Mit der fünften Corona-Welle und den einschneidenden Einschränkungen für gastronomische Betriebe, fragen sich nun erneut viele Gastronomen wann und unter welchen Umständen Sie wieder öffnen können. Hier gibt es Antworten. Die Seite wird regelmäßig geupdated.
Update 30.03.22
Für Deutschland
Am 20. März ist bereits ein Großteil der Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gelten somit nur noch die Basis-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen etwa die Masken- und Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in anderen Einrichtungen für gefährdete Gruppen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen bleibt die Maskenpflicht bestehen. In Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben entfallen also die Regelungen zum Tragen einer Maske. Auch Kontaktbeschränkungen und die 3G-Kontrolle sind seit 20. März in der Gastronomie nicht mehr verpflichtend.
Schärfere Schutzmaßnahmen sollen laut Infektionsschutzgesetz nur noch in Hotspot-Regionen, d.h. in Gebieten mit einer besonders hohen Infektionszahl, möglich sein.
Achtung! Viele Bundesländer nutzen zur Zeit noch eine Übergangsfrist, die die bisher geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April aufrechterhält. In Bundesländern wie beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz bestehen momentan noch die Regelungen zur Maskenpflicht und 3G-Kontrolle. Entscheidend sind also stets die Regelungen des jeweiligen Bundeslands.
Genauere Informationen zu den aktuellen Lockerungsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern findest Du hier.
Für Österreich
Am 24. März wurde die Maskenpflicht in fast allen Innenbereichen wieder eingeführt. Eine Ausnahme stellen dabei u.a. Zusammenkünfte in der Gastronomie dar. Dabei gilt allerdings die Voraussetzung, dass es sich um eine geschlossene Gruppe handeln muss.
In der Nachtgastronomie gilt dieselbe Regel wie für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen ab 100 Personen: Hier besteht eine Wahlmöglichkeit des Betreibenden zwischen einer FFP2-Maskenpflicht oder einer 3G-Kontrolle seiner Gäste.
Weiterhin gelten die Beschränkungen in den einzelnen Bundesländern. Hier erfährst Du mehr über die regional geltenden Maßnahmen.
Für die Schweiz
Bereits seit dem 16. Februar gelten in der Schweiz kaum noch Beschränkungen. Bis Ende März gilt nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und Gesundheitseinrichtungen und die entsprechenden Regelungen zur Isolation bei COVID-19-Erkrankung. In der Gastronomie sind damit seit dem 16. Februar bereits alle Regelungen zur Maskenpflicht und den Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+) aufgehoben. Insofern keine neuen Corona-Maßnahmen gesetzlich beschlossen werden, fallen ab dem 1. April alle übrigen Schutzmaßnahmen wie die Masken- und Isolationspflicht.
Weiterhin können die Maßnahmen der einzelnen Kantone über die Regelungen des Bundesrats hinausgehen. Genaueres erfährst Du hier.
Update 24.02.2022
Für Deutschland
Die Omikron-Welle scheint gebrochen und es kommt endlich zu ersten Lockerungen. Bis zum 20. März werden die Corona-Maßnahmen in einem Drei-Stufen-Plan schrittweise aufgehoben.
Hier eine kurze Zusammenfassung des 3-Stufen-Plans:
Stufe 1:
Die 2G+ Regel im Einzelhandel wird aufgehoben, somit kann jeder, unabhängig vom Impfstatus einkaufen. Die Maskenpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Stufe 2:
Ab der zweiten Stufe, die mit dem 4. März in Kraft tritt, sind Restaurants und Hotels auch wieder für Ungeimpfte zugänglich. Es gilt dabei allerdings die 3G-Regel. Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken unter Einhaltung von 2G+ (d.h. Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung) wieder öffnen.
Stufe 3:
Am 20. März entfallen, unter Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate, alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, wie unter anderem die Homeoffice-Pflicht. Weiterhin kann es aber zu einer Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Innenräumen oder Schulen kommen.
Genauere Informationen und eine zu den aktuellen Lockerungsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Für Österreich
Mit dem 19. Februar trat Phase 3 des Lockerungsplans in Kraft. Somit gilt überall, wo vorher 2G war, nun die 3G-Regel. Das betrifft unter anderem die Gastronomie, Veranstaltungen und körpernahe Dienstleistungen. Die Sperrstunde um 24 Uhr, das Verbot der Nachtgastronomie und die Maskenpflicht in Innenräumen bleiben weiterhin bestehen.
Ab dem 5. März sollen Zutrittsregelungen, Personenbegrenzungen und die allgemeine Sperrstunde entfallen und die Nachtgastronomie wieder öffnen. Die Maskenpflicht gilt ab dann nur noch im lebensnotwendigen Handel (z.B. Supermarkt, Apotheken etc.) und im öffentlichen Verkehr.
Weitere Informationen zu den geltenden Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern in Österreich können Sie hier nachlesen.
Für die Schweiz
In Restaurants, dem Einzelhandel und öffentlichen Einrichtungen, aber auch auf Veranstaltungen und am Arbeitsplatz fällt mit dem 17. Februar die Maskenpflicht. Beibehalten wird die Maskenpflicht somit nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Bussen und Bahnen. Den Kantonen steht es allerdings frei, die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen beizubehalten oder strengere Maßnahmen anzuordnen. Am 1. April endet die Covid-19-Verordnung. Damit fallen ab diesem Tag auch die Regelungen zur Isolation und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Genaueres dazu erfahren Sie hier.
Update 04.02.2022
Für Deutschland
In Deutschland unterscheiden sich die Corona-Regeln in der Gastronomie weiterhin sehr stark. Eine Übersicht der aktuellen Corona-Maßnahmen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Für Österreich
Ab dem 19. Februar gilt für die Gastronomie, Hotellerie und weitere Zusammenkünfte wieder die 3G-Regel – mit einer Ausnahme: in der Wiener Gastronomie bleibt die 2G-Regel weiterhin bestehen. Die Sperrstunde wird von 22 Uhr auf 24 Uhr erweitert.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen erhalten Sie hier.
