Mit dem Beschluss des zweiten Lockdowns und den einschneidenden Einschränkungen für gastronomische Betriebe, fragen sich nun erneut viele Gastronomen wann und unter welchen Umständen Sie wieder öffnen können. Hier gibt es Antworten. Die Seite wird regelmäßig geupdated.
Update 15.04.2021
Für Deutschland
Neben einzelnen Modellstädten deutschlandweit, darf die Außengastronomie in der Bundesrepublik vorerst nur in einigen Bundesländern öffnen. Lediglich in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Öffnungen der Außengastronomie unter Einhaltung der Abstandsregeln, Maskenpflicht und Kontaktverfolgung bei niedrigen Infektionszahlen möglich. In weiteren Bundesländern sind bis zum 18. April ausschließlich Abholungen und Lieferungen von Speisen erlaubt. Die Bundesregierung berät in den nächsten Tagen über bundesweit einheitliche Beschränkungen.
Weitere Informationen zu den Öffnungsschritten der einzelnen Bundesländern
Für Österreich
Die Corona Maßnahmen in Österreich unterscheiden sich in den verschiedenen Regionen stark. Wien und Niederösterreich bleiben voraussichtlich bis zum 2. Mai im Lockdown, das Burgenland plant ab dem 18. April mit Lockerungen für die Gastronomie. Im Bundesland Voralberg dürfen Gastronomische Betriebe unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften, im Innen-sowie Außenbereich, weiterhin geöffnet bleiben.
Mehr Informationen zu den Corona-Auflagen in Österreich
Für die Schweiz
Die Außengastronomie in der Schweiz öffnet ab dem 19. April unter strengen Auflagen. Auf den Terrassen gilt Sitz-und Maskenpflicht. Tanzlokale bleiben in der Schweiz weiterhin geschlossen. Märkte dürfen drinnen und draussen stattfinden.
Weitere Informationen zu den Hygieneauflagen in der Schweiz finden Sie hier
Update 23.03.2021
Für Deutschland
Die Bundesregierung hat die bisher geltenden Kontakt Beschränkungen im Rahmen des Corona Gipfels am 22.03.2021 um weitere vier Wochen, bis zum 18.04.2021, verlängert und verschärft. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen bleiben alle Gastronomiebetriebe sowie Bars und Diskotheken geschlossen. In einzelnen Regionen Deutschlands sollen zeitlich befristete Modellprojekte mit strengen Schutzmaßnahmen möglich sein, so z.B in Tübingen und Rheinland-Pfalz. Während der Osterfeiertage zwischen dem 1. April und 5. April 2021 gilt ein verschärfter Lockdown. Die Außengastronomie bleibt in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen.
Mehr zu den Beschlüssen des Corona Gipfels
Für Österreich
Trotz stabiler Infektionszahlen verzichtet Österreich zunächst auf weitere Schritte in der Corona-Krise. Die geplante Öffnung der Außengastronomie wird vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Öffnungsschritte werden eventuell nach Ostern in Betracht gezogen. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Voralberg. Seit dem 15.03.2021 ist unter strengen Hygieneauflagen die Öffnung des Gastronomiebetriebes dort wieder erlaubt.
Ausführliche Informationen gibt es hier
Für die Schweiz
Gastronomische Betriebe in der Schweiz bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die steigenden Infektionszahlen lassen die geplanten Öffnungen momentan nicht zu. Laut dem Beschluss vom 22.03.2021 dürfen vorerst nur Museen und Bibliotheken öffnen.
Mehr Informationen zur Corona Lage in der Schweiz
Update 04.03.2021
Für Deutschland
Ein weiteres Mal werden die bundesweiten Corona-Maßnahmen verlängert, vorerst bis zum 28.03.2021. Vereinbart wurde von Bund und Ländern eine 5-Stufen-Öffnungsstrategie, in der ab dem 08.03.2021 einige Lockerungen in Kraft treten. Die Außengastronomie darf bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern voraussichtlich ab dem 22.03.2021 wieder öffnen. Letztlich entscheiden die Bundesländer über die Umsetzung der Öffnungsstrategie. Steigen die Zahlen an drei aufeinander folgenden Tagen auf einen Wert über von über 100, gelten die bereits bestehenden Maßnahmen, die bis zum 07.03.2021 galten.
