Nachdem es im März ein bundesweites Verbot für die Bewirtung vor Ort für die Gastronomie gab, legten die einzelnen Bundesländer Pläne für eine schrittweise Öffnung der Gastronomie vor. Wann und unter welchen Auflagen dürfen Restaurants, Cafés und Bars wieder in meinem Bundesland öffnen?
Bis mindestens zum 6. Mai durften Restaurants und Cafés in Deutschland lediglich durch Lieferung und Abholung Ihre Waren verkaufen. Seit Mai hat die deutsche Gastronomie nun schrittweise wieder geöffnet. Jedes Bundesland hat dabei eigene Pläne für die Gastronomie. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen neue offizielle Verlautbarungen. Selbstverständlich aktualisieren wir die Übersicht.
Die folgende Tabelle präsentiert Dir die aktuell gültigen Regeln für jedes Bundesland und für Österreich und die Schweiz.
Stand: 15. Juni 2020
| Datum / Stichtag | Für wen gilt es? | Maßnahme | Bedingungen |
| Aktuelle Regelung in ganz Deutschland = sämtliche Neuregelungen zu Öffnungen der Gastronomie werden ungültig, sobald der Landkreis/Stadt in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist (Zahlen im eigenen Landkreis prüfen) | |||
| Baden-Württemberg | |||
| Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für die Gastronomie | |||
| Ab 02. Juni | Gastronomiebetriebe (Speisewirtschaften) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen, Datenerhebung bei Gästen mit Kontaktdaten, mindestens 1,5 m Abstand, möglichst bargeldloses Bezahlen… Mehr zum Hygienekonzept für Gastronomie in Baden-Württemberg |
| Bayern | |||
| Verordnung der Landesregierung Bayern für die Gastronomie §13 (Corona) | |||
| Ab 15. Juni
|
Innen- und Außenbereiche der Restaurants + Biergärten |
Öffnung unter Strengen Auflagen | Öffnungszeiten 6 bis 22 Uhr. Abstands- und Hygieneregeln. Beim Betreten und Verlassen eines Restaurants sowie etwa beim Gang auf die Toilette sollen die Besucher Masken tragen, am Tisch selbst nicht. Auch das Küchenpersonal und die Kellner müssen Masken tragen.
Mehr zum Hygienekonzept in Bayern Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Bayern. |
| Berlin | |||
| Verordnung der Landesregierung Berlin für die Gastronomie (§6) | |||
| Ab 10. Juni | Gastronomiebetriebe (auch Bars und Rauchergaststätten) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Sperrstunde ist aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln. Verbot von Selbstbedienung und Stehbetrieb. |
| Brandenburg | |||
| Verordnung der Landesregierung Brandenburg für die Gastronomie (§8) | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés und Kneipen) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Zugangsbeschränkungen. Öffnungszeiten: 6-22 Uhr. |
| Ab 15. Juni | Hotels | Öffnung unter Strengen Auflagen | Buffets untersagt. Abstands- und Hygieneregeln. |
| Bremen | |||
| Verordnung der Landesregierung Bremen §9 | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Kontaktbeschränkungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Selbstbedienung. |
| Hamburg | |||
| Verordnung der Landesregierung Hamburg für die Gastronomie (§22) | |||
| ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
| Hessen | |||
| Verordnung der Landesregierung Hessen für die Gastronomie (S. 6 §4) | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomie, Hotels | Öffnung unter Strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (z.B. Salzstreuer)
Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Hessen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | |||
| Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Gastronomie (S. 473 §3) | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Reservierung notwendig. Öffnungszeiten von 6 bis 24 Uhr. Maximal 10 Personen an einem Tisch. Hygiene- und Abstandsregelungen. Maskenpflicht auch für Gäste beim Bewegen im Gastraum, nicht am Tisch. Datenerfassung der Gäste. |
| Niedersachsen | |||
| Verordnung der Landesregierung Niedersachsen für die Gastronomie als Download (S. 26 §6) | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen (2 Meter). Datenerfassung der Gäste. Keine Büffets. Maskenpflicht.
Hier findest Du das gesamte Hygienekonzept für Niedersachsen. |
| Nordrhein-Westfalen | |||
| Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Gastronomie (S.14 §14) | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. |
| Rheinland-Pfalz | |||
| Verordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Gastronomie (§7) | |||
| Ab 10. Juni | Gastronomie | Öffnung unter Strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Maskenpflicht. Öffnungszeiten 6 bis 24 Uhr. |
| Saarland | |||
| Verordnung der Landesregierung Saarland | |||
| Ab 01. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. Öffnungszeiten 6 bis 23 Uhr. |
| Sachsen | |||
| Amtliche Bekanntmachung zur Corona-Schutz-Verordnung für Gastronomie | |||
| Ab 15. Juni | Restaurants, Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Wohnungen. | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
| Sachsen-Anhalt | |||
| Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt §6 | |||
| Ab 02. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
| Schleswig-Holstein | |||
| Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein §7 | |||
| Ab 08. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. Öffnungszeiten 5 bis 13 Uhr |
| Thüringen | |||
| Verordnungen der Landesregierung Thüringen | |||
| Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen (1,5 m), sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. Alle Regelungen siehe Branchenregelung. |
| Österreich | |||
| Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Öffnungszeiten 6 bis 23 Uhr. Pro Tisch 4 Erwachsene plus Kinder. Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Gäste (nicht am Tisch). Hygiene- und Abstandsregelungen. Buffets und Schankbetrieb an der Theke untersagt. |
| Ab 29. Mai 2020 | Beherbergungsbetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. |
| Schweiz | |||
| Ab 11. Mai 2020 | Lokale mit Sitzplätzen | Öffnung | – maximal 4 Personen pro Tisch; Ausnahmen gelten für Familien
– Maßnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den Hygiene- und Distanzregeln |
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