Für die Schweiz
Die Schweiz lockert in den nächsten Wochen stufenweise Corona-Regeln. Seit dem 03. Februar gilt keine Homeoffice,- und Kontaktquarantänepflicht mehr. Desweiteren wird über eine Aufhebung der Zertifikatspflicht sowie der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen für die Gastronomie beraten.
Weitere Informationen zu den Auflagen in der Schweiz erhalten Sie hier.
Update 18.01.2022
Für Deutschland
Auch im neuen Jahr werden die Covid-Maßnahmen für die Gastronomie erneut verschärft.
In Deutschland gilt ab sofort wieder eine Testpflicht für den Besuch in der Gastronomie (2G-Plus). Gäste sind verpflichtet neben einer vollständigen Covid-Impfung entweder ein tagesaktuelles, negatives Covid-Testergebnis oder einen Nachweis über eine Booster-Impfung vorzulegen. Ausgenommen sind Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort gilt weiterhin 2G für den Besuch in der Gastronomie.
Für Österreich
Österreich beendet den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte. Alles über die aktuellen Maßnahmen erfahren Sie hier.
Für die Schweiz
Der Bundesrat verlängert in der Schweiz die Maßnahmen gegen das Coronavirus: Bis zum 31. März 2022 gilt landesweit 2G für die Innenbereiche in der Gastronomie. Betreiber von gastronomischen Betrieben können sich optional für 2G-Plus entscheiden; Maskenpflicht und feste Sitzpflicht. Für Diskotheken gilt die 2G-Plus-Regel mit zusätzlicher Kontaktdatenerhebung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Update 24.12.2021
Für Deutschland
Am 21.12.2021 fand der letzte Coronagipfel dieses Jahres statt. Der nächste ist am 07. Januar 2022 geplant. Entschieden wurde, dass Clubs und Diskotheken flächendeckend geschlossen werden müssen. Restaurants dürfen weiterhin geöffnet sein. Zusätzlich gilt an Silvester ein Versammlungsverbot. Zudem gibt es stärkere Einschränkungen für ungeimpfte Personen. Die aufkommende Omikron-Variante könnte bereits in den nächsten Wochen zu einem rasanten Anstieg an Infektionen führen (Regelungen de Bundes im Überblick).
In Hamburg wurde bereits härtere Maßnahmen ergriffen. So gilt bspw. eine Sperrstunde für die Gastronomie. Genauere Informationen findest Du hier. Auch Baden-Würtemberg und Bayern sowie Sachsen diskutieren jetzt schön über eine Verschärfung der Maßnahmen nach Weihnachten.
Für Österreich
Ab dem 27.12.2021 kommt es zu einer weiteren Verschärfung der Maßnahmen. Die Sperrstunde wird vorverlegt auf 22 Uhr. Außerdem gelten für Veranstaltungen an die Personenzahl gebundene 2G- und Maskenregelungen .
Für Schweiz
Bereits ab Montag (20.12.2021) gilt in der Gastronomie die 2G-Pflicht. Gleichzeitig wurde die Einreise für Touristen vereinfacht. (siehe hier).
Update 17.12.2021
Für Deutschland
Der Corona-Virus führt weiterhin zu starken Einschränkungen in der Gastronomie. Ungeimpfte Personen ist der Zutritt zur Innengastronomie flächendeckend untersagt. Es gelten in jedem Bundesland 2G oder gar 2G Plus. Es herrschen Tanzverbote und Sperrstunden. Eine genaue Auflistung für die einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Gültigkeiten wird von DEHOGA hier zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich ist es nun möglich die Überbückungshilfe 3 Plus unter entsprechenden Voraussetzungen auch bei freiwilligen Schließungen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit. Mehr Informstionen dazu finden Sie auf dieser Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz!
Für Österreich
Es gab am 17.12.2021 Beratungen der österreichischen Bundesregierung. Ab 22.12.2021 gelten für die Gastronomie nahezu unveränderte Maßnahmen, die auf den 2-G-Regelungen fußen. Außerdem werden an Silvester die Sperrstunde für die Gastronomie (23 Uhr) aufgehoben. Es gelten die üblichen Sperrstunden. Eine Übersicht finden Sie hier beim zuständigen Bundesministerium.
Für die Schweiz
In der Schweiz gelten weiterhin die verabschiedeten Maßnahmen vom 06.12.2021. Die Gastronomie-Betriebe können den Zugang zu den Innenräumen auf 3G oder 2G beschränken. Dementsprechend gibt es eine Maskenpflicht oder auch nicht. die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen müssen von den Betreibern der Restauration getroffen werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG bietet Ihnen hier eine komplette Übersicht.
Update 08.12.2021
Für Deutschland
Die Gastro-Branche zittert weiterhin vor einem weiteren Lockdown. Bund und Länder einigen sich auf eine bundesweite 2-G-Zugangsregelung für Handel, Gastronomie, Kultur-, und Freizeitveranstaltungen (2G-Plus optional). Ab einer Inzidenz von 350 müssen Clubs und Bars geschlossen werden.
Die Überbrückungshilfe III Plus wird ein weiteres Mal bis Ende März 2022 verlängert; über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird diskutiert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Österreich
Der landesweite Lockdown wird am 12. Dezember offiziell beendet. Genesene und Geimpfte dürfen dann wieder gastronomische Betriebe besuchen (2G). Es ist jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen, dass einige Bundesländer den Lockdown verlängern oder auf strengere Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie zurückgreifen.
Für die Schweiz
Auch die Schweiz verschärft ihre Corona-Maßnahmen: Seit dem 06. Dezember dürfen Betriebe und Veranstalter entscheiden ob sie den Zutritt auf Geimpfte und Genesene beschränken. Außerdem wird die Homeoffice-Pflicht wird empfohlen. Weiterhin gilt die Zertifikatspflicht für den Besuch der Gastronomie, Freizeit-, und Kulturveranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Innenräumen.
Weitere Informationen zu den Covid-Auflagen in der Schweiz erhalten Sie hier
Update 25.11.2021
Für Deutschland
Die Corona-Inzidenzen in Deutschland steigen weiter rapide an und immer mehr Bundesländer führen die 2-G-Plus Regel ein. Diese gilt je nach Bundesland beim Besuch im Einzelhandel, der Gastronomie, im Friseur-, und Kosmetikstudio sowie bei Sport-, und Freizeitveranstaltungen. Weihnachtsmärkte wurden bereits in einigen Regionen abgesagt.