Weitere Informationen zum 5 Stufen Plan
Für Österreich
In Österreich sind infolge von steigenden Inzidenz-Werten vorerst keine Öffnungen für die Gastronomie geplant, lediglich im Bundesland Voralberg dürfen Restaurants aufgrund niedriger Corona-Fallzahlen ab dem 15.03.2021 unter bestimmten Bedingungen wieder den Betrieb aufnehmen. Ab 27.03.2021 steht in Aussicht, dass Gastronomiebetriebe ihre Gastgärten für Gäste mit einem negativen Coronatest öffnen könnten.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen in Österreich
Für die Schweiz
Die Schweiz plant die Öffnung der Außenbereiche in Gastronomiebetrieben am 22.03.2021. Sollten die Infektionszahlen in den nächsten Wochen sinken, besteht seitens der Regierung die Überlegung, die Innenbereiche zeitnah zu öffnen.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen in der Schweiz
Update 10.02.2021
Der bundesweite Lockdown wird bis zum 07. März verlängert. Die Gastronomie belibt geschlossen, lediglich Bestellungen via Abholung oder Lieferdienst bleiben gestattet. Bund und Länder arbeiten aber weiterhin intensiv an einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie. Eine wichtige Kennzahl, Stand jetzt, ist dabei eine /-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Genauere Informationen gibt es in diesem Beschluss.
Für Österreich gilt vorerst, dass Gastronomiebetriebe bis Ende Februar 2021 zu Bewirtungszwecken geschlossen bleiben müssen. Abholung ist nur in einem gewissen Zeitfenster gestattet, während Lieferungen ganztägig erlubt bleiben. Nähere Informationen gibt es HIER.
In der Schweiz bleiben bis zum 28.02.2021 alle Bars, Diskotheken und Restaurants geschlossen. Lieferdienste, Take-Aways sowie Kantinen und Restaurants in Hotels gelten als Ausnahmen
Update 19.01.2021
Der Lockdown aufgrund des Coronavirus wurde in Deutschland abermals verlängert. Bis zum 14.02.2021 ist der normale Gastronomie-Betrieb bundesweit untersagt. Hier findest Du den entsprechenden Beschluss im Wortlaut. Eine erneute Zusammenkunft der Kanzlerin und der MininsterpräsidentInnen, um über eine Öffnungsstrategie zu entscheiden, soll zeitnah in den nächsten Wochen stattfinden. In Österreich bleibt die Gastronomie bis zum 07.02.2021 geschlossen, da der Lockdown auch hier verlängert wurde (Siehe austria.info. In der Schweiz müssen die Restaurants, Bars und Diskotheken sogar bis zum 28.02.2021 geschlossen bleiben.
Update 13.01.2021
Der bundesweite Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 in ganz Deutschland verlängert. Im Vergleich zum November 2020 wurden die Maßnahmen abermals verschärft. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferung und Abholung für gastronomische Angebote bleiben erlaubt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mit einer Verlängerung der Maßnahmen zu rechnen. Die nächste Zusammenkunft, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, soll am 25. Januar 2021 stattfinden. Zur Übersicht über die aktuellen Corona-Maßnahmen
Update: 03.12.2020
Bundesweit wurde beschlossen, dass die Gastronomie bis zum 20.12.2020 geschlossen bleiben muss. Dieser Lockdown trifft die Branche hart und soll durch stattliche Novemberhilfen aufgefangen werden. Nun wurde die Schließung der gastronomischen Betriebe sogar bis zum 10.01.2021 verlängert (siehe Artikel).
Update: 30.10.2020
Bund und Länder haben am 28.10.2020 einen zweiten Lockdown für Deutschland beschlossen, um die Corona Pandemie einzudämmen. Bundesweit gilt: Gastronomien bleiben zwischen dem 02.11. und 30.11.2020 geschlossen. Dabei sind der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von Speisen und Getränken weiterhin erlaubt. Nach Ablauf von zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und gegebenfalls Anpassungen vornehmen.
Im folgenden Artikel der Bundesregierung erhältst Du weitere Informationen zu den Beschlüssen:
Hier findest du Informationen zu den Hilfsprogrammen der Regierung:
Coronavirus: Finanzierung und Kredite für Gastronomie
Update: 01.07.2020
Nachdem es im März ein bundesweites Verbot für die Bewirtung vor Ort für die Gastronomie gab, legten die einzelnen Bundesländer Pläne für eine schrittweise Öffnung der Gastronomie vor. Wann und unter welchen Auflagen dürfen Restaurants, Cafés und Bars wieder in meinem Bundesland öffnen?
