Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026: Alle Regelungen, Steuersätze und Tipps für Gastronomen
Du kennst das Spiel: gleiche Speise, aber zwei Steuersätze – je nachdem, ob „zum hier essen“ oder „zum Mitnehmen“. Ständig neue Regeln, Sonderlösungen und wenig Planungssicherheit. Und am Ende muss alles in Kasse, Bon, Buchhaltung und DATEV sauber sitzen.
Die gute Nachricht: Ab 01.01.2026 wird’s bei Speisen deutlich einfacher!
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt ab 1. Januar 2026: Speisen in der Gastronomie werden von 19 % auf 7 % Umsatzsteuer reduziert – eine politische Entscheidung, die Dich und Deinen Betrieb nach Pandemie, Kostensteigerungen und hoher Inflation spürbar entlasten soll. In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Mehrwertsteuer-Sätze ab 2026 für Speisen, Getränke und To-Go-Angebote gelten und wie Du Deine Speisekarte sowie Dein Kassensystem so vorbereitest, dass Dein Laden rechtzeitig und ohne Stress umgestellt ist.
Das erwartet Dich in diesem Artikel:
Auf einen Blick: Welche Mehrwertsteuer gilt ab 2026?
Mehrwertsteuer auf Lebensmittel: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Für wen gilt die neue Mehrwertsteuer in der Gastro und für wen nicht?
Mehrwertsteuer für To Go und vor Ort: Gleicher Steuersatz für Speisen außer Haus & Lieferung?
Wie viel Mehrwertsteuer kommt auf Getränke: 7 % oder 19 %?
Müssen Gastronomen ihre Speisekarte ab 2026 an die neue Mehrwertsteuer anpassen?
Muss ich im Kassensystem die Mehrwertsteuer ändern und wenn ja – wie?
Was sollten Gastronomen mit der Änderung der Mehrwertsteuer beachten?
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: 7 % oder 19 % - die schnelle Übersicht
Was ist die Mehrwertsteuer und warum gibt es sie?
Auf einen Blick: Welche Mehrwertsteuer gilt ab 2026?
Ab dem 01.01.2026 werden Speisen in der Gastronomie wieder einheitlich mit 7 % besteuert – egal ob To Go, Lieferung oder In-Haus. Getränke bleiben in der Regel bei 19 % mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Milch.Kurz gesagt:
Speisen In-Haus: von 19 % auf 7 % runter
Speisen To Go/ Lieferung: bleiben bei 7 %
Getränke: bleiben bei 19 %
Was ändert sich konkret?
Bisher musstest Du als Gastronom zwischen zwei Steuersätzen unterscheiden: 19 Prozent für Speisen, die vor Ort verzehrt wurden, und 7 Prozent für Speisen zum Mitnehmen. Diese komplizierte Trennung entfällt komplett. Künftig gilt für alle Speisen der einheitliche Satz von 7 Prozent.
Was bedeutet das für Deinen Betrieb?
Die Umstellung vereinfacht Deine Kassenführung erheblich. Du brauchst keine doppelte Buchung mehr für dieselben Gerichte. Gleichzeitig kannst Du durch die Steuersenkung bei Vor-Ort-Speisen entweder Deine Preise senken und damit wettbewerbsfähiger werden oder Deine Marge verbessern. Wichtig ist: Dein Kassensystem muss rechtzeitig auf die neuen Steuersätze umgestellt werden, damit Du ab dem ersten Januar rechtssicher arbeitest.
Mehrwertsteuer auf Lebensmittel: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Ab 2026 gilt: Alle zubereiteten oder verzehrfertigen Speisen werden mit 7 % besteuert. Das umfasst u.a.:
Snacks und belegte Brötchen
Warme Speisen und Salate
Backwaren und Desserts
Bowls und To Go-Gerichte
Pizza, Burger und Wraps
Suppen und Eintöpfe
Warum die dauerhafte Regelung?
Bislang war die Unterscheidung „vor Ort = 19 %, außer Haus = 7 %“- bei Speisen ein echtes Dauer-Stressthema. Jahrelang galten Speisen, die vor Ort verzehrt wurden, als Dienstleistung und wurden mit 19 % besteuert – quasi als Luxusgut. Ab 2026 entfällt diese Trennung bei Speisen: zubereitete Gerichte werden einheitlich mit 7 % besteuert. Das schafft Klarheit und mehr Planungssicherheit.