Die Maßnahmen unterscheiden sich weiterhin stark in den Bundesländern. Hier finden Sie eine genaue Übersicht über die Covid-19-Maßnahmen in den 16 Bundesländern.
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit dem 24. November die 3G-Regel. Nur geimpfte, genesene und getestete (Nachweis max. 24 Stunden gültig) Personen dürfen diese nutzen. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss mit Strafen von mehreren tausend Euro rechnen.
Update 19.11.2021
Für Deutschland
Bund und Länder haben sich auf verschiedene Maßnahmen gegen die vierte Welle der Corona Pandemie geeinigt. Überschreitet ein Bundesland die Hospitalisierungsinzidenz von 3 wird die 2G-Regel verpflichtend. Somit dürfen nur Geimpfte und Genesene Sport-, und Freizeitveranstaltungen in geschlossenen Räumen, Restaurants und Hotels besuchen. Die Hospitalisierungsrate (auch Krankenhausinzidenz genannt) gibt an, wie viele an Covid-19 Erkrankte pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in einem Bundesland ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Ab einem Wert über 9 beraten Bund und Länder über eine Verschärfung der geltenden Auflagen. Die neuen Maßnahmen treten am 25. November in Kraft. Die Überbrückungshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert.
Ab einer Inzidenz von 6 greift 2G-Plus (geimpft, genesen und getestet) In öffentlichen Verkehrsmittel gilt neben der Maskenpflicht die 3G-Regel. Bisher gilt keine FFP2-Maskenpflicht.
Welche Maßnahmen in Ihrem Bundesland gelten erfahren Sie hier.
Für Österreich
Für den kommenden Montag, den 22.11 hat die österreichische Regierung einen bundesweiten Lockdown angekündigt – auch für Geimpfte. Gastronomie, Einzelhandel, Freizeit-, und Kultureinrichtungen bleiben in dieser Zeit geschlossen. Der Lockdown ist für 20 Tage geplant. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel. Für Ungeimpfte könnte der Lockdown verlängert werden. Ab Februar führt Österreich eine landesweite Impfpflicht ein.
Update 12. November 2021
Für Deutschland
Die Zahl der Corona-Infizierten steigt landesweit rapide an. Die Bundesländer passen ihre Covid-Auflagen an. Immernoch wird bundesweit über eine einheitliche 2-G-Regelung in Gastronomie und Freizeit diskutiert. Auch für Arbeitnehmer könnte eine Auskunftspflicht über die Covid-19-impfung oder eine Testpflicht für Ungeimpfte am Arbeitsplatz bald in Kraft treten.
In Sachsen gilt die 2-G-Regel bereits; in Baden-Württemberg bereiten sich Gastronomen bereits auf die Alarmstufe vor – ausschlaggebend ist dabei die Belegung der Betten auf den Intensivstationen mit Covid-Patienten und die Anzahl der Covid-infizierten pro 100.000 Einwohner. Übersteigt die Belegung an zwei Tagen den Wert von 390 tritt landesweit die 2-G-Regel in Kraft.
In fast allen Teilen Bayerns gilt die 2-G-Regelung; in der Gastronomie gilt 3G-Plus – ein Nachweis über eine Impfung, ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder eine Bescheinigung über eine Covid-Genesung sind Pflicht beim Besuch der Gastro.
Die Berliner müssen sich ab kommenden Montag, den 15.11.2021 auf die 2-G-Regel einstellen. Der Besuch der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios und Kinos ist nur noch Geimpften und Genesenen erlaubt.
Eine Übersicht der Covid-Maßnahmen in den Bundesländern finden Sie hier.
Für Österreich
Auch Österreich passt seine Auflagen zur Bekämpfung der Pandemie an. Seit dem 08. November gilt landesweit statt 3-G die 2-G-Regel. Bis zum 06.12 gilt eine Übergangsfrist – bis dahin ist der Zutritt in der Gastronomie auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test erlaubt. In geschlossenen Räumen gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel. Die österreichische Regierung berät über einen Lockdown für Ungeimpfte.
Weitere Informationen zu den Covid-Auflagen in Österreich erhalten Sie hier.
Update 05. November 2021
Für Deutschland
Die Anzahl der Corona-Infizierten steigt wieder an. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen verschärfen die Covid-19-Regeln aufs Neue. Weitere Auflagen, die deutschlandweit gelten könnten werden am 18. November vom Bundestag bekannt gegeben. Diskutiert wird über eine bundesweite 2-G-Pflicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren deutschlandweit verstärkt die Einhaltung der Covid-Auflagen in der Gastronomie – bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Update 22.10.2021
Für Deutschland
Baden-Württemberg und Hamburg verschärfen die Regeln für Ungeimpfte:
Mitarbeiter in der Gastronomie in BW müssen sich künftig zweimal die Woche auf Covid-19 testen lassen. Hamburg weitet die 2-G-Regel aus; Weihnachtsmärkte können dort dieses Jahr wieder stattfinden. Die Betreiber dürfen selbstständig entscheiden ob sie die 2-G oder 3-G-Maßnahmen umsetzen. Über eine verpflichtende 2-G-Regel für Besuche in Friseur- und Kosmetiksalons wird derzeit diskutiert.
Für Österreich
Ab dem 01. November 2021 tritt in Österreich die 3-G-Nachweispflicht an Arbeitsplätzen in Kraft. Arbeitnehmer müssen künftig nachweisen, ob sie geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet sind. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz Kontakt zu anderen Menschen haben; dafür entfällt die Maskenpflicht. Weihnachtsmärkte dürfen bei Einhaltung der 3-G-Regelung stattfinden.
Weiterhin gilt der 3-Stufen-Plan.
Update 08.10.2021
Für Deutschland
Viele Bundesländer lockern ihre Covid-Auflagen. In Bayern öffnen ab diesem Wochenende nach fast 2- jähriger Pause die Clubs wieder – Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen. Für Personal und Besucher gelten dabei verschärfte 3-G-Regeln: Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen PCR-Tests vorlegen.
