AGB Tippgeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tippgeberprogramm von orderbird
§1 Geltungsbereich
Diese Tippgeberbedingungen gelten für das auf den Internetseiten der orderbird GmbH unter www.orderbird.com/ch/tippgeber und www.orderbird.com/ch/kunden-werben-kunden beschriebene Tippgeberprogramm, im Rahmen dessen wir - die orderbird GmbH - Provisionen für vermittelte Kontakte zahlt.
§ 2 Definition und Anforderungen Tippgeber
1. Als Tippgeber besteht Ihre Aufgabe darin, den Kontakt zwischen einem interessierten potenziellen Neukunden (im Folgenden: „qualifizierter Kontakt“) und uns herzustellen. Sie können uns über ein hierfür bereitgestelltes Onlineformular die Kontaktdaten qualifizierter Kontakte übermitteln.
2. Es ist nicht Ihre Aufgabe und Ihnen untersagt, in unserem Namen Erklärungen abzugeben, als Vertreter unseres Unternehmens aufzutreten oder den potentiellen Neukunden eigenständig zu beraten.
3. Als Tippgeber können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen tätig werden. Allerdings müssen Sie in Deutschland, Österreich, Frankreich oder der Schweiz ansässig und volljährig sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige und Geschäftsunfähige.
§ 3 Qualifizierter Kontakt
1. Für einen qualifizierten Kontakt müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
a. Der von Ihnen vermittelte Kontakt hat Ihnen gegenüber ein konkretes Interesse an den durch uns erbrachten Leistungen geäußert und der Datenweitergabe an uns zugestimmt.
b. Beim vermittelten Kontakt handelt es sich um einen Unternehmer / ein Unternehmen (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Partnerschaft, etc.). Dies schließt auch Unternehmen in der Vorgründungsphase mit ein. Ausgeschlossen sind hingegen Privatpersonen sowie minderjährige Kontakte.
c. Der vermittelte Kontakt hat seinen Sitz in Deutschland, Österreich, Frankreich oder der Schweiz.
d. Benennung eines qualifizierten Kontakts mit vollständigem Namen, Name des Betriebes, Adresse sowie Kontaktmöglichkeiten und Benennung des empfohlenen Produkts.
e. Es bestand in den letzten drei Monaten noch kein Kontakt zwischen dem vermittelten Kontakt, der Kontakt ist uns zum Zeitpunkt der Übermittlung noch nicht anderweitig vermittelt worden und der vermittelte Kontakt war innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Kunde der orderbird GmbH.
f. Eine schriftliche Eingangsbestätigung gegenüber dem Tippgeber, in der wir die Provisionsberechtigung des Tippgebers unter den in diesen Bedingungen genannten Voraussetzungen bestätigen sowie die Höhe der Provision ausweisen.
g. Der Eingang der vertraglich mit dem Neukunden vereinbarten Vergütung aus dem Erstgeschäft auf unserem Konto.
2. Es darf sich beim vermittelten Kontakt durchaus um Unternehmen handeln, deren Verantwortliche Personen aus Ihrem Freundes- und Familienkreis stammen, sofern Sie mit dem vermittelten Kontakt nicht im gleichen Haushalt leben. Eine Eigenvermittlung (also Sie für sich selbst) ist ausgeschlossen, ebenso eine Vermittlung eines Kontakts, an dem der Tippgeber rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
3. Für den Fall, dass wir den vermittelten Kontakt nicht als qualifizierten Kontakt i.S.d. § Abs. 1 dieser Teilnahmebedingungen ansehen, werden wir Sie umgehend informieren.
§ 4 Tippgeberprovision
1. Bei erfolgreicher Vermittlung - bei erfolgreichem Vertragsabschluss der orderbird GmbH mit dem vermittelten Kontakt - erhalten Sie eine Erfolgsbenachrichtigung mit dem Hinweis auf eine einmalige Provision gemäß der Vergütungsregelung auf www.orderbird.com/ch/tippgeber oder www.orderbird.com/de/kunden-werben-kunden
a. Für eine Vermittlung für orderbird PRO besteht Anspruch auf eine Tippgeber-Provision, wenn ein Vertrag zwischen der orderbird GmbH und dem vermittelten Kontakt zustande kommt, der mindestens ein Starterpaket und eine orderbird PRO Lizenz enthält oder der Neukunde einen Warenkorb über mind. 1.000 Euro (netto) erwirbt. Die Höhe der Prämie richtet sich für orderbird PRO nach ihrem Tippgeber-Status:
i. Junior Tippgeber (erstmalige erfolgreiche Empfehlung): 150 CHF,
ii. Profi-Tippgeber (ab zweiter erfolgreicher Empfehlung): 250 CHF,
iii. Premium-Tippgeber (ab der 5. erfolgreichen Empfehlung): 350 CHF.