Für wen gilt die neue Mehrwertsteuer in der Gastro und für wen nicht?
Kurz gesagt: Die geplante Neuregelung betrifft alle, die zubereitete Speisen verkaufen – also typische Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
Gilt für Dich, wenn Du Speisen anbietest
Dazu zählen zum Beispiel:
Restaurant, Bistro, Café mit Speisen
Imbiss, Foodtruck, Streetfood (auch To Go / Außer-Haus)
Bäckerei/Backshop (z. B. belegte Brötchen, Snacks)
Kantine, Mensa, Betriebsrestaurant (Kantine Mehrwertsteuer)
Catering
Hotel mit Frühstück oder Eventlocation mit Gastro-Service
Wichtig: Es geht nur um die Speisen und die Art des Verzehrs spielt keine Rolle mehr.
Egal ob Teller vor Ort oder To Go Tüte: Für Speisen gilt ab dem 1. Januar derselbe Steuersatz.
Gilt für Dich nicht, wenn Du keine Speisen verkaufst
Nicht betroffen sind reine Getränkeanbieter, die ohne Speisen arbeiten – z. B. Bierwagen oder Getränkestände. Da bleibt es bei 19 % Mehrwertsteuer auf Getränke.
Was gilt beim Catering?
Beim Catering zählt, was Du genau abrechnest:
Zubereitete Speisen: 7 %
Getränke: bleiben bei 19 %
Und wenn Du ein Komplettpaket anbietest (Servicepersonal, Geschirr, Aufbau etc.), solltest Du die Posten am besten sauber trennen. Heißt: Speisen und Getränke getrennt ausweisen, dann passt die Zuordnung der Steuersätze und Du vermeidest Stress bei der Abrechnung.
Zur DATEV-Anleitung für steuerliche Sonderfälle
Mehrwertsteuer für To Go und vor Ort: Gleicher Steuersatz für Speisen außer Haus & Lieferung?
:format(webp))
Bis Ende 2025 ist die Mehrwertsteuer-Logik in vielen Betrieben unnötig kompliziert: Speisen To Go oft 7 %, Speisen im Haus 19 % und Getränke 19 %. Das führt dazu, dass Du ein Gericht im Kassensystem im Zweifel doppelt pflegen musst. Einmal für 7 % und einmal für 19 % – oder die Steuerdifferenz in Deiner Marge unterbringst.
Ab 2026 wird es deutlich einfacher:
Speisen: immer 7 %
Getränke: weiterhin 19 %
Heißt: Dein Burger ist steuerlich nicht mehr „zwei Produkte“, nur weil er einmal am Tisch und einmal in der Tüte landet. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und macht Deine Preisgestaltung und Abrechnung spürbar übersichtlicher.
Wichtig bei Lieferung & Deals: Die Vereinheitlichung ist super hilfreich, Getränke sollten aber als eigener Bereich (19 %) geführt werden. Bei Kombiangeboten deshalb unbedingt Speisen und Getränke sauber trennen (auch in der Kasse), damit die Steuersätze korrekt zugeordnet sind und du bei Deiner Steuerprüfung auf der sicheren Seite bist.
Wie viel Mehrwertsteuer kommt auf Getränke: 7 % oder 19 %?
In der Gastronomie gilt fast immer: Getränke = 19 % – egal ob vor Ort oder To Go. Und das bleibt auch mit der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Speisen ab 2026 so: Die Abgabe von Getränken ist davon ausgenommen.
Und die Ausnahmen? Die gibt es und genau da passieren die teuren Fehler, die Du vermeiden solltest.
In vielen Betrieben sind das typische Stolperfallen:
Reine Kuhmilch: 7 % (Grundnahrungsmittel)
Milchmischgetränke To Go mit mindestens 75 % Kuhmilch: 7 % z. B. Cappuccino oder Latte Macchiato To Go nur dann, wenn der Milchanteil über 75 % liegt
Milchmischgetränke vor Ort: in der Praxis meist 19 % (Getränk im Rahmen der Bewirtung/Dienstleistung)
Was bleibt fast immer bei 19 %?