Im Saarland tritt ab heute mit dem “Saarland-Modell Plus” eine neue Corona-Verordnung in Kraft Diese gilt vorerst für 2 Wochen. Dabei entfällt die Maskenpflicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei geimpften/genesenen Besuchern oder bei Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Deutschlandweit: Wer nicht geimpft oder genesen ist und in Quarantäne muss, weil er als Kontaktperson gilt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung für die Zeit der Quarantäne. Die Regel tritt im Laufe des Monats in Kraft. Corona-Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Für Österreich
Zum 01.10.2021 gelten strengere Covid-Regeln in Wien: Neben 2-G und 3-G gilt nun auch die 2,5-G-Regel (Geimpft, Genesen, PCR-Testnachweis). Mitarbeiter:innen bei Großevents sowie in der Nachtgastronomie müssen geimpft, genesen oder einen negativen PCR-Test nachweisen. Haben sie keinen Testnachweis gilt für sie die Maskenpflicht. Es gilt die FFP-2-Maskenpflicht.
Weitere Informationen zu Covid-Auflagen in Österreich erhalten Sie hier
Update 15.09.2021
Für Deutschland
Neben Hamburg entscheiden sich immer mehr Bundesländer für die 2-G-Regel. Die Regierungen in Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben diese am 14.09.2021 beschlossen. Somit haben Gastronomen und Veranstalter die Wahl, nur noch Geimpfte und Genesene Gäste zu bewirten. Das Bundesland Niedersachsen hat die Anpassung der Corona-Verordnung in Aussicht gestellt. Rheinland-Pfalz führt die sogenannte 2-Plus-Regelung ein (Geimpfte und Genesene dürfen alle Freizeitangebote nutzen, für Getestete gelten weiterhin Beschränkungen). Baden-Württemberg führt deutschlandweit die strengsten Corona-Regeln ein. Als Maßstab für die Einschränkungen gilt die Belegung der Betten auf Intensivstationen. Je nach Auslastung haben Ungeimpfte – auch mit negativem Testnachweis – keinen Zugang mehr zu öffentlichen Kultur,- und Freizeitveranstaltungen oder der Gastronomie.
Für Österreich
Auch in Österreich verschärft sich die Lage. Ab dem 15. September treten neue Regeln (3-Stufen-Plan) in Kraft. Unter anderem haben nach der Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten bei Veranstaltungen ab 500 Personen, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Das Tragen einer FFP2-Maske in Bereichen des öffentlichen Lebens werden wieder verpflichtend.
Weitere Informationen zu den Covid-Auflagen in Österreich finden Sie hier
Für die Schweiz
Das Covid-Zertifikat wird unter anderem in Gastronomie, Bars, Discos sowie Kultur- und Freizeitveranstaltungen verpflichtend. Dafür entfällt die Maskenpflicht, Abstandsregeln und die Kontaktdatenerfassung. In öffentlich zugänglichen Räumen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Mehr Informationen zum Covid-Zertifikat erhalten Sie hier
Update 08.09.2021
Für Deutschland
Seit dem 23.08.2021 gilt bundesweit verbindlich ab einer Inzidenz von 35 die 3-G-Regel (Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, hat Zutritt zur Gastronomie und Innenbereichen). Die Bundesländer können die 3G-Regel aussetzen, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 bleibt. Die Testpflicht gilt unter anderem für den Besuch der Gastronomie sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Veranstaltungen in Innenbereichen. Hamburg führt als erstes Bundesland das 2-G-Modell ein. In Hessen Unternehmer und Veranstalter können somit selbstständig entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen Eintritt zu gewähren. Dafür entfallen Beschränkungen bei der Gästeanzahl und Abstandsregeln, die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt weiterhin bestehen. Auch in Berlin dürfen ab sofort wieder Bars und Clubs unter 2-G-Auflagen öffnen. Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein sowie Rheinland-Pfalz haben haben die 2-G-Regel auch bereits angekündigt. Nordrhein-Westfalen schafft als erstes Bundesland die Kontaktrückverfolgung ab.
Weitere Informationen zur 3-G-Regel in Deutschland erhalten Sie hier
Für Österreich
In Österreich wird über die 1-G-Regel debattiert. Ab Oktober könnte dann nur Geimpften Besuchern der Eintritt in gastronomische Betriebe erlaubt werden.
Für die Schweiz
Die Regeln vom 26. Juni gelten weiterhin unverändert in der Schweiz. Der Schweizer Bundesrat berät über kostenpflichtige Covid-Tests für Ungeimpfte ab dem 01. Oktober und einer Covid-Zertifikatspflicht für die Gastronomie.
Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat in der Schweiz erhalten Sie hier
Update 11.08.2021
Für Deutschland
Bund und Länder haben neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie beschlossen. In Innenräumen gilt bundesweit ab dem 23. August die “3G-Regel”: Der Besuch der Gastronomie ist nur für Geimpfte, Genesene oder frisch negativ Getestete Besucher erlaubt. Die Testpflicht für Ungeimpfte tritt ab einem Inzidenzwert von über 35 in Kraft (35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an sieben Tagen).
Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind gilt eine Testpflicht. Bei Beherbergungen ist ein Test bei Anreise und danach zwei Mal pro Woche Pflicht. Corona-Tests werden ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig.
Update 05.08.2021
Für Deutschland
Aufgrund bundesweit steigender Corona-Inzidenzwerte, berät die deutsche Bundesregierung aktuell über neue Hygieneauflagen. Ohne den Nachweis einer Corona-Impfung soll es schon im Herbst nicht mehr möglich sein gastronomische Betriebe, sowie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu besuchen. Die Maskenpflicht wird bis voraussichtlich Frühjahr 2022 verlängert. Weiterhin entscheidet jedes Bundesland selbst über Corona-Maßnahmen und Einschränkungen.
