Registrierkassenpflicht – mit orderbird garantiert auf der sicheren Seite
Wir garantieren Ihnen, dass das Nr. 1 iPad-Kassensystem für die Gastronomie alle Anforderungen des Gesetzes erfüllt.


Was ist die Registrierkassenpflicht?
Seit Mai 2016 gilt die Registrierkassenpflicht in Österreich. Alle Bareinnahmen müssen zum Zweck der Losungsermittlung mit Hilfe einer elektronischen Registrierkasse, einem Kassensystem oder einem anderen elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfasst werden. Die Registrierkassenpflicht wurde geschaffen, um Schwarzumsätze zu verhindern und Ungleichheiten im Wettbewerb zu vermindern.
Unser Kassensystem ist zu 100 Prozent finanzamtkonform und macht Ihren Gastronomiebetrieb noch erfolgreicher. orderbird hilft Ihnen dabei, Ihren Umsatz zu steigern, Ihren Wareneinsatz zu verbessern und gleichzeitig Ihrem Personal effizienter zu arbeiten – ganz egal ob im Café, Restaurant, Food Truck oder Biergarten.
Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen ändern, passen wir die Software mit einem für Sie kostenlosen und automatischen Update an jede Neuerung an.

Registrierkassenpflicht: Wer ist betroffen?
Als Gastronom sind Sie prädestiniert für die Registrierkassenpflicht, die seit dem 1. Mai 2016 gilt. Unter dieses Gesetz fallen alle Betriebe und Unternehmer, die über einer gewissen Umsatzgrenze liegen und Barumsätze erwirtschaften. Entscheidend für die Umsatzgrenze sind die ersten vier Monate ab Jänner 2016. Wer also einen Umsatz von 17.000 Euro und einen Barumsatz von jährlich 7.500 Euro überschreitet, ist zum Führen einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet. Als Barumsatz gelten nicht nur Zahlungen mit Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Kreditkarte, Bankomat oder anderen vergleichbaren elektronischen Zahlungsmitteln oder Gutscheinen. So gut wie alle Gastronomen fallen somit unter die Registrierkassenpflicht. Es existieren nur wenige Ausnahmen: für Unternehmer, die ihre Umsätze auf öffentlichen Plätzen ohne Verbindung zu fest umschlossenen Räumlichkeiten verdienen und unter einer Umsatzgrenze von 30.000 Euro im Jahr liegen, sind vereinfachte Mittel der Losung möglich. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise für Maroni- oder Würstchenbrater oder auch für gemeinnützige Vereine.
Die orderbird Registrierkasse entspricht allen Anforderungen, welche die Registrierkassenpflicht an Gastronomen stellt
Die Registrierkasse muss ein Datenerfassungsprotokoll zur Aufzeichnung jeder einzelnen Bareinnahme erstellen und exportieren können, um der Registrierkassenpflicht zu entsprechen und einer Überprüfung standhalten zu können. Alle für Prüfungen wichtigen Daten können mit den orderbird Registrierkassen erfasst und aufgezeichnet werden.
Zum neuen Gesetz gehört außerdem die Belegerteilungspflicht, für jede einzelne Barzahlung muss das Kassensystem einen Beleg erstellen können. Sie gilt für alle Unternehmer ab dem ersten Euro Umsatz, ausgenommen sind hier nur Unternehmer, die Umsätze mit der vereinfachten Losungsermittlung ermitteln dürfen. Jeder Gastronom muss seinem Gast den Beleg aushändigen. Der Gast ist verpflichtet ihn anzunehmen und bei sich zu behalten, bis er das Lokal verlassen hat.
Eine elektronische Signatur unter jedem Beleg soll Manipulationen verhindern. Mit Hilfe der Signaturerstellungseinheit kann jede kryptografische Signatur eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Die Signatur arbeitet mit einer Verkettung aus Barumsätzen. Vereinfacht gesagt, jede Signatur enthält Elemente aus der vorherigen vergebenen Signatur und ist dadurch mit ihr verknüpft. So wird sichergestellt, dass keine Lücken entstehen. Die Signatur wird auf den Belegen in Form eines QR-Codes erstellt.
Wenn Sie der Registrierkassenpflicht unterliegen, benötigen Sie folgendes:
- Datenerfassungsprotokoll und einen Drucker
- Verschlüsselung für den maschinenlesbaren Code nach Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit
- Eindeutige Kassenidentifikationsnummer pro Kasse, nicht pro Betrieb
Feststeht: orderbird ist finanzamtkonform seit Gründung. Das gilt selbstverständlich auch für die Registrierkassenpflicht! Wir setzen uns als Kassenhersteller für Manipulationsschutz und transparente Kassen ein und tauschen uns regelmäßig mit österreichischen Kassenprüfern über die Anforderungen aus. Nur so können wir garantieren, dass unser Kassensystem zu jeder Zeit 100% finanzamtkonform ist.