Bis mindestens zum 6. Mai durften Restaurants und Cafés in Deutschland lediglich durch Lieferung und Abholung Ihre Waren verkaufen. Seit Mai hat die deutsche Gastronomie nun schrittweise wieder geöffnet. Jedes Bundesland hat dabei eigene Pläne für die Gastronomie. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen neue offizielle Verlautbarungen. Selbstverständlich aktualisieren wir die Übersicht.
Die folgende Tabelle präsentiert Dir die aktuell gültigen Regeln für jedes Bundesland und für Österreich und die Schweiz.
Stand: 01. Juli 2020
Datum / Stichtag | Für wen gilt es? | Maßnahme | Bedingungen |
Aktuelle Regelung in ganz Deutschland = sämtliche Neuregelungen zu Öffnungen der Gastronomie werden ungültig, sobald der Landkreis/Stadt in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist (Zahlen im eigenen Landkreis prüfen) | |||
Baden-Württemberg | |||
Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für die Gastronomie | |||
Ab 01. Juli | Gastronomiebetriebe (Speisewirtschaften) | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln, Datenerhebung bei Gästen mit Kontaktdaten. Max. 20 Personen. Mehr zum Hygienekonzept für Gastronomie in Baden-Württemberg |
Bayern | |||
Verordnung der Landesregierung Bayern für die Gastronomie §13 (Corona) | |||
Ab 01. Juli
|
Gastronomiebetriebe |
Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Maskenpflicht für Gäste beim Bewegen im Gastraum, am Tisch selbst nicht. Maskenpflicht für Personal
Mehr zum Hygienekonzept in Bayern Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Bayern. |
Berlin | |||
Verordnung der Landesregierung Berlin für die Gastronomie (§6) | |||
Ab 23. Juni | Gastronomiebetriebe (auch Bars und Rauchergaststätten) | Öffnung unter strengen Auflagen | Sperrstunde ist aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln. Verbot von Selbstbedienung und Stehbetrieb. |
Brandenburg | |||
Verordnung der Landesregierung Brandenburg für die Gastronomie (§8) | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe und Hotels | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Zugangsbeschränkungen. |
Bremen | |||
Verordnung der Landesregierung Bremen §9 | |||
Ab 26. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Kontaktbeschränkungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Selbstbedienung. |
Hamburg | |||
Verordnung der Landesregierung Hamburg für die Gastronomie (§22) | |||
ab 01. Juli | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
Hessen | |||
Verordnung der Landesregierung Hessen für die Gastronomie (S. 6 §4) | |||
Ab 28. Juni | Gastronomie, Hotels | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (z.B. Salzstreuer)
Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Hessen. |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Gastronomie (§3) | |||
Ab 23. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Reservierung notwendig. Öffnungszeiten von 6 bis 24 Uhr. Maximal 10 Personen an einem Tisch. Hygiene- und Abstandsregelungen. Maskenpflicht auch für Gäste beim Bewegen im Gastraum, nicht am Tisch. Datenerfassung der Gäste. |
Niedersachsen | |||
Verordnung der Landesregierung Niedersachsen für die Gastronomie als Download (S. 26 §6) | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten) | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Büffets. Maskenpflicht.
Hier findest Du das gesamte Hygienekonzept für Niedersachsen. |
Nordrhein-Westfalen | |||
Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Gastronomie (S.14 §14) | |||
Ab 30. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Bars und Bewirtung an Theken. |
Rheinland-Pfalz | |||
Ab 24. Juni | Gastronomie (auch Bars und Raucherlokale) | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Maskenpflicht. Öffnungszeiten 5 bis 24 Uhr. |
Saarland | |||
Verordnung der Landesregierung Saarland | |||
Ab 26. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. |
Sachsen | |||
Amtliche Bekanntmachung zur Corona-Schutz-Verordnung für Gastronomie | |||
Ab 27. Juni | Restaurants, Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Wohnungen. | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten
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Sachsen-Anhalt | |||
Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt §6 | |||
Ab 30. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
Schleswig-Holstein | |||
Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein §7 | |||
Ab 29. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. |
Thüringen | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. |
Österreich | |||
Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Öffnungszeiten 6 bis 23 Uhr. Pro Tisch 4 Erwachsene plus Kinder. Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Gäste (nicht am Tisch). Hygiene- und Abstandsregelungen. Buffets und Schankbetrieb an der Theke untersagt. |
Ab 29. Mai 2020 | Beherbergungsbetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. |
Schweiz | |||
Ab 11. Mai 2020 | Lokale mit Sitzplätzen | Öffnung | – maximal 4 Personen pro Tisch; Ausnahmen gelten für Familien
– Maßnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den Hygiene- und Distanzregeln |
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