchenübergreifenden Mindestlohns müssen ja auch Zulieferer wie Gemüsehändler oder Logistikunternehmer ihren Angestellten Mindestlohn bezahlen und legen diese Kosten gegebenenfalls auf die Produkte um. Gerade in strukturschwachen Gebieten, in denen Gastronomen die Kosten nur schwer auf ihre Gäste umlegen können, führte das zu massiven Problemen.
Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz bedeutet für Gastronomen ein unerwartetes Mehr an bürokratischem Aufwand. Dadurch geht Zeit für andere betriebliche Aufgaben verloren. Einige Gastronomen müssen dadurch ihre Öffnungszeiten verkürzen, wodurch sie Umsatz einbüßen. Außerdem treten bei der Aufzeichnungspflicht in vielen Gastronomiebetrieben Probleme bei der Genauigkeit der Daten auf – Zum Beispiel wenn Mitarbeiter aufgrund einer sauberen Übergabe stets 5 Minuten vor Arbeitsbeginn anwesend sind, diese aber nicht aufgeschrieben werden.
Tatsächlich sind seit der Einführung des Mindestlohns laut DEHOGA in drei Viertel aller gastronomischen Betriebe die Personalkosten gestiegen. Eine weitere Studie der DEHOGA zeigt, dass trotz der steigenden Umsätze in der Hälfte aller Gastronomiebetriebe auch die Erträge sinken. Die befürchtete große Entlassungswelle blieb allerdings aus. Stattdessen gab es seit der Einführung des Mindestlohnes einen Anstieg an sozialversicherungspflichtigen Stellen im Gastgewerbe. Während der Mindestlohn vor allem für Mini-Jobber und Aushilfen ein Segen ist, weil er mehr Geld in die Tasche spült, ist Fachpersonal besser beraten sich an den Tarifverträgen für die Branche zu orientieren. Hier liegt der Lohn deutlich höher als für ungelernte Aushilfen.
Der Ruf des Gastgewerbes als gute Arbeitsumgebung ist nicht unbedingt der beste. Die Bedingungen sind hart und der Lohn oft dürftig. Der Mindestlohn ist eine Chance, den schlechten Ruf der Gastronomie ein wenig aufzubessern. Außerdem entfällt ein Wettbewerbsfaktor: Es ist nicht mehr möglich, Preise durch das Zahlen von niedrigeren Löhnen zu drücken.
Viele Gastronomen, auch offizielle Verbände wie DEHOGA oder die NGG, kritisieren den Mindestlohn als für das Gastgewerbe unpassende Regelung, auch wegen der täglich festgesetzten Arbeitszeiten. Das erwartete große Sterben der Arbeitsplätze blieb allerdings aus. Für den unvorteilhaften Ruf der Gastronomie bei Arbeitnehmern hat der Mindestlohn allerdings gute Auswirkungen.
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