AGB Lieferdienstanbindung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferdienstanbindung
Stand: August 2023
Präambel
Die orderbird GmbH (“orderbird”) mit Sitz in Berlin bietet unter dem Namen „orderbird PRO“ ein cloudbasiertes Kassensystem für Gastronomiebetriebe an, das sich über mobile Endgeräte der Firma „Apple“, namentlich dem „iPad“ sowie dem „iPod“ und „iPhone“, steuern lässt (im Folgenden APP“). Zu dem Kassensystem gehört die Clientanwendung „orderbird PRO“ sowie die Online-Plattform „MY orderbird“, die als zentralisierte Datenhaltung dient und den Kunden als Software-as-a-Service (im Folgenden „SaaS“) über das Internet zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich bietet orderbird den Service “Lieferdienstanbindung” an. Die Lieferdienstanbindung ist ein Service, der in Zusammenarbeit mit der Firma Deliverect entwickelt wurde. Dieser Service richtet sich an unabhängige Restaurants in Deutschland, die orderbird-Kassen in Verbindung mit Lieferplattformen wie Lieferando oder Uber Eats nutzen oder nutzen wollen.
Ziel der Lieferdienstanbindung ist es, Bestellungen über diese Lieferplattformen nahtlos direkt in die orderbird-Kasse zu übernehmen und so manuelle Eingaben oder Eingriffe des Restaurants zu vermeiden, die zu Fehlern und Mehrkosten führen und den Workflow des Restaurants negativ beeinflussen können.
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Überlassung der Standardsoftware und - wenn und soweit vereinbart - die Erbringung von Serviceleistungen wie etwa die Anpassung von Software für die Zwecke des Kunden durch orderbird. Unter Anpassung einer Software im Sinne dieses Vertrages ist ausschließlich die Anpassung von Standardsoftware zu verstehen, nicht aber die individuelle Softwareerstellung. Der Begriff "Software" umfasst im Folgenden sowohl die Standardsoftware als auch die angepasste Standardsoftware.
(2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten darüber hinaus für die Unterstützung des Kunden bei der Pflege von Standardsoftware (nachfolgend als „Softwarepflege“ bezeichnet) durch orderbird.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, die orderbird PRO nutzen und in ihr Unternehmen in Deutschland führen. Die angebotene Software ist für die Nutzung des Kassensystems orderbird PRO in Verbindung mit den Dienstleistungen der Deliverect vorgesehen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von orderbird ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die widerspruchslose Durchführung von Leistungen durch orderbird bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Zusatzanwendung „Lieferdienstanbindung“. Die Anwendung ermöglicht es dem Kunden, Bestellungen über Deliverect mit dem orderbird PRO Kassensystem zu verknüpfen.
(2) Dem Kunden wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Benutzung des cloudbasierten Dienstes „orderbHub“ eingeräumt. Voraussetzung für die Nutzung ist die Verwendung des Kassensystems orderbird PRO.
3. Vertragsschluss und -laufzeit
(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen auf der Website von orderbird stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum dar.
(2) Der Kunde erhält, nachdem er über die Website eine Anfrage gestellt hat, alle Vertragskonditionen und kann im Anschluss ein verbindliches Angebot gegenüber orderbird abgeben. Unmittelbar nach Absenden des verbindlichen Angebots erhält der Kunde eine Bestätigung von orderbird, die jedoch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn orderbird das verbindliche Angebot des Kunden ausdrücklich angenommen hat.
(3) Der Vertrag wird für die Dauer von einem Monat geschlossen. Ein Nutzungsmonat bestimmt sich nach dem Datum des Vertragsschlusses. Er endet mit dem Tag des Folgemonats, der nach seiner Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Fällt der Vertragsschluss auf den letzten Tag eines Monats, endet der Nutzungszeitraum auch dann mit dem Ablauf des letzten Tages des Folgemonats, auch wenn die Zahl kleiner ist als die des Vormonats.
(4) Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeden Monat automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
4. Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Nutzungsmonats ordentlich kündbar.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, bestehende Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund unverzüglich zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar machen.
(3) orderbird ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn sich der Kunde trotz Nachfristsetzung mit einer Zahlung mindestens vier Wochen im Zahlungsverzug befindet. Darüber hinaus ist orderbird zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde eine sonstige wesentliche Vertragspflicht verletzt.
(4) Die Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden aufgrund von durch orderbird nicht beinflussbarer technischer Probleme bei der Leistungserbringung, ist ausgeschlossen.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform.
5. Umfang und Nutzungsrecht
(1) orderbird räumt dem Kunden das einfache, auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, deutschlandweite gültige Recht zur Nutzung der Anwendung (“Lizenz“) ein. Die Lizenz ist beschränkt auf die Verwendung der Anwendung für den Gewerbebetrieb des Kunden.
(2) Die Lizenz gliedert sich zum einen in eine einmalige Einrichtungsgebühr und in einzelne, gestaffelte Nutzungskontingente. Die jeweils zu entrichtenden Einrichtungsgebühr sowie die Entgelte für die Nutzungskontingente ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Die am Ende eines Nutzungszeitraums übrigen Nutzungskontingente verfallen mit dem Abrechnungsdatum.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Anwendung das geltende Recht zu beachten und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen.
(5) Der Kunde erkennt an, dass die Anwendung und alle ihre Bestandteile im alleinigen Eigentum von orderbird stehen. Die Anwendung oder jeder Teil der Anwendung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von orderbird nicht vervielfältigt, dekompiliert, verändert, modifiziert oder an Dritte verliehen, verkauft, vermietet oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Die Rechte aus § 69e UrhG bleiben unberührt. Etwaige dem Kunden überlassene Dokumentationen und Informationen über die Anwendung und ihre Funktionsweise dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von orderbird Dritten ebenfalls nicht zugänglich gemacht werden. Arbeitnehmer des Kunden gelten nicht als Dritte.
6. Technischer Support
(1) orderbird bietet gemäß der Leistungsbeschreibung verschiedene Serviceleistungen an, die je nach Lizenztyp von der Vergütung umfasst sind oder zusätzlich gegen Zahlung eines Entgelts in Anspruch genommen werden können. Die dauerhafte Betreuung richtet sich nach Maßgabe nachstehender Bedingungen.
(2) In Bezug auf den dauerhaften Support gelten folgende Definitionen:
- „Support-Kontaktperson“ bezeichnet bis zu drei namentlich von dem Kunden zu benennende Mitarbeiter, die ausschließlich befugt sind, Vorfälle zur Lieferdienstanbindung zu melden.
- „Vorfall“ bezeichnet eine Fehlfunktion der in Ziffer 2 dieses Vertrags beschriebenen SaaS-Lösung “Lieferdienstanbindung“ nebst der zu ihrer Nutzung erforderlichen Softwarebestandteile orders.orderbird.com sowie die für den Betrieb nötige Softwarekomponente des Softwarepartners Deliverect (Stand: Juli 2022));
- „Reaktionszeiten“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei orderbird und der ersten Reaktion gegenüber dem Kunden durch Rückruf, E-Mail, aber auch Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Störung;
- „Geschäftszeiten“ bezeichnet die verkehrsüblichen Geschäftszeiten, wovon im Mindestmaß Kernzeiten von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag umfasst sind; im Land Berlin bestehende gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
- „Arbeitstage“ bezeichnet die Tage Montag bis Freitag; im Land Berlin bestehende gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
(3) Vorfälle werden wie nachstehend kategorisiert:
- Vorfall der Kategorie 1: bedeutet, dass die in Ziffer 2 beschriebene SaaS-Lösung im Echtbetrieb zum Stillstand gekommen ist und als Ergebnis einer schwerwiegenden Funktionsstörung nicht in der Lage ist, Daten zu verarbeiten;
- Vorfall der Kategorie 2: bezeichnet ein Problem der SaaS-Lösung, das eine schwerwiegende Unterbrechung wesentlicher Funktionen zur Folge hat und nicht vorübergehend, etwa durch eine Umgehung (Workaround) beseitigt werden kann;
- Vorfall der Kategorie 3: bezeichnet ein für die Grundfunktion der Software nicht kritisches Problem, bei dem der Kunde in der Lage ist, sich nach wie vor an dem System anzumelden und/oder eine Umgehung (Workaround) möglich ist;
- Vorfall der Kategorie 4: bezeichnet Anfragen zur Bedienung der Software und allen weiteren betroffenen, nicht reaktionskritischen Themen.
Darüber hinaus leistet orderbird im Rahmen der Partnerschaft mit dem Softwarehersteller Deliverect Unterstützung im Bereich der Vorfälle der Kategorie 4 und ist erster Ansprechpartner für die Weiterleitung aller nicht durch orderbird lösbaren Fälle.
(4) orderbird erbringt Support-Dienstleistungen während der Geschäftszeiten mit folgenden Reaktionszeiten, beginnend mit der Aufnahme der Supportanfrage:
- Supportanfrage der Kategorie 1: höchstens vier Stunden;
- Supportanfrage der Kategorie 2: höchstens acht Stunden;
- Supportanfrage der Kategorie 3: höchstens 12 Stunden;
- Supportanfrage der Kategorie 4: bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstags.
Aufgrund der Anbindung an notwendige Partnersysteme kann es mitunter aufgrund externer Verantwortlichkeiten dazu kommen, dass die vorstehenden Reaktionszeiten schuldfrei überschritten werden.
Für Störungen, die ein externer Verantwortlicher oder sonstiger Erfüllungsgehilfe von orderbird zu vertreten hat, übernimmt orderbird keine Supportleistungen, Gewährleistungen und sonstige Haftungen.
(5) Die Reaktion kann in einer Nachricht des technischen Personals, aber auch in der Beseitigung der Störung liegen. Die Meldung hat ausschließlich durch eine Support-Kontaktperson an die Telefonnummer 030 208 98 30 98 oder an die E-Mail-Adresse [email protected] zu erfolgen.
7. Weiterentwicklung
(1) Um Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden Rechnung zu tragen, ist die in der Leistungsbeschreibung hervorgehobene fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte und der Serviceleistungen Vertragsbestandteil, was denknotwendig eine stets mögliche Änderung der Bedienung der Lösung oder Änderungen der Serviceleistungen beinhaltet. Das Vorstehende gilt, soweit die Funktionalität im Mindestmaß den Umfang umfasst, den die Lieferdienstanbindungim Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausweislich der unter orderbird.com/de/lieferdienstanbindung-beschreibung-des-dienstes hinterlegten Leistungsbeschreibung umfasste. orderbird wird den Kunden per E-Mail von Änderungen in Kenntnis setzen.
(2) Bedingt die Weiterentwicklung eine Einschränkung oder - in sehr seltenen Ausnahmefällen - die Aufgabe einer bestehenden Funktionalität, wird orderbird den Kunden mit angemessener Frist von der Umstellung der geplanten Änderung in Kenntnis setzen. Ist die Lieferdienstanbindung mit der vorbestehenden Funktionalität wegen der endgültigen Aufgabe nicht länger nutzbar, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Der Kunde wird in der Umstellungsmitteilung auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Vertrag wird mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt, wenn der Kunde seine Kündigung nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Umstellungsmitteilung der Änderung erklärt. Maßgeblich ist dabei das in der Umstellungsmitteilung genannte Datum.
8. Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem individuellen schriftlichen Vertrag zwischen orderbird und dem Kunden. Ein individuelles Angebot von orderbird kann jederzeit per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 01 361 022 499 angefordert werden. Die Preisangaben bezeichnen dabei die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss zu entrichten. Die variablen, nutzerabhängigen Kosten sodann zum Ende eines jeden Nutzungszeitraums. Der geschuldete Betrag wird nach Abschluss des jeweiligen Vertrages entweder nach Maßgabe einer gesonderten Einzugsermächtigung von einem Konto des Kunden abgebucht oder ist zum vorgenannten Zeitpunkt vom Kunden auf das im Angebot angegebene Konto von orderbird zu überweisen. Der Kunde erhält eine elektronische Rechnung über den vorgenannten Betrag.