Update 22.07.2021
Für Deutschland
Die Auflagen, Regeln sowie Beschränkungen und Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland weiterhin stark. Die bundesweite Notbremse besteht seit dem 30. Juni 2021 nicht mehr, somit entscheidet jedes Bundesland über Regeln und Einschränkungen. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Eine Übersicht der Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier
Für Österreich
In Österreich treten ab heute neue Lockerungen und Verschärfungen in Kraft. Die Maskenpflicht im Handel fällt bundesweit – außer in Wien. Die Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie bleibt bestehen. In der Nachtgastronomie ist der Einlass nur für Geimpfte und PCR-Getestete gestattet.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Corona-Regeln in Österreich
Für die Schweiz
Die Maßnahmen vom 26.06.2021 bleiben weiterhin unverändert bestehen.
Weitere Informationen zu den Corona-Auflagen in der Schweiz
Update 26.06.2021
Für Deutschland
Bei Corona-Inzidenzwerten unter 100 entscheidet jedes Bundesland weiterhin über die Einschränkungen und Regeln. Die bundesweite Notbremse ist am 30. Juni ausgelaufen.
Erhalten Sie hier einen Überblick über die Corona-Maßnahmen in Deutschland
Für Österreich
Ab dem 01. Juli gelten in der Gastronomie viele Lockerungen. Durch den 3G-Nachweis (Getestet, Geimpft, Genesen) werden die bisherigen Corona-Auflagen weiter gelockert. Die Sperrstunde, der Mindestabstand und die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter entfallen. Tanzlokale und Clubs dürfen wieder für Gäste öffnen.
Weitere Informationen für Österreich erhalten Sie hier
Für die Schweiz
Seit dem 26. Juni sind Clubs und Tanzlokale in der Schweiz wieder geöffnet. Der Besuch ist nur mit einem Covid-Zertifikat möglich, die Maskenpflicht entfällt, es herrscht keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, die Pflicht zur Erhebung von Besucher-Kontaktdaten entfällt ebenso.
In der Gastronomie gilt in Innenbereichen ab sofort keine Beschränkung mehr für die Anzahl der Besucher pro Tisch. Kontaktdaten müssen nur von einer Person pro Gruppe erhoben werden.
Für Personal gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Weitere Informationen zu den neusten Corona-Maßnahmen in der Schweiz erhalten Sie hier
Update 22.06.2021
Für Deutschland
In Deutschland gelten weiterhin verschiedene Covid-Auflagen. Unter anderem werden in Schleswig-Holstein im Zuge eines Modellprojekts einige Diskotheken wiedereröffnet. Bleibt in Bayern die Inzidenz unter 50, entfällt die Testpflicht für Besucher in der Gastronomie. In Berlin entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie vollständig, die Innenbereiche dürfen wieder für Gäste geöffnet werden. Großveranstaltungen sind in wenigen Bundesländern wieder möglich.
Erfahren Sie jetzt mehr über die Corona-Lockerungen der Bundesländer
Für Österreich
Österreich lockert die Corona-Maßnahmen ein weiteres Mal. Für den 01. Juli hat die Regierung neue Corona-Regeln angekündigt. Die bundesweite Sperrstunde (aktuell gilt diese bis 24 Uhr) sowie die Maskenpflicht für Besuche in der Gastronomie sollen vollständig entfallen. Des Weiteren gelten ab dem 22. Juli keine Kapazitätsbeschränkungen in gastronomischen Betrieben mehr.
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den neuen Corona-Auflagen in Österreich
Für die Schweiz
In der Schweiz wurden bisher keine neuen Corona-Auflagen beschlossen. Weiterhin gilt für Veranstaltungen im Freien eine Beschränkung der Teilnehmerzahl von max. 300 Besuchern.
Restaurants und Bars sind geöffnet, an öffentlichen Plätzen und in Innenbereichen muss eine Maske getragen werden.
Weitere Informationen zu den Auflagen in der Schweiz erhalten Sie hier
Update 08.06.2021
Für Deutschland
Die Gastronomie ist in vielen Teilen Deutschlands wieder vollständig geöffnet. Weiterhin gelten in den Bundesländern verschiedene Regeln und Auflagen für die Öffnung der Innen-und Außengastronomie. Unter anderem sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen in einigen Regionen wieder möglich. Außerdem entfällt teilweise die Vorlage eines negativen Corona-Tests beim Besuch von Einzelhandel und Gastronomie.
Mehr Informationen über die Verordnungen der Bundesländer erhalten Sie hier
Für Österreich
Am 10. Juni werden weitere Corona-Auflagen in Österreich gelockert. Die bundesweite Sperrstunde wird auf 24 Uhr erweitert, der Mindestabstand der Tische in der Gastronomie auf 1 Meter reduziert und öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen sind wieder möglich.
Voraussetzung für einen Besuch in der Gastronomie in Österreich ist eine ärztliche Bescheinigung über eine überstandene Corona-Infektion, ein Covid-19-Impfnachweis oder ein tagesaktueller, negativer Antigen-Selbsttest.
Betreiber einer Gastronomie sind auch weiterhin dazu verpflichtet, ein Covid-19-Präventionskonzept zu erstellen, einen Covid-19-Beauftragten in ihrem Unternehmen zu ernennen sowie die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen.
Für die Schweiz
Die Innen-und Außenbereiche von Restaurants und Bars in der Schweiz sind trotz steigender Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Es gilt Sitz- und Maskenpflicht in der Gastronomie. Masken dürfen nur beim Essen abgelegt werden. Gastronomen sind außerdem verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu dokumentieren.
Mehr zu den Auflagen in der Schweiz
Update 02.06.2021
Für Deutschland
Nach über einem Jahr öffnet neben der Außengastronomie nun auch die Innengastronomie in einigen Bundesländern. Die Bedingungen für die Öffnungen in den Bundesländern unterscheiden sich stark voneinander. In folgenden Bundesländern ist die Gastronomie wieder geöffnet:
Außengastronomie: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Innengastronomie: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg (ab 04. Juni), Mecklenburg-Vorpommern
Wichtig: Veranstaltungen mit 100 Personen oder mehr sind in einzelnen Bundesländern wieder möglich!
Für Österreich
Nach monatelangem Lockdown öffnen in Österreich die Restaurants wieder. Neben der Außengastronomie dürfen Gäste nun auch wieder im Innenbereich bewirtet werden.
