Welche neuen Beschlüsse und Regelungen mit dem Jahreswechsel auf Unternehmer zukommen, erfährst Du hier.
Mit dem Jahreswechsel kommen neue Regelungen und Beschlüsse auf Betriebe verschiedener Branchen zu. Bist Du als Unternehmer schon aufs neue Jahr vorbereitet? Damit Du bestens vorbereitet bist und alle Anforderungen im Jahr 2023 erfüllst, haben wir Dir hier eine Zusammenfassung zu den neuen Regelungen und Beschlüssen im neuen Jahr aufgestellt.
Das Wichtigste in Kürze
Hier findest Du einen Überblick, was Dich in diesem Blogbeitrag erwartet:
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- Für alle Betriebe mit Kassensystem:
TSE-Pflicht
- Für alle Betriebe mit Kassensystem:
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- Für Gastronomen:
Mehrwegpflicht
Fristverlängerung Überbrückungshilfe III
- Für Gastronomen:
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- Für Kosmetiker:
Strahlenschutzverordnung
- Für Kosmetiker:
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- Für Betriebe mit Auszubildenden:
Mindestausbildungsvergütung
- Für Betriebe mit Auszubildenden:
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- Für alle Betriebe
Entlastungspaket 2023: Preisbremsen für Strom und Gas
- Für alle Betriebe
Für alle Betriebe mit Kassensystem
TSE-Pflicht
Ab dem 1. Januar 2023 muss jedes elektronische Kassensystem eine zertifizierte TSE integriert haben und somit alle Anforderungen der KassenSichV erfüllen. Bisher gab es noch Ausnahmen für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE aufrüstbar sind. Doch diese Ausnahmen gelten im neuen Jahr nicht mehr.
Was ist die TSE?
Die TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung und schützt vor Manipulation an digitalen Aufzeichnungen. Somit lassen sich mit der TSE nachträglich keine Aufzeichnungen, die mit dem Kassensystem getätigt wurden, ändern oder löschen. Seit 2020 gilt die TSE-Pflicht in Deutschland.
Mehr zum Thema TSE, findest Du hier: Technische Sicherheitseinrichtung
Was passiert bei Nichteinhaltung der TSE-Pflicht?
Bei Verstoß dieser Pflicht erwartet Dich ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Nicht selten schließt sich zusätzlich eine Betriebsprüfung an, die zu Hinzuschätzungen führen kann.
orderbird bietet Dir Kassenlösungen, die zu Deinem Betrieb passen und bereits eine zertifizierte TSE integriert haben. Die Kassensysteme werden fortlaufend geupdated, um stets den aktuellen Anforderungen des Finanzamtes zu entsprechen. Mehr zu unseren Kassensystemen findest Du auf unserer Website: orderbird
Für Gastronomen
Mehrwegpflicht
Ab 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht. Das heißt, dass gastronomische Betriebe ab dem 1. Januar 2023, ihr Essen to go auch in Mehrwegverpackungen anbieten müssen.
Als Mehrwegverpackung gelten Verpackungen, die mehrmals genutzt werden können, sich auswaschen und wiederverwenden lassen.
Wer ist von dieser Pflicht betroffen?
Die Pflicht richtet sich an alle gastronomischen Betriebe wie bzw. Cafés, Lieferdienste, Restaurants, Bars und Fastfoodketten, mit einer Größe über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitenden.
Betriebe mit weniger Mitarbeitern und einer kleineren Fläche sind nicht von der neuen Regelung betroffen, müssen aber dennoch auf Wunsch des Kunden von ihnen selbst mitgebrachte Behältnisse befüllen.
Was passiert, wenn die Mehrwegpflicht nicht eingehalten wird?
Bei Verstoß muss tief in die Tasche gegriffen werden, da ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verordnet werden kann, da dies als Wettbewerbsvorteil gegenüber Deinen Mitbewerbern gedeutet wird.
Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du hier: Mehrwegpflicht
Fristverlängerung für Überbrückungshilfe III
In der Corona-Pandemie hatten viele Gastronomien starke Umsatzeinbußen. Deshalb wurden Überbrückungshilfen vom Staat an Betriebe als Unterstützung in den schweren Zeiten ausgezahlt. Um zu prüfen, ob die jeweiligen Höhen der Zahlungen auch passend waren, müssen Betriebe eine Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfsprogramme einreichen. Die Frist für die Abgabe wurde auf den 30. Juni 2023 verschoben. Eine Verlängerung der Frist kann in Einzelfällen bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Für Kosmetiker
Strahlenschutzverordnung
Kosmetiker, die in ihren Studios mit bestimmten Geräten der apparativen Fachkosmetik arbeiten, müssen bis zum 31. Dezember 2022 den zugehörigen Fachkundenachweis erbringen.
Ursprünglich sollte der Qualifizierungsnachweis bis zum 31. Dezember 2021 von Kosmetikern erbracht werden. Dies wurde von der NiSV (Verordnungn zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) vorgeschrieben. Hierfür muss von Kosmetikern ein Lehrgang mit Qualifizierungsnachweis absolviert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist von 2021 auf Ende 2022 verschoben.
Den richtigen Kurs finden
Für den Sachkundenachweis gibt es nur wenige geeignete Qualitätskurse. Das hängt damit zusammen, dass es nicht genügend Personenzertifizierer gibt. Damit Dein Zertifikat von der Behörde auch anerkannt wird, solltest Du Dir einen Anbieter aussuchen, der mit einer Personenzertifizierungsstelle zusammenarbeitet. Der Lehrgang sollte alle Anforderungen der zugehörigen Richtlinie erfüllen.
Hier kann die Handwerkskammer eine gute Auskunftsstelle für Dich sein.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Strahlenschutzverordnung?
Wer ab dem 1. Januar 2023 den Qualitätsnachweis nicht vorlegen kann, darf bei Kontrolle die zugehörigen Geräte nicht mehr benutzen und riskiert ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Für welche Anwendungen wird der Fachkundennachweis benötigt?
- Hochfrequenzgeräte (wird bspw. zur Hautverjüngung oder Fettreduktion genutzt)
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen (wird oft zur dauerhaften Haarentfernung genutzt)
- Ultraschallgeräte (zum Beispiel zur Fettreduktion),
- Magnetresonanztomographen
Für Betriebe mit Auszubildenden
Mindestausbildungsvergütung
Seit 2020 beträgt der Mindestlohn für Azubis im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 im ersten Jahr auf 620 Euro. Auch der Lohn im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr erhöht sich:
Der Mindestlohn pro Ausbildungsjahr:
- 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro (plus 18 Prozent)
- 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro (plus 35 Prozent)
- 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro (plus 40 Prozent)
Mehr Informationen erhältst Du hier: Mindestausbildungsvergütung IHK
Für alle Betriebe
Entlastungspaket 2023: Preisbremsen für Strom und Gas
Mit Preisbremsen sollen Bürger und Unternehmen von den hohen Preisen für Gas und Strom entlastet werden. Dieses Entlastungspaket soll ab Januar oder März gelten und muss noch vollständig beschlossen werden. Hierfür wurde aber schon eine Preisobergrenze für Strom von 40 Cent und 12 Cent für Gas festgelegt. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll der Basisverbrauch abdecken. Für den Verbrauch darüber müssen Verbraucher die normalen Strom- und Gaspreise bezahlen.
Wir wünschen allen Betrieben einen guten Rutsch in das neue Jahr. Starte richtig durch in 2023 mit den Kassensystemen von orderbird für Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk und Dienstleistung!