Die Corona-Krise verlangt der Gastronomie und Ihren Besitzern alles ab. Staatliche Hilfen wie die Soforthilfe federn zumindest einen Teil der wirtschaftlichen Einbußen ab. Natürlich ist die Beantragung sehr demokratisch. Hier findest Du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages!

 

Was bedeutet Soforthilfe für Gastronomie in Deutschland?

Die Bundesregierung hat entschieden, dass die wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus einschneidend sind. Das trifft die Gastronomie besonders hart. Aus diesem Grund gibt es die Soforthilfe für Betriebe. Finanzielle Soforthilfen zwischen 9.000 und 15.000 € können direkt bei Deinem Bundesland beantragt werden. Wir geben Dir eine Checkliste an die Hand, damit Du auf die Antragsstellung vorbereitet bist. Hier findest Du die Eckpunkte “Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige” vom BMWI.

 

Checkliste: Wie beantrage ich als Gastronom Soforthilfe in Deutschland? Was benötigst Du dafür?

Wie immer ist alles nicht so leicht, wenn es um die Bürokratie in Deutschland geht. Es ist aber auch alles nur halb so schwer, wenn Du weißt, wie Du dich vorbereiten kannst. Hier findest Du ein Hilfestellung, um Soforthilfe als Gastronom zu beantragen.

 

Folgende Unterlagen benötigst Du, bevor Du den Antrag auf Soforthilfe stellst 

  1. Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  2. Die Summe Ihres Vorjahresumsatzes
  3. Steuerunterlagen
    1. Einkommensteuerbescheid, wenn Du Einzelunternehmer bist
    2. Feststellungsbescheid, wenn Du mehrere Unternehmen oder Personengesellschaften führst
    3. Umsatzsteuerbescheid, wenn Du eine Kapitalgesellschaft führst (alternativ: die letzte Umsatzsteuervoranmeldung)
    4. Lohnsteueranmeldung für jedes Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten
  4. Steuernummer
  5. Anschrift
  6. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  7. IBAN, BIC und Name der Bank Ihres Firmenkontos
  8. Zahl der Mitarbeiter und der wöchentlichen Arbeitszeiten
  9. Betrag des Liquiditätsengpasses

 

Diese Dokumente musst Du hochladen, weshalb Du die Dokumente einscannen oder sie bereits in digitaler Form besitzen müssen. Die maximale Dateigröße pro Dokument darf dabei meist 3 MB nicht überschreiten.

Tipp: Wenn Du keinen Scanner besitzt, nutze eine kostenlose Scan-App wie Scanbot! Das funktioniert mit Deinem Smartphone.

Gib eine nachvollziehbare Situationsbeschreibung an, um Soforthilfe zu beantragen

Zusätzlich musst Du Deine Situation beschreiben. Warum benötigst Du überhaupt Soforthilfe? Dazu musst Du erklären, wie Du in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen bist, z. B. dass Deine Gastronomie schließen mussten aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung (behördliche Auflagen). Erwähne, dass Aufträge weggefallen bzw. Gäste Dich nicht mehr besuchen können. Zeige anhand von Zahlen, dass Deine Umsätze weggebrochen sind im Vergleich zu den Vormonaten. Abschließend solltest Du angeben, dass Du Deine laufenden Kosten wie Miete, Kredite, Löhne nicht mehr zahlen kannst, da Deine vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen.

Ein Gastronom prüft, was er für Unterlagen benötigt, um Soforthilfe für seine Gastronomie zu beantragen

Gib den benötigten Betrag für Deinen Liquiditätsengpass an

Mach hierfür eine Aufstellung Deiner laufenden Kosten. Keine Rolle spielen dabei Dein Verdienst- oder Einnahmeausfall, sondern es bezieht sich allein auf die bestehenden Verbindlichkeiten in den nächsten drei Monaten. Zusätzlich musst Du alles einkalkulieren und anführen, was Du bereits einsparen konnten (z. B. Mietstundung, Anpassung des Abschlages für Strom etc.). Dazu zählen auch Entschädigungen, die Du und Deine Gastronomie aufgrund der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beantragt oder erhalten hast. Solltest Du dafür erst später Zahlungen erhalten, musst Du diese umgehend nachmelden. Zusätzlich gehört dazu eine Auflistung Deiner Beschäftigten. Hierzu findest Du im Antrag bzw. in den Ausfüllhilfen die genauen Berechnungsfaktoren für unterschiedliche Anstellungsverhältnisse. Je nach Anstellungsverhältnis werden Deine Beschäftigten unterschiedlich angerechnet.

 

Beginne den Antrag auf Soforthilfe digital auszufüllen

Nachdem Du die Dokumente in digitaler Form zusammen hast, kannst Du den Antrag bei Deiner zuständigen Behörde stellen. Eine Übersicht inklusive Links für alle Bundesländer findest Du am Ende dieser Seite des BMWI: Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei. Häufig musst Du genau schauen, wo der entsprechende Antrag auf den Internetseiten der Bundesländer hinterlegt ist. Hinweise findest Du auf den Seiten der Länder. Google einfach “Bundesland” + “Soforthilfe”.

Achtung: Du musst den Antrag bis zum 31.05.2020 gestellt haben!

Der letzte Schritt, um Soforthilfe als Gastronom zu beantragen

Drucke den ausgefüllten Antrag aus. Unterschreibe ihn und stempel ihn mit dem Firmenstempel Deiner Gastronomie. Scanne das unterschriebene Dokument erneut ein und lade es hoch. Zumeist öffnet sich am Ende des Antrages dafür ein Fenster, in dem Du das tun kannst. Bestätige abschließend das Hochladen und schicke den Antrag digital ab.

Tipp: Solltest Du technische Probleme haben, etwa weil Du keinen Scanner besitzt, frag Bekannte oder Freunde, ob sie Dir technisch helfen können. So sparst Du eine Menge Zeit und Probleme beim Ausfüllen des Antrags auf Soforthilfe.

Wann hast Du als Gastronom keinen Anspruch auf Soforthilfe?

  1. Wenn Du Dich bereits vor dem 31.12.2019 in einem Insolvenzverfahren befandest
  2. Deine Verluste bereits bis zum 11. März 2020 über die Hälfte des Eigenkapitals betrugen
  3. Du für Dein Unternehmen noch Rettungsbeihilfen zurückzahlen müssen
  4. Du und Dein Unternehmen sich in einem Umstrukturierungsplan befinden

 

Wir hoffen, dass Dir dieser Artikel hilft und wünschen Dir und Deiner Gastronomie viel Kraft in Zeiten von Corona.

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