Für die Schweiz
Unter strengen Bedingungen dürfen die Innenbereiche von Restaurants, Cafés nun auch Bars wieder in der Schweiz öffnen öffnen. Die Maskenpflicht für Gäste gilt nur, wenn der Abstand von zwei Metern innerhalb der Gastronomie nicht eingehalten werden kann.
Weitere Informationen zu den Auflagen in der Schweiz erhalten Sie hier
Update 14.05.2021
Für Deutschland
Die Öffnungsschritte der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich stark. Während die Außengastronomie in einigen Regionen Deutschlands bereits wieder geöffnet ist, bleibt sie in anderen Teilen geschlossen. Voraussetzungen für Lockerungen in allen Bundesländern ist ein Inzidenzwert von unter 100 (100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner).
Während die Öffnungen in Bayern und Schleswig-Holstein bereits im Gange sind, öffnen ab Pfingsten nun auch Berlin und Brandenburg die Außengastronomie bei rückläufigen Inzidenzwerten. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Gastronomen voraussichtlich ab dem 23. Mai wieder Gäste in der Innen-und Außengastronomie empfangen, Baden-Württemberg öffnet bereits am 15. Mai. In Hessen und Thüringen sind bisher keine Öffnungsschritte geplant.
Informationen zu den Öffnungschritten weiterer Bundesländer finden Sie hier
Für Österreich
Ab dem 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Corona-Test. Für Geimpfte gilt ein Impfnachweis als Eintrittskarte. Bei bereits vollständig vom Coronavirus Genesenen reicht der Nachweis eines positiven Antikörpertests. Jeder gastronomische Betrieb wird dazu angehalten einen COVID-19-Beauftragten zu ernennen und ein COVID-19-Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Gästegruppen mit 4 Erwachsenen zuzüglich 6 Minderjähriger, dürfen sich im Innenbereich aufhalten. In der Außengastronomie sind Gruppen bis zu max. 20 Personen erlaubt (10 Erwachsene und 10 Kinder). Öffnen dürfen Gastro-Betriebe bis 22 Uhr, danach gilt weiterhin die Sperrstunde. Ebenso verpflichtend für Gastronomen ist die Kontaktverfolgung der Gäste. Weiterhin gilt die FFP-Maskenpflicht.
Für die Schweiz
Der Bundesrat in der Schweiz hat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Bei niedrigen Inzidenzraten und der Umsetzung von Schutzkonzepten, dürfen Gastronomen ihre Innenbereiche voraussichtlich ab dem 31. Mai wieder für ihre Gäste öffnen.
Weitere Informationen zu den Öffnungsschritten in der Schweiz
Update 06.05.2021
Für Deutschland
Einige Bundesländer kündigen die Öffnung der Außengastronomie an. Voraussetzung für die Wiedereröffnung sind neben stabilen 7-Tages-Inzidenzwerten unter 100 (100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) die Einhaltung der Test-und Terminpflicht. Desweiteren gelten in einigen Regionen Deutschlands Lockerungen für Covid-Geimpfte sowie bereits Genesene. Im Rahmen der bundeseinheitlichen Notbremse blieb die Außengastronomie deutschlandweit bisher geschlossen.
Die Öffnungspläne der Bundesländer auf einen Blick
Bayern
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100, dürfen ab dem 10. Mai die Außengastronomien bis 22 Uhr öffnen. Das Gesundheitsministerium muss dem Beschluss der Landesregierung formal zustimmen.
Voraussetzung für Besucher ist ein tagesaktueller negativer Covid-Schnelltest. Gastronomen sind dazu verpflichtet Hygienekonzepte zu erstellen.
Weitere Informationen zu den Lockerungen in Bayern
Schleswig-Holstein
Außen-und Innengastronomie können ab dem 17.05 mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde (23 Uhr) und Kontaktrückverfolgung geöffnet werden.
Für Österreich
Ab dem 19. Mai öffnet voraussichtlich die Innen-und Außengastronomie in Österreich. Jeder gastronomische Betrieb ist dazu angehalten ein Hygienekonzept zu erstellen. Zutrittstests, FFP2-Masken als auch eine Registrierung sind verpflichtend für Mitarbeiter und Gäste.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung
Für die Schweiz
In der Schweiz sind Außengastronomien seit dem 19. April 2021, unter Einhaltung der Hygieneauflagen geöffnet.
Update 22.04.2021
Für Deutschland
Der Bundestag hat eine deutschlandweit einheitliche Notbremse gegen die 3 Welle der Corona Pandemie beschlossen.
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an 3 aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 (100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner), gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie Ausgangssperren. Gastronomische Betriebe bleiben auch bei niedrigen Inzidenzwerten weiterhin geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken, sowie deren Auslieferung ist erlaubt.
Die Öffnung der Außengastronomie in ausgewählten Modellstädten sowie im Bundesland Schleswig-Holstein wird voraussichtlich wieder eingestellt. Die verschärften Auflagen sollen so lange in Kraft bleiben, bis die 7 Tage-Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet.
Die bundesweite Notbremse tritt am 24. April 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni.
Mehr Informationen zur bundesweiten Notbremse finden Sie hier
Update 15.04.2021
Für Deutschland
Neben einzelnen Modellstädten deutschlandweit, darf die Außengastronomie in der Bundesrepublik vorerst nur in einigen Bundesländern öffnen. Lediglich in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Öffnungen der Außengastronomie unter Einhaltung der Abstandsregeln, Maskenpflicht und Kontaktverfolgung bei niedrigen Infektionszahlen möglich. In weiteren Bundesländern sind bis zum 18. April ausschließlich Abholungen und Lieferungen von Speisen erlaubt. Die Bundesregierung berät in den nächsten Tagen über bundesweit einheitliche Beschränkungen.
Weitere Informationen zu den Öffnungsschritten der einzelnen Bundesländern
Für Österreich
Die Corona Maßnahmen in Österreich unterscheiden sich in den verschiedenen Regionen stark. Wien und Niederösterreich bleiben voraussichtlich bis zum 2. Mai im Lockdown, das Burgenland plant ab dem 18. April mit Lockerungen für die Gastronomie. Im Bundesland Voralberg dürfen Gastronomische Betriebe unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften, im Innen-sowie Außenbereich, weiterhin geöffnet bleiben. Die Regierung plant landesweite Öffnungen der Gastronomie ab Mitte Mai.
