Der Countdown läuft. Nur noch wenige Wochen bis zum Jahreswechsel 2023/2024. Wie jedes Jahr werden auch in diesem neue Regelungen und Beschlüsse auf Betriebe verschiedener Branchen zukommen. Damit Du Dich als Unternehmer auf Dein Tagesgeschäft konzentrieren kannst, haben wir für Dich relevante Änderungen aufgespürt und zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
Das kommt auf alle Branchen zu
Reformiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Anhebung des Mindestlohns
Energiesparverordnung
Energiepreisbremse verlängert
Das kommt speziell auf Gastronomen zu
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 %
Das kommt speziell auf Kosmetiker zu
Alle Branchen
Reformiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Als Unternehmer, egal welcher Branche Du angehörst, leidest unter dem Fachkräfte- und Personalmangel. Besonders als Gastronom stehst Du vor massiven Herausforderungen. Während der Pandemie haben gemäß einer kürzlich durchgeführten Studie im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung etwa 330.000 Arbeitskräfte die Branche verlassen*. (Studie)
Doch durch das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht Grund zur Hoffnung.
Was soll sich ändern?
Neu eingeführt wird eine sogenannte Chancenkarte, die auf einem Punktesystem basiert. Auswahlkriterien sind hier:
- Sprachkenntnisse
- Berufserfahrung
- Alter und
- Deutschlandbezug
So müssen Asylbewerber mit einem Jobangebot und entsprechender Qualifikation kein Arbeitsvisum mehr beantragen. Auch Asylbewerber, die vor dem 29.März 2023 eingereist sind, können eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Dafür müssen sie ebenfalls über eine Qualifikation und ein Jobangebot verfügen. Des Weiteren müssen sie ihren Asylantrag zurücknehmen.
Durch diese Entbürokratisierung wird es für Dich als Unternehmer oder Gastronom leichter Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzustellen.
Anhebung Mindestlohn
Auch in diesem Jahr können sich Deine Azubis auf eine Anhebung des Mindestlohns freuen. Das Bundesbildungsministerium hat die Beträge folgendermaßen festgelegt:
- Ausbildungsjahr: 649 €
- Ausbildungsjahr: 766 €
- Ausbildungsjahr: 876 €
- Ausbildungsjahr: 909 €
Für alle anderen Arbeitnehmer steigt der Mindestlohn von bisher 12 € brutto pro Stunde auf 12,41 € pro Stunde. Solltest Du einem anderen Handwerk angehören, gelten tarifliche Mindestlöhne.
Energieeinsparverordnung
2024 wird es mit der Energieeinsparung in Deutschland ernst. Seit Herbst ‘22 wurdest Du als Unternehmer in die Pflicht genommen, Deinen Energieverbrauch zu senken. Bis zum 30. September 2024 gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Diese Verordnung verpflichtet vor allem Haus- und Gebäudeeigentümer konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Aber auch Betriebe sind angehalten, die Energieeffizienz mittelfristig zu erhöhen.
Folgende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Effizienz musst Du bis zur genannten Deadline umsetzen:
- Führe ein Energieprotokoll nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durch
- Als kurzfristige Maßnahmen nennt die Verordnung folgende Modernisierungsempfehlungen:
- Austausch von Beleuchtungen mit LED
- Optimierungen von Arbeitsabläufen und technischer Systeme, z. B. Druckluftsystemen
Wenn Du mehr erfahren willst, lies hier weiter.
Energiepreisbremse verlängert
Gute Nachrichten gibt es auch bezüglich des Entlastungspaket 2023. Die Energiepreisbremse für Strom und Gas wurde Mitte November noch einmal bis Ende März 2024 verlängert. So bleiben die Preise für Strom zunächst bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.
Gastronomen
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 %
Seit Juli 2020 genießt die Gastronomie eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 %. Eingeführt wurde diese Ausnahmeregelung durch die Pandemie und aufgrund des Ukraine-Krieges und den damit gestiegenen Energiekosten. Sie wurde mehrmals verlängert. Das hat nun ein Ende. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer wieder auf die ursprünglichen 19 % erhöht. Angesichts erheblichen Widerstandes aus Gastronomie-Verbänden und Politik ist hier aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Als Kunde von orderbird musst Du Dir über die korrekte Anpassung in Deiner Kasse keine Sorgen machen. Unser Support Team kümmert sich darum.
Kosmetiker
Strahlenschutzverordnung (NiSV)
Letztes Jahr mussten Kosmetiker einen Qualifizierungsnachweis erbringen, wenn sie in ihren Studios mit bestimmten Geräten der apparativen Fachkosmetik hantieren. Im neuen Jahr wird diese Strahlenschutzverordnung erweitert, indem für jede Behandlung ein NiSV-Beratungsprotokoll benötigt wird. Jede Person, an der nichtionisierende Strahlung angewendet wird, muss demnach von Kosmetikern über folgende Punkte beraten und aufgeklärt werden:
a) die Anwendung und ihre Wirkungen,
b) gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Anwendungen,
c) mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen,
d) den individuellen Behandlungsplan, einschließlich der verwendeten Anlage und die individuelle Situation, die zur Festlegung der relevanten Anwendungsparameter führt
e) die mögliche Notwendigkeit einer vorherigen fachärztlichen Abklärung.
Die Unterlagen sind für 10 Jahre aufzubewahren.
Für Behörden wird die Überprüfung der Vorgaben ein leichtes Spiel sein und bei Versäumnissen drohen Bußgelder und Untersagungsanordnungen.
Wir hoffen, dass insbesondere das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz die angespannte Lage des Personalmangels entschärft. Wir versuchen Euch schon jetzt mit unseren digitalen Kassensystemen zu unterstützen und Arbeitsprozesse zu optimieren. Unser ganzes Team wünscht allen Betrieben einen guten Rutsch in das neue Jahr 2024.