Die Gastronomie kann allmählich wieder aufatmen. Nachdem bisher nur Lieferungen und Abholungen gestattet waren, öffnen jetzt nach und nach Restaurants, Cafés und Bars unter strikten Hygienevorschriften. Die wichtigsten Hygienemaßnahmen und weitere Tipps für eine Wiedereröffnung haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Hygienevorschriften in der Gastronomie in Zeiten von Corona
Welche Hygienevorschriften sind aufgrund von Corona einzuhalten?
Bereite Dich als Gastronom auf die Wiedereröffnung vor
Weitere Tipps für die Wiedereröffnung Deiner Gastronomie
Österreich: Hygienevorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie (Corona)
Schweiz: Hygienevorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie (Corona)
Welche Hygienevorschriften sind aufgrund von Corona einzuhalten?
Hygienevorschriften in der Gastronomie sind nichts neues, doch durch strenge Auflagen in Zeiten des Coronavirus kommen nun wichtige Maßnahmen für dich als Gastronom hinzu, die es einzuhalten gilt. Für einzelne Bundesländer fallen hierbei besondere Regelungen an. Doch wie sehen diese neuen Hygienevorschriften für eine Wiedereröffnung aus?
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
- Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Gästekontakt
- Mund-Nasen-Schutz für Gäste beim Bewegen im Gastraum (nicht am Tisch)
- Begrenzte Personenanzahl pro Tisch
- Keine Selbstbedienung, Buffets oder Schankwirtschaft
- Mindestabstand zwischen Personal gewährleisten. Ggf. getrennte Arbeitsbereiche
Bereite Dich als Gastronom auf die Wiedereröffnung vor
Bevor Du Dein Lokal wieder für den Publikumsverkehr öffnen kannst, solltest Du Dein Personal und den Gastraum ausreichend für die Wiederinbetriebnahme vorbereiten. Um die oben genannten Hygienevorschriften einhalten zu können, ist eine gute Planung in allen Teilbereichen Deines Betriebs von Nöten. Neben den jeweiligen Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern, ist es ratsam zusätzliche Maßnahmen für die Wiedereröffnung Deiner Gastronomie vorzubereiten. Wie diese Hygienemaßnahmen aussehen könnten, haben wir hier für Dich zusammengestellt.
Das solltest Du für den Gastraum beachten:
- Du kannst zum Beispiel Tische aus dem Gastraum entfernen oder nur begrenzt besetzen
- Um die Gästeanzahl unter Kontrolle zu halten, ist es ratsam mit Reservierungen zu arbeiten, teilweise ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben
- Weniger ist mehr – beseitige alle nicht notwendigen Gegenstände von Tischen und anderen zugänglichen Bereichen für eine leichte und schnelle Reinigung
- Bring Bodenmarkierungen oder Raumtrenner im Gastraum und Eingangsbereich an
- Schule dein Personal ausreichend zu den neuen Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen im Kontakt mit Gästen
- Erwerbe ausreichend Mund-Nasen-Masken und Desinfektionsmittel
- Falls nicht schon vorhanden, biete Deinen Gästen bargeldlose Zahlungsmethoden an
Das solltest Du als Gastronom für die Sanitärräume beachten:
- Auch hier sind Sicherheitsabstände wichtig. Hierfür kannst Du bspw. Bodenmarkierungen anbringen oder den Zugang durch Dein Personal kontrollieren und beschränken
- Stell ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Einweghandtücher für Personal und Gäste bereit
- Reinige und kontrolliere die Sanitärräume regelmäßig und entleere Abfallbehälter und dokumentiere die erfolgte Reinigung
- Mund-Nasen-Masken-Pflicht für Gäste und Personal
Das müssen Deine Mitarbeiter beachten:
- Kranke Mitarbeiter müssen in jedem Fall zu Hause bleiben und das umgehend bei Dir melden
- Maskenpflicht für Personal im Gästekontakt. Ggf. auch im Küchenbereich, falls der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
- Es ist ratsam Dein Personal in feste Gruppen einzuteilen, um das Infektionsrisiko zu senken
- Sollten Deine Mitarbeiter Symptome von Covid-19 aufweisen, informiere bitte sofort das Gesundheitsamt
- Kein Händeschütteln oder ähnlicher Kontakt zwischen Gästen und Personal
- Wiederholte und klare Einweisung des Personals zu den Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln sind notwendig
Das müssen Deine Gäste beachten:
- Kommuniziere die neuen Maßnahmen und Verhaltensregeln an Deine Gästen
- Bitte Deine Gäste vorab zu reservieren
- Weise Deine Gäste darauf hin, stets eine Maske abseits des Tisches zu tragen
- Deine Gäste sollen sich an die Anweisung des Personals halten
- Bitte um bargeldlose Bezahlung, falls möglich
- Nur gesunde Gäste sollen die Gaststätte betreten
Weitere Tipps für die Wiedereröffnung Deiner Gastronomie
Wie Deine Gäste auf eine Wiedereröffnung reagieren, ist momentan noch schwer einzuschätzen. Es ist wichtig, vorab einige Vorkehrungen zu treffen, um Deinen Gästen und Mitarbeitern ein gutes und sicheres Gefühl zu geben. Mögliche weitere Tipps für die Wiedereröffnung Deiner Gastronomie findest Du hier:
- Desinfiziere nach jedem Gästewechsel den Tisch, Stühle und Speisekarten und tausche ggf. die Tischdecken aus
- Reinige und desinfiziere regelmäßig alle Arbeitsbereiche, Arbeitsutensilien und Arbeitskleidung
- Beseitige Deko und Gegenstände für den gemeinsamen Gebrauch am Tisch (z.B. Salzstreuer, Brotkorb, Besteck-Steher u.ä.)
- Verwende folierte, abwaschbare oder besser digitale Speisekarten
- Erhöhe Deine Reinigungsfrequenz – Reinige und desinfiziere regelmäßig Sanitärbereiche und den Gastraum
- Teile Dein Personal in Schichten ein, um einen Mindestabstand zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden.
- Gib Deinem Personal klare Einweisung zu den Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
- Gastraum regelmäßig lüften
- Beachