Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV verlängert

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Zuschuss für digitale Produkte erhalten

Digitale Förderung für Sie als Unternehmer

Die Überbrückungshilfe IV unterstützt Sie als Unternehmer, Soloselbstständigen oder Freiberufler mit einem Zuschuss in digitale Investitionen. Diese Investitionen müssen Sie nicht zurückzahlen. Lassen Sie sich fördern, um Ihren Betrieb zu digitalisieren. Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung über Ihre Fördermöglichkeiten. Lizenzgebühren für Ihr digitales Kassensystem mit zertifizierter Online-TSE sind förderfähig.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022.

Was ist erstattungsfähig? Wofür kann die Förderung genutzt werden?

Gefördert werden Investitionen in Digitalisierung. Dazu zählen auch Lizenzgebühren von IT-Programmen. Kosten für solche Investitionen können Sie für den Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 (Förderzeitraum für Überbrückungshilfe IV Plus) entsprechend angeben. Genauere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 9 und Anhang 3 auf der Überbrückungshilfe-IV-Seite des Bundes. Dort steht Förderungsfähig sind "zum Beispiel IT-Programme sowie Zahlungen für Lizenzen für die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten und so weiter."

Das heißt, Sie können sich jetzt Ihre Lizenzgebühren für Ihre neue digitale Kasse mit zertifizierter TSE fördern lassen.

Wo kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden?

Überbrückungshilfen können nur von Ihnen beauftragten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwälten (prüfende Dritte) in Ihrem Namen beantragt werden. Die Kosten für diese Dienstleistungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe 4 teilweise erstattungsfähig. Besprechen Sie mit dem gewählten Vertreter, wie Sie die Förderung für den Erwerb von digitalen Kassen, zertifizierten Online-TSE-Lösungen und Kassen-Lizenzen beantragen können.

Förderzeitraum: Januar 2022 bis Juni 2022

Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge: 15. Juni 2022

Wer kann Überbrückungshilfe IV beantragen?

  • Unternehmen mit bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler, Soloselbstständige und Organisationen aus allen Branchen mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020

  • Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenzen

Was sind die Vorraussetzungen für Überbrückungshilfe IV?

  • Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen.

  • Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020

  • Unternehmen mit Betriebssitz und Meldung beim Finanzamt in Deutschland

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Disclaimer

Die orderbird GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.