Für die Schweiz
Die Außengastronomie in der Schweiz öffnet ab dem 19. April unter strengen Auflagen. Auf den Terrassen gilt Sitz-und Maskenpflicht. Tanzlokale bleiben in der Schweiz weiterhin geschlossen. Märkte dürfen drinnen und draussen stattfinden.
Weitere Informationen zu den Hygieneauflagen in der Schweiz finden Sie hier
Update 23.03.2021
Für Deutschland
Die Bundesregierung hat die bisher geltenden Kontakt Beschränkungen im Rahmen des Corona Gipfels am 22.03.2021 um weitere vier Wochen, bis zum 18.04.2021, verlängert und verschärft. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen bleiben alle Gastronomiebetriebe sowie Bars und Diskotheken geschlossen. In einzelnen Regionen Deutschlands sollen zeitlich befristete Modellprojekte mit strengen Schutzmaßnahmen möglich sein, so z.B in Tübingen und Rheinland-Pfalz. Während der Osterfeiertage zwischen dem 1. April und 5. April 2021 gilt ein verschärfter Lockdown. Die Außengastronomie bleibt in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen.
Mehr zu den Beschlüssen des Corona Gipfels
Für Österreich
Trotz stabiler Infektionszahlen verzichtet Österreich zunächst auf weitere Schritte in der Corona-Krise. Die geplante Öffnung der Außengastronomie wird vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Öffnungsschritte werden eventuell nach Ostern in Betracht gezogen. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Voralberg. Seit dem 15.03.2021 ist unter strengen Hygieneauflagen die Öffnung des Gastronomiebetriebes dort wieder erlaubt.
Ausführliche Informationen gibt es hier
Für die Schweiz
Gastronomische Betriebe in der Schweiz bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die steigenden Infektionszahlen lassen die geplanten Öffnungen momentan nicht zu. Laut dem Beschluss vom 22.03.2021 dürfen vorerst nur Museen und Bibliotheken öffnen.
Mehr Informationen zur Corona Lage in der Schweiz
Update 04.03.2021
Für Deutschland
Ein weiteres Mal werden die bundesweiten Corona-Maßnahmen verlängert, vorerst bis zum 28.03.2021. Vereinbart wurde von Bund und Ländern eine 5-Stufen-Öffnungsstrategie, in der ab dem 08.03.2021 einige Lockerungen in Kraft treten. Die Außengastronomie darf bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern voraussichtlich ab dem 22.03.2021 wieder öffnen. Letztlich entscheiden die Bundesländer über die Umsetzung der Öffnungsstrategie. Steigen die Zahlen an drei aufeinander folgenden Tagen auf einen Wert über von über 100, gelten die bereits bestehenden Maßnahmen, die bis zum 07.03.2021 galten.
Weitere Informationen zum 5 Stufen Plan
Für Österreich
In Österreich sind infolge von steigenden Inzidenz-Werten vorerst keine Öffnungen für die Gastronomie geplant, lediglich im Bundesland Voralberg dürfen Restaurants aufgrund niedriger Corona-Fallzahlen ab dem 15.03.2021 unter bestimmten Bedingungen wieder den Betrieb aufnehmen. Ab 27.03.2021 steht in Aussicht, dass Gastronomiebetriebe ihre Gastgärten für Gäste mit einem negativen Coronatest öffnen könnten.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen in Österreich
Für die Schweiz
Die Schweiz plant die Öffnung der Außenbereiche in Gastronomiebetrieben am 22.03.2021. Sollten die Infektionszahlen in den nächsten Wochen sinken, besteht seitens der Regierung die Überlegung, die Innenbereiche zeitnah zu öffnen.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen in der Schweiz
Update 10.02.2021
Der bundesweite Lockdown wird bis zum 07. März verlängert. Die Gastronomie belibt geschlossen, lediglich Bestellungen via Abholung oder Lieferdienst bleiben gestattet. Bund und Länder arbeiten aber weiterhin intensiv an einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie. Eine wichtige Kennzahl, Stand jetzt, ist dabei eine /-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Genauere Informationen gibt es in diesem Beschluss.
Für Österreich gilt vorerst, dass Gastronomiebetriebe bis Ende Februar 2021 zu Bewirtungszwecken geschlossen bleiben müssen. Abholung ist nur in einem gewissen Zeitfenster gestattet, während Lieferungen ganztägig erlubt bleiben. Nähere Informationen gibt es HIER.
In der Schweiz bleiben bis zum 28.02.2021 alle Bars, Diskotheken und Restaurants geschlossen. Lieferdienste, Take-Aways sowie Kantinen und Restaurants in Hotels gelten als Ausnahmen
Update 19.01.2021
Der Lockdown aufgrund des Coronavirus wurde in Deutschland abermals verlängert. Bis zum 14.02.2021 ist der normale Gastronomie-Betrieb bundesweit untersagt. Hier findest Du den entsprechenden Beschluss im Wortlaut. Eine erneute Zusammenkunft der Kanzlerin und der MininsterpräsidentInnen, um über eine Öffnungsstrategie zu entscheiden, soll zeitnah in den nächsten Wochen stattfinden. In Österreich bleibt die Gastronomie bis zum 07.02.2021 geschlossen, da der Lockdown auch hier verlängert wurde (Siehe austria.info. In der Schweiz müssen die Restaurants, Bars und Diskotheken sogar bis zum 28.02.2021 geschlossen bleiben.
Update 13.01.2021
Der bundesweite Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 in ganz Deutschland verlängert. Im Vergleich zum November 2020 wurden die Maßnahmen abermals verschärft. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferung und Abholung für gastronomische Angebote bleiben erlaubt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mit einer Verlängerung der Maßnahmen zu rechnen. Die nächste Zusammenkunft, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, soll am 25. Januar 2021 stattfinden. Zur Übersicht über die aktuellen Corona-Maßnahmen
Update: 03.12.2020
Bundesweit wurde beschlossen, dass die Gastronomie bis zum 20.12.2020 geschlossen bleiben muss. Dieser Lockdown trifft die Branche hart und soll durch stattliche Novemberhilfen aufgefangen werden. Nun wurde die Schließung der gastronomischen Betriebe sogar bis zum 10.01.2021 verlängert (siehe Artikel).