b. Für eine Vermittlung für MINI by orderbird besteht Anspruch auf eine Tippgeber-Provision i.H.v. 30 CHF, wenn ein Vertrag zwischen uns und dem vermittelten Kontakt zustande kommt, der mindestens ein MINI by orderbird Gerät und eine MINI by orderbird Lizenz enthält.
c. Der vermittelte Kontakt erhält bei einem Kauf von orderbird PRO zusätzlich einen Einkaufsvorteil in Höhe von 100 CHF.
2. Sind Sie ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, so erhalten Sie diese Provision zzgl. der auf die Provision anfallenden Umsatzsteuer.
3. Als erfolgreiche Vermittlung gilt der verbindliche Vertragsschluss zwischen der orderbird GmbH und dem vermittelten Kunden sowie der Zahlungseingang der im Vertrag mit dem vermittelten Kontakt vereinbarten Vergütung.
4. Folgeverträge mit dem Kunden sind nicht zu vergüten.
5. Sie haben uns die Provision nach erfolgreicher Vermittlung in Rechnung zu stellen. Wir zahlen die Provision binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung.
6. Als privater Tippgeber verpflichten Sie sich, den Erhalt der Provision durch eine Kleinbetragsrechnung abzurechnen.
7. Die Zahlung der Provision erfolgt durch Überweisung auf ein deutsches Bankkonto.
8. Mit der Tippgeberprovision sind sämtliche Ansprüche vollständig abgegolten, weitere Ansprüche, etwa auf Ersatz von Aufwendungen, bestehen nicht.
§5 Pflichten des Tippgebers / Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
1. Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet sämtliche gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Das gilt auch für Privatpersonen. Hierzu zählen insbesondere:
a. Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
Dieses verbietet unlautere geschäftliche Handlungen. Explizit seien hier die Verbote von Akquise in aggressiver Weise (§§4a Abs. 1 UWG), irreführende Handlungen (§ 5 UWG), die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) und unzulässige Kaltakquise in Form von unaufgeforderten Anrufen (§ 7 Abs. 2 UWG) genannt. Sie sind verpflichtet, in diesem Zusammenhang bitte den vermittelten Kontakt darüber zu informieren, dass Sie eine Tippgeberprovision erhalten.
b. Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften (DSGVO - BDSG):
Diese verbieten die Verarbeitung (Erhebung, Speicherung und Weitergabe) von personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 DSGVO). Sie sind daher verpflichtet, den vermittelten Kontakt vorher auf die Weitergabe seiner Daten (Name des Unternehmens; Name, Telefonnummer und EMail-Adresse des Ansprechpartners) und die Nutzung dieser Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung hinzuweisen. Sie dürfen uns die Daten erst weiterzugeben, wenn Ihnen eine Einwilligung hierfür vorliegt.
c. Einhaltung der Steuer- und weiterer Gesetze:
Für die Versteuerung der empfangenen Tippgeberprovisionen, die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher, gewerberechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Pflichten sind allein Sie verantwortlich. Dabei wird für private Tippgeber explizit auf die Steuerpflicht hinsichtlich „sonstiger Einkünfte“ (§ 22, Abs. 3 EStG) hingewiesen. Es ist zudem Ihre Aufgabe, Ihre Tätigkeit gewerblich anzumelden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. Eine Weitergabe der Vergütung an Dritte, insbesondere an den vermittelten Kunden, ist nicht gestattet.
§ 6 Sonstige Vereinbarungen
1. Auch wenn der vermittelte Kontakt die in diesen Bedingungen definierten Anforderungen erfüllt, steht es uns frei, ob und zu welchen Konditionen wir unsere Leistungen und Produkte dem vermittelten Kontakt anbieten. Wir behalten uns ferner das Recht vor, vom Tippgeber benannte qualifizierte Kontakte jederzeit abzulehnen.
2. Wir sind berechtigt, das Tippgeberprogramm jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden oder die Bedingungen und Konditionen anzupassen.
3. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweils andere Partei abzugeben oder entgegenzunehmen.
4. Zwischen Ihnen als Tippgeber und uns wird kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertrag und kein sonstiges Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis begründet.
5. Zusatzvereinbarungen zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
6. Für das Tippgeberprogramm gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart. Das gilt auch im grenzüberschreitenden Geschäft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7. Sind Sie als Tippgeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand die Stadt Berlin vereinbart.
Berlin, den 14. Juni 2021