(3) Im Falle einer ausbleibenden Zahlung behält sich orderbird das Recht vor, die Leistung vorübergehend auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von orderbird anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie die Forderung von orderbird entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.
9. Gewährleistung und Haftung
(1) Führt orderbird eine vertragliche Leistung mangelhaft aus, kann der Kunde zunächst nur unentgeltliche Nacherfüllung, insbesondere Beseitigung des Mangels verlangen. Kommt orderbird der Nacherfüllung nicht nach oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabsetzen oder den Vertrag kündigen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nur bei Gefährdung der Betriebssicherheit der Anlage und bei Abwehr erheblicher Schäden zu.
(2) Eine Haftung von orderbird – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt im Übrigen nur ein, wenn der Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(3) Haftet orderbird gemäß 2a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen orderbird bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste und ist begrenzt auf die Höhe XXX des Nettorechnungsbetrages der schadensauslösenden Leistung. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von orderbird.
(4) Mängelansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr, beginnend mit der jeweils erfolgten und abgeschlossenen Dienstleistung. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Mängelhaftung.
(5) Die in Erfüllung dieser Gewährleistungspflicht ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum von orderbird über.
(6) Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Datenschutz / Vertraulichkeit
(1) Der Kunde und orderbird verpflichten sich, die im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags jeweils über den anderen Vertragspartner erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Begriff „Information“ ist hierbei grundsätzlich weit zu fassen und umfasst insbesondere jegliche Dokumente elektronischer Art und in Printform, die Bedingungen des Vertrags eingeschlossen, sowie die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt gewordenen Informationen. Von der Vertraulichkeitspflicht sind solche Informationen ausgenommen, die öffentlich bekannt sind oder die der Kunde bzw. orderbird nachweisbar ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von Dritten erhalten hat.
(3) Die Nutzung der erhaltenen vertraulichen Informationen geschieht nur, soweit sie zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt, es sei denn, die jeweils andere Partei erklärt zuvor schriftlich ihre Einwilligung.
(4) Eventuell erhaltene vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei werden die Vertragsparteien nach Beendigung ihrer Leistungen zurückgeben und alle verbleibenden Kopien löschen, soweit die jeweilige Partei nicht zu einer Aufbewahrung einer Kopie der Informationen gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Fall erfolgt die Vernichtung unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
(5) Die Parteien beachten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzes. Insoweit die Leistungen von orderbird eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO darstellen oder die Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO besteht, schließen die Parteien gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab.
11. Änderungsvorbehalt
(1) Für den Fall, dass sich nach Vertragsschluss wesentliche technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich orderbird das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags - mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten - anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Den geänderten Vertrag wird orderbird dem Kunden per E-Mail oder unter my.orderbird.com bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde diese Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an [email protected] oder in textform widerspricht.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. Orderbird hat dann das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern orderbird das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
12. Schlussbestimmungen
(1) Verträge, Vertragsänderungen und -ergänzungen, vertragsrelevante Erklärungen, Mitteilungen und Dokumentationen sowie sonstige Rechtsgeschäfte, für die keine besonderen gesetzlichen Schriftformerfordernisse gelten, bedürfen der Schriftform, soweit die Parteien keine andere zusätzliche Form vereinbaren. Der Schriftform genügen neben den in §§ 126, 126 a, 126 b BGB bestimmten Formen auch Erklärungen mittels elektronischer Signatur (§ 127 BGB). Dies gilt auch für die Änderung einer Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(3) orderbird ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu verändern. orderbird ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot zu verändern und einzelne oder alle Produktbestandteile nicht mehr oder zu anderen Konditionen anzubieten. Die geänderten Bedingungen wird orderbird dem Kunden per E-Mail oder unter my.orderbird.com bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per Mail an [email protected] oder in Schriftform widerspricht. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. orderbird hat dann das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern orderbird das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener Übereinkommen – CISG).