Die orderbird KassenSichV-Garantie

Die Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV) wird seit 2020 umgesetzt. Jedes elektronische Kassensystem muss bis 31.12.2022 mit einer TSE ausgestattet sein. orderbird bleibt auch für diese Anforderungen finanzamtkonform. Das versichern wir mit unserer Garantieerklärung.

Orderbird PRO PTP MINI Kassen Sich V

Wir garantieren:

Das orderbird Kassensystem erfüllt garantiert die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) und Ihre Daten sind vor Manipulation sicher.
Sie erhalten trotzdem eine Geldbuße für einen Verstoß gegen die KassenSichV aufgrund unserer Kasse? Wir übernehmen die Strafe!

Konditionen der Garantie:

  • Voraussetzung ist bis zur finalen Zertifizierung der Online-TSE seitens des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Freistellungsbescheid auf Ihren Antrag nach § 148 AO durch Ihr zuständiges Finanzamt.
  • Voraussetzung ist die Nutzung der jederzeit aktuellsten Version der orderbird-Software sowie der notwendigen Hardware inklusive Aktivierung der von orderbird angebotenen und gesetzlich vorgesehenen technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
  • Die Garantie gilt nur für Umsätze, die tatsächlich im orderbird POS erfasst und auf unsere Server übertragen wurden. Für die korrekte und lückenlose Erfassung von Umsätzen und die korrekte Ausstellung und Ausgabe von Belegen ist einzig und allein der Kassenbetreiber verantwortlich.
  • Die Garantie gilt ferner nur für Fälle, die nachweislich ausschließlich auf Verfehlungen des Kassensystems selbst und nicht auf die des Kassenbetreibers oder Dritter zurückzuführen sind.
  • Wegen illegalen Eindringens oder Störens fremder Computersysteme vorbestrafte Personen sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
  • Der Garantiefall muss innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt mit Einschicken des Gutachtens der Kassenprüfung bei orderbird geltend gemacht werden. Folgeschäden oder vergebliche Aufwendungen sind von der Garantie ausdrücklich nicht umfasst.
  • Bestehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Kunden (Mängelansprüche) werden von der Garantie nicht berührt.

Was ist die KassenSichV?

Die drei wesentlichen gesetzlichen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung auf einen Blick:

  1. Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

    Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ermöglicht eine digitale Kontrolle durch das Finanzamt. Hierbei werden die Daten unverändert gespeichert. Nachträgliche Änderungen oder Manipulationen sollen so ausgeschlossen werden.

  2. Belegausgabepflicht

    Die Belegausgabepflicht besagt, dass Sie jedem Gast einen Beleg zur Verfügung stellen müssen. Der Gast entschiedet jedoch selbst, ob er ihn mitnimmt oder nicht.

  3. Kassenmeldepflicht

    Die Kassenmeldepflicht besagt, dass das Finanzamt über jede verwendetet Kasse im Betrieb informiert werden muss. Das gilt auch, wenn Kassen nicht mehr genutzt werden.

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