Die Selbstständigkeit in der Friseurbranche ist meist mit sehr vielen Hürden verbunden: Gewerbeanmeldungen, hohe Investitionen, umfangreiche Planungen. Ein selbstständiges Reisegewerbe kann dabei eine Alternative für Dich sein.
Denn das Reisegewerbe bringt deutlich weniger Hindernisse mit sich, als das sogenannte stehende Gewerbe. Trotzdem ist die Arbeit im mobilen Gewerbe kein Zuckerschlecken. Auch für Dich als mobiler Friseur gibt es einige Voraussetzungen, um in die Selbstständigkeit zu starten. Worauf Du bei der Gründung Deines mobilen Gewerbes achten solltest, erfährst Du in diesem Blogartikel.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Friseur im Reisegewerbe:
Was sind die Voraussetzungen im Reisegewerbe?
Brauchst Du im Reisegewerbe einen Meisterbrief?
Musst Du als mobiler Friseur ein Gewerbe anmelden?
Welche Krankenversicherung brauchst Du im Reisegewerbe?
Welche Steuern musst Du im Reisegewerbe zahlen?
Darfst Du im Reisegewerbe Werbung machen?
Was sind die Voraussetzungen im Reisegewerbe?
Wenn Du Dich dazu entscheidest als mobiler Friseur ein Reisegewerbe zu gründen, gibt es verschiedene Voraussetzungen. Als selbstständiger Friseur solltest Du beispielsweise ausreichend Kenntnisse über den Friseur-Markt mitbringen. Aber auch Zielstrebigkeit und zeitliche Flexibilität sind in dieser Branche von Vorteil.
Neben den persönlichen Voraussetzungen solltest Du aber auch für die gesetzlichen Bedingungen im Reisegewerbe erfüllen. Dazu gehören:
- Handwerkliche Fähigkeiten auch ohne Meisterbrief
- Die Anmeldung eines Reisegewerbes
- Der Abschluss einer Krankenversicherung
- Die Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuern
- Die Einhaltung des Werbeverbots
Brauchst Du im Reisegewerbe einen Meisterbrief?
Du musst keine Meisterausbildung absolviert haben, um im Reisegewerbe tätig zu werden. Noch bis ins Jahr 2003 war es allen Selbstständigen verboten ohne Meisterbrief im Friseurgewerbe tätig zu sein. Mit der Neufassung der Handwerksordnung 2003 wurde dieses Verbot für das Reisegewerbe jedoch aufgehoben. Dir als Friseur im Reisegewerbe ist es heute also möglich auch ohne Meisterbrief mobil im Einsatz zu sein.
Das hat einen großen Vorteil für Dich: Durch das Wegfallen der Pflicht zur Meisterprüfung hast Du im Reisegewerbe damit deutlich geringere Hürden bei der Existenzgründung. Außerdem sparst Dir auch die teuren Kosten und die jahrelange Zeitinvestition bei der Meisterausbildung.
Seit 2003 kannst Du als mobiler Friseur auch ohne Meisterbrief im Reisegewerbe arbeiten.
Musst Du als mobiler Friseur ein Gewerbe anmelden?
Wenn Du mit einem mobilen Friseursalon starten möchtest, brauchst Du keinen üblichen Gewerbeschein. Stattdessen benötigst Du aber für die Anmeldung Deiner mobilen Dienstleistung eine sogenannte Reisegewerbekarte. Diese Reisegewerbekarte ist bundesweit gültig und ermöglicht Dir damit Dein Friseurgewerbe in ganz Deutschland auszuführen. Du kannst sie ganz einfach beim Ordnungsamt Deiner örtlichen Gemeinde beantragen.
Ein Nachteil für Dich als Friseur im mobilen Gewerbe ist jedoch, dass die Beantragung eines Reisegewerbescheins deutlich aufwendiger ist. Die Behörden können bei Deinem mobilen Friseurgewerbe nicht so gut kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß abläuft. Aus diesem Grund musst Du schon im Vorhinein eine Reihe von verschiedenen Dokumenten vorlegen. In einigen Fällen verlangen die Ordnungsämter auch bestimmte Lizenzen oder Formulare von Dir. Das können zum Beispiel Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sein, die Du für die Anmeldung Deines Reisegewerbes vorlegen musst. Welche Dokumente Du genau benötigst, erfährst Du auf der Internetseite Deines örtlichen Ordnungsamts.
Sobald Du die Reisegewerbekarte erhalten hast, solltest Du diese während Deiner Arbeitszeiten stets bei Dir führen. Beamte haben jederzeit das Recht, Dein Reisegewerbe zu kontrollieren und die Einsicht des Reisegewerbescheins zu verlangen. Achte also darauf, dass Du Deine Reisegewerbekarte zukünftig immer dabei hast.
Welche Krankenversicherung brauchst Du im Reisegewerbe?
Fest steht, dass auch Du als Friseur im mobilen Reisegewerbe verpflichtet bist, eine Krankenversicherung zu haben. Ob Du Dich nun gesetzlich oder privat krankenversicherst, steht Dir dabei frei.
Wenn Du ein ausreichend hohes und beständiges Einkommen besitzt, kann eine private Krankenversicherung für Dich sinnvoll sein. Private Versicherungen bieten meist bessere Leistungen als gesetzliche Krankenversicherungen an. Ein Nachteil der privaten Krankenversicherung ist jedoch, dass sich hier die Beiträge mit steigendem Alter stark erhöhen. Nur mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du Dich auch auf Dauer kostengünstig absichern.
Um von den Vorteilen beider Versicherungsarten zu profitieren, empfehlen wir Dir eine gesetzliche Krankenversicherung mit privaten Zusatzversicherungen zu nutzen. Hierbei kannst Du extra Versicherungen für beispielsweise Krankentagegeld, Zahnersatz oder Heilmittelzuschüsse zusätzlich zu Deiner gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Diese kannst Du auch kurzfristig wieder kündigen, falls Dein Einkommen mal einbrechen sollte.
Welche Steuern musst Du im Reisegewerbe zahlen?
Du als selbstständiger Friseur im mobilen Einsatz hast die Pflicht Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für Dein Reisegewerbe zu zahlen. Unter einigen Bedingungen hast Du aber auch die Möglichkeit auf Befreiungen von der Steuer. Informiere Dich beispielsweise, ob Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Ausschlaggebend hierfür ist die Höhe Deiner jährlichen Umsätze. Wenn Du unter der Grenze von 22.000 Euro (Stand 2022) Umsatz im Jahr bleibst, kannst Du Dich als mobiler Friseur von der Umsatzsteuer befreien lassen. Falls Dein Umsatz auch unter dem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro (Stand 2022) bleibt, fallen bei Dir darüber hinaus auch keine Gewerbesteuern an. Wenn Du Deine Umsatzzahlen also stets im Auge hast, kannst Du Dir so einige Steuern sparen. Digitale, moderne Kassensysteme wie das orderbird MINI können Dir dabei helfen Deine Kennzahlen dauerhaft im Blick zu behalten.
Darfst Du im Reisegewerbe Werbung machen?
Als mobiler Friseur ist es Dir nicht erlaubt Werbung für Dein Reisegewerbe zu machen. Das Werbeverbot ist im Reisegewerbe eine der größten Einschränkungen, denn dadurch ist es für Dich kaum möglich legale Werbung für Dein mobiles Reisegewerbe zu machen. Grund dafür ist, dass Werbung als ein Privileg für das stehende Gewerbe gilt. Denn Friseure im stehenden Gewerbe haben die Pflicht einen Meistertitel zu besitzen. Machst Du also Werbung für Dein Reisegewerbe, vermittelst Du Deinen Kunden einen irrtümlichen Eindruck.
Durch das Werbeverbot ist für Dich jede Werbung unzulässig, die Kunden dazu auffordert Dein Reisegewerbe in Anspruch zu nehmen. Grund dafür ist die rechtliche Annahme, dass Friseure im Reisegewerbe auf ihre Kunden zugehen müssen und nicht umgekehrt. Es ist also vorgesehen, dass Du als Friseur im Reisegewerbe regelmäßig und ohne Voranmeldung “von Tür zu Tür” gehst und Deine Dienstleistung anbietest.
Einige Handwerkskammern bieten Seminare zum Thema Reisegewerbe an. Diese können Dir dabei helfen richtig mit dem Werbeverbot im Reisegewerbe umzugehen.
Nur in sehr eingeschränktem Umfang kannst Du also Werbung für Dein Reisegewerbe machen. Insbesondere Empfehlungen können für Dich eine gute Möglichkeit sein, um auf legalem Weg Werbung zu machen. Je zufriedener Deine Kunden sind, desto höher sind die Chancen auf Weiterempfehlungen. Auch gegen Terminabsprachen spricht nichts. Für Dich als Friseur im mobilen Reisegewerbe ist es kein Problem einen Termin zu benennen, an dem Du bei Deinen Kunden vorbeifährst und Deine Dienstleistung anbietest. Er muss den Termin schließlich nicht annehmen. Bei allen anderen Werbemaßnahmen wird es rechtlich jedoch schwierig.
Als eine umstrittene Werbemöglichkeit gelten Visitenkarten. Auf der einen Seite gibt es die Behörden, die Visitenkarten als eine unzulässige Aufforderung ansehen die Friseur-Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite gibt es einige Gerichte, die Visitenkarten als eine rechtmäßige Werbemethode im Reisegewerbe betrachten. Grund dafür sind die Regelungen zum Kundenschutz. Demnach müssen Deine Kunden die Möglichkeit haben Dein Reisegewerbe bei Nachfragen oder Reklamationen zu kontaktieren. Das ist nur über Visitenkarten möglich. Achte also stets darauf, wie Du die eingeschränkten Werbemaßnahmen in Deinem mobilen Friseurgewerbe nutzt.
Neben diesen Voraussetzungen solltest Du Dich als mobiler Friseur aber auch an die gesetzlichen Vorschriften zur Abrechnung halten. Spätestens seit der Kassensicherungsverordnung 2020 ist durch das Finanzamt vorgeschrieben, dass jede Kasse eine TSE besitzen und die Belegausgabepflicht erfüllen muss. Sorge also dafür, dass auch Du im Reisegewerbe mit einem finanzamtkonformen Kassensystem arbeitest. Das orderbird MINI kann Dir dabei helfen 100% finanzamtkonform zu arbeiten. Verschwende weniger Zeit mit Steuern und verbringe sie lieber mit Deinen Kunden!