Update: 30.10.2020
Bund und Länder haben am 28.10.2020 einen zweiten Lockdown für Deutschland beschlossen, um die Corona Pandemie einzudämmen. Bundesweit gilt: Gastronomien bleiben zwischen dem 02.11. und 30.11.2020 geschlossen. Dabei sind der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von Speisen und Getränken weiterhin erlaubt. Nach Ablauf von zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und gegebenfalls Anpassungen vornehmen.
Im folgenden Artikel der Bundesregierung erhältst Du weitere Informationen zu den Beschlüssen:
Hier findest du Informationen zu den Hilfsprogrammen der Regierung:
Coronavirus: Finanzierung und Kredite für Gastronomie
Update: 01.07.2020
Nachdem es im März ein bundesweites Verbot für die Bewirtung vor Ort für die Gastronomie gab, legten die einzelnen Bundesländer Pläne für eine schrittweise Öffnung der Gastronomie vor. Wann und unter welchen Auflagen dürfen Restaurants, Cafés und Bars wieder in meinem Bundesland öffnen?
Bis mindestens zum 6. Mai durften Restaurants und Cafés in Deutschland lediglich durch Lieferung und Abholung Ihre Waren verkaufen. Seit Mai hat die deutsche Gastronomie nun schrittweise wieder geöffnet. Jedes Bundesland hat dabei eigene Pläne für die Gastronomie. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen neue offizielle Verlautbarungen. Selbstverständlich aktualisieren wir die Übersicht.
Die folgende Tabelle präsentiert Dir die aktuell gültigen Regeln für jedes Bundesland und für Österreich und die Schweiz.
Stand: 01. Juli 2020
Datum / Stichtag | Für wen gilt es? | Maßnahme | Bedingungen |
Aktuelle Regelung in ganz Deutschland = sämtliche Neuregelungen zu Öffnungen der Gastronomie werden ungültig, sobald der Landkreis/Stadt in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist (Zahlen im eigenen Landkreis prüfen) | |||
Baden-Württemberg | |||
Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für die Gastronomie | |||
Ab 01. Juli | Gastronomiebetriebe (Speisewirtschaften) | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln, Datenerhebung bei Gästen mit Kontaktdaten. Max. 20 Personen. Mehr zum Hygienekonzept für Gastronomie in Baden-Württemberg |
Bayern | |||
Verordnung der Landesregierung Bayern für die Gastronomie §13 (Corona) | |||
Ab 01. Juli
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Gastronomiebetriebe |
Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Maskenpflicht für Gäste beim Bewegen im Gastraum, am Tisch selbst nicht. Maskenpflicht für Personal
Mehr zum Hygienekonzept in Bayern Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Bayern. |
Berlin | |||
Verordnung der Landesregierung Berlin für die Gastronomie (§6) | |||
Ab 23. Juni | Gastronomiebetriebe (auch Bars und Rauchergaststätten) | Öffnung unter strengen Auflagen | Sperrstunde ist aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln. Verbot von Selbstbedienung und Stehbetrieb. |
Brandenburg | |||
Verordnung der Landesregierung Brandenburg für die Gastronomie (§8) | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe und Hotels | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Zugangsbeschränkungen. |
Bremen | |||
Verordnung der Landesregierung Bremen §9 | |||
Ab 26. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Kontaktbeschränkungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Selbstbedienung. |
Hamburg | |||
Verordnung der Landesregierung Hamburg für die Gastronomie (§22) | |||
ab 01. Juli | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
Hessen | |||
Verordnung der Landesregierung Hessen für die Gastronomie (S. 6 §4) | |||
Ab 28. Juni | Gastronomie, Hotels | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (z.B. Salzstreuer)
Hier findest Du Hilfestellungen vom DEHOGA-Hessen. |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Gastronomie (§3) | |||
Ab 23. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Reservierung notwendig. Öffnungszeiten von 6 bis 24 Uhr. Maximal 10 Personen an einem Tisch. Hygiene- und Abstandsregelungen. Maskenpflicht auch für Gäste beim Bewegen im Gastraum, nicht am Tisch. Datenerfassung der Gäste. |
Niedersachsen | |||
Verordnung der Landesregierung Niedersachsen für die Gastronomie als Download (S. 26 §6) | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten) | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste. Keine Büffets. Maskenpflicht.
Hier findest Du das gesamte Hygienekonzept für Niedersachsen. |
Nordrhein-Westfalen | |||
Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Gastronomie (S.14 §14) | |||
Ab 30. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Bars und Bewirtung an Theken. |
Rheinland-Pfalz | |||
Ab 24. Juni | Gastronomie (auch Bars und Raucherlokale) | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Datenerfassung der Gäste, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Maskenpflicht. Öffnungszeiten 5 bis 24 Uhr.
Mehr zu den Hygienemaßnahmen in Rheinland-Pfalz |
Saarland | |||
Verordnung der Landesregierung Saarland | |||
Ab 26. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. |
Sachsen | |||
Amtliche Bekanntmachung zur Corona-Schutz-Verordnung für Gastronomie | |||
Ab 27. Juni | Restaurants, Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Wohnungen. | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Sachsen-Anhalt | |||
Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt §6 | |||
Ab 30. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen. Keine Buffets. Datenerfassung der Gäste. |
Schleswig-Holstein | |||
Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein §7 | |||
Ab 29. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten.
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Thüringen | |||
Ab 15. Juni | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. |
Österreich | |||
Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Öffnungszeiten 6 bis 23 Uhr. Pro Tisch 4 Erwachsene plus Kinder. Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Gäste (nicht am Tisch). Hygiene- und Abstandsregelungen. Buffets und Schankbetrieb an der Theke untersagt. |
Ab 29. Mai 2020 | Beherbergungsbetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. |
Schweiz | |||
Ab 11. Mai 2020 | Lokale mit Sitzplätzen | Öffnung | – maximal 4 Personen pro Tisch; Ausnahmen gelten für Familien
– Maßnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den Hygiene- und Distanzregeln |
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