Schwarzer Kaffee (auch To Go): 19 %
Softdrinks, alkoholische Getränke, die meisten Säfte: 19 %
Säfte und Smoothies: typischerweise 19 % – Smoothies sind aber ein Klassiker für Missverständnisse (je nach Rezept kann die Einordnung knifflig sein. Unser Tipp: kläre das einmal sauber mit Deiner Steuerberatung).
Wichtig: Das gilt nicht für pflanzliche Alternativen
Hafer-, Soja- oder Reisdrinks werden steuerlich nicht wie Kuhmilch behandelt. Ein Hafermilch-Latte landet deshalb typischerweise bei 19 % – auch To Go.
Warum wird Latte Macchiato manchmal mit 7 % oder 19 % besteuert?
Entscheidend sind Milchanteil und Verzehrort:
Latte To Go mit > 75 % Kuhmilch → 7 %
Derselbe Drink vor Ort → in der Regel 19 % (Bewirtung/Dienstleistung)
Tipp für die Kasse
Lege Dir in der Kasse saubere Warengruppen an (z. B. „Getränke 19 %“, „Milchdrinks To Go 7 %“) und kläre Sonderfälle wie bestimmte Coffee-Drinks oder Smoothies einmal sauber ab. Dann läuft’s im Alltag und Du sparst Dir später Stress bei Rückfragen oder der Betriebsprüfung.
Müssen Gastronomen ihre Speisekarte ab 2026 an die neue Mehrwertsteuer anpassen?
Die Preise auf Deiner Speisekarte sind Endpreise – inklusive Mehrwertsteuer. Ob Du die Steuersenkung an Deine Gäste weitergibst oder sie für Deine Marge nutzt, entscheidest Du selbst.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema bewusst anzugehen. Denn ab 2026 verändert sich Deine Kalkulation spürbar und damit auch Deine Preisstrategie.
Solltest Du die Preise trotzdem anpassen?
Das hängt von deiner Situation ab:
Option 1: Preise senken
Zeichen an Deine Gäste: "Wir geben die Entlastung weiter."
Stärkt Deine Wettbewerbsposition
Kann mehr Gäste anziehen, was für mehr Umsatz sorgt
Option 2: Preise beibehalten
Verbessert Deine Marge
Nach schwierigen Jahren in der Gastronomie legitim/für den Gast nachvollziehbar
Kannst Du in Personal oder Qualität investieren
Option 3: Teilweise anpassen
Manche Gerichte günstiger machen
Bei anderen die Marge verbessern
Gezielt einzelne Highlights setzen
Unser Tipp: Rechne Deine Wareneinsatzquote und Personalkosten durch. Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine strategische Preisanpassung. Mit orderbird siehst Du alle Umsätze und Margen live – so triffst Du fundierte Entscheidungen.
Jetzt orderbird kennenlernen und Umsätze live im Blick haben
Lese-Tipp: Wenn Du gerade sowieso neu kalkulierst: Unser Beitrag zur Preiskalkulation in der Gastronomie hilft Dir dabei, strukturiert heranzugehen.
Muss ich im Kassensystem die Mehrwertsteuer ändern und wenn ja – wie?
Ja, wenn sich Steuersätze ändern, muss das Deine Kasse korrekt abbilden, denn sonst passt am Ende weder Tagesabschluss noch DATEV-Export noch Steuerprüfung.
Viele Anbieter liefern Updates und trotzdem gilt für Dich: Du musst prüfen, ob Deine Artikel richtig zugeordnet sind.
So geht’s mit orderbird PRO
Option 1: „1-Klick“-Anpassung
Die Umstellung sorgt dafür, dass Deine Speisen automatisch von 19 % auf 7 % wechseln, sobald die gesetzliche Regelung greift – ohne dass Du einzelne Artikel oder Warengruppen manuell anpassen musst.
Aktivierung mit nur einem Klick in MY orderbird
Wichtig: Die automatisierte Aktualisierung passiert erst nach Deiner aktiven Zustimmung.
Option 2: Manuell in MY orderbird
Du passt die betroffenen Steuersätze wie gewohnt pro Artikel/Warengruppe selbstständig an.
Was sollten Gastronomen mit der Änderung der Mehrwertsteuer beachten?
Damit die Mehrwertsteuer-Umstellung 2026 nicht zum Chaos-Trigger wird, hilft ein einfacher, praxisnaher Fahrplan:
Kasse & Artikel sauber vorbereiten
Prüfe Warengruppen und Steuersätze, trenne Speisen vs. Getränke konsequent und definiere Kombiangebote (z. B. Menü-Deals) eindeutig.
