Die Änderungen für die verpflichtende Einführung der TSE auf Landesebene sorgen für Unsicherheit unter Gastronomen. Ab wann benötigst Du nun zwingend die TSE für Deine Kasse?
Update TSE-Pflicht (Stand 01. Januar 2023)
Seit dem 31. März 2021 muss bei allen neuen oder nachrüstbaren Kassensystemen eine zertifizierte TSE aktiviert sein. Eine Ausnahme hierfür gibt es bei allen Kassensystemen, die zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft wurden und nicht mit einer TSE aufrüstbar, aber GoBD-konform (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff) sind. Diese Übergangsfrist endete zum 31. Dezember 2022. Seit dem 01. Januar 2023 müssen alle elektronischen Kassensysteme die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung erfüllen.
Welche Folgen musst Du erwarten, wenn Du zu spät handelst? Wir haben nachgefragt beim Steuerberater Herrn Albrecht.
Was müssen betroffene Gastronomen bis Ende September zwingend tun aus rechtlicher Sicht?
In jedem Fall muss die Kasse mit einer TSE aufgerüstet werden. Hierfür muss eine fristgerechte Bestellung der TSE erfolgen. Diese Bestellung sollte vom Kassenanbieter formal bestätigt werden – als offizieller Nachweis, dass der Gastronom fristgerecht gehandelt hat. Die Bestätigung muss dann für die nächsten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Sobald die TSE geliefert wurde, ist der Gastronom verpflichtet, diese umgehend mit seiner Kasse zu nutzen.
Generell gilt, dass die Kasse GoBD-konform ist. Sollte die Kasse nicht mit einer TSE aufrüstbar sein, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kassenprüfung.
Gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen usw.?
Nein, prinzipiell nicht. Für manche Geschäftszweige gibt es jedoch nahezu zeitgleich weitere Anforderungen wie beispielsweise für Apotheken aufgrund der E-Rezepte oder auch die Gastronomen mit dem Pingpong beim Umsatzsteuersatz.
Was muss für die Fristverlängerung getan werden?
Jedes Bundesland hat leicht voneinander abweichende Anforderungen formuliert. In einigen Bundesländern wurde die Bestellpflicht für die TSE auf den 30. oder 31.08.2020 verschoben, in anderen bleibt sie beim 30.09.2020. Teilweise gibt es zusätzliche Ausnahmen, zum Beispiel gilt die verlängerte Frist nicht für Personen, gegen die in den letzten zehn Jahren ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung verhängt wurde. Liegt die schon erwähnte Bestellbestätigung vor, muss jedenfalls kein formeller Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt werden. Dieser gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen bereits als genehmigt.
Final muss bis zum 31.03.2021 jede Kasse in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein.
Welche Folgen haben Gastronomen zu befürchten, wenn sie genannte Inhalte bis Ende September nicht erfüllen?
Wenn sie nicht bis spätestens Ende September 2020 Ihre TSE bestellt haben, ist neben Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen auch mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Außerdem steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Betriebsprüfung.
Wir von orderbird bedanken uns für das Interview.
StB Dirk Albrecht ist seit vielen Jahren als Steuerberater in der ETL ADHOGA tätig und hat sich auf die steuerliche Beratung rund um das Thema Kassenführung spezialisiert.
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