Preise & Kalkulation prüfen
Entscheide aktiv: Bruttopreise senken. Ja, nein oder selektiv.
Speisekarte nur dann anfassen, wenn Du wirklich Preise änderst
Wenn Du an Deinen Bruttopreisen drehst: Plane den Stichtag, aktualisiere digital & Print sauber und vermeide Restbestände. QR-Code-Menüs sind hier besonders dankbar, weil Du schnell und ohne Nachdruck reagieren kannst.
Team-Briefing: 2 Minuten, die Stress sparen
Gib Deinem Team eine klare Ansage: „Was sagen wir, wenn Gäste nachfragen?“ So vermeidest Du Diskussionen am Tisch und alle ziehen an einem Strang.
Gäste-Kommunikation bewusst planen
Egal, ob Du Preise änderst oder nicht: Eine kurze, klare Kommunikation wirkt professionell. Bei Preissenkung: guter Aufhänger für Aushang und Deine Social Media. Ohne Preissenkung: transparent erklären, dass Du damit z. B. Kosten auffängst.
Verträge & Angebote aktualisieren
Gerade bei Catering oder Events: Prüfe Lieferverträge, passe Catering-Angebote für 2026 an und kalkuliere Menüpakete oder Deals neu. Sonderfälle solltest Du am besten mit Deiner Steuerberatung klären.
Lese-Tipp: Wenn Du Steuerfehler generell vermeiden willst: „4 Steuerirrtümer in der Gastronomie“ ist ein guter Quick-Check.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: 7 % oder 19 % – die schnelle Übersicht
Damit Du nicht lange suchen musst, hier die Kurz-Übersicht:
[TABLE — manual fix needed] Bereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Speisen (In-Haus) 19 % 7 % Speisen (außer Haus / Lieferung) 7 % 7 % Getränke & Diverse (In-Haus & außer Haus) 19 % 19 %
Merksatz: Speisen runter auf 7 % und Getränke bleiben bei 19 %.
So hast Du die wichtigsten Sätze für Karte, Kasse und Kalkulation schnell auf dem Schirm.
Was ist die Mehrwertsteuer und warum gibt es sie?
Die Mehrwertsteuer (korrekt: Umsatzsteuer) ist eine Verbrauchsteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen anfällt und die Deine Gäste im Bruttopreis „spüren“. Für Dich als Betrieb heißt das: Du berechnest Umsatzsteuer auf Deine Umsätze und führst sie ans Finanzamt ab – in der Regel nach Verrechnung mit der Vorsteuer.
In Deutschland gibt es zwei relevante Steuersätze:
19 % (regulär) für die meisten Produkte und Leistungen
7 % (ermäßigt) für ausgewählte Güter, die bewusst entlastet werden sollen
Warum gibt’s zwei Sätze?
Die Grundidee ist einfach: Dinge des täglichen Bedarfs sollen über den ermäßigten Satz für alle erschwinglicher bleiben (z. B. viele Lebensmittel, Bücher, kulturelle Angebote). Für die Gastronomie ist genau diese Entlastungslogik politisch immer wieder ein Thema, weil sie am Ende direkt Deine Kalkulation beeinflusst.
Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer – ist das ein Unterschied?
Im Alltag wird meist „Mehrwertsteuer“ gesagt, im Gesetz steht „Umsatzsteuer“. Gemeint ist dasselbe.
Zum Schluss: So wird 2026 kein Kassen-Kater
Unterm Strich bringt die geplante Mehrwertsteuer-Umstellung in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 vor allem eins: mehr Klarheit bei Speisen und damit weniger Chaos bei To Go vs. Vor Ort. Jetzt lohnt es sich, Deine Kalkulation einmal sauber durchzurechnen, Deine Preisstrategie bewusst festzulegen und frühzeitig zu prüfen, was Du in Speisekarte, Kasse und Prozessen anpassen musst. So landest Du zum Jahreswechsel nicht im Stress, sondern bist vorbereitet und entspannt.
Und wenn Du dabei nicht raten willst: Mit orderbird behältst Du Umsätze und Margen im Blick und kannst Dein Setup rechtzeitig so einstellen, dass am 01.01.2026 alles sauber läuft.
:format(webp))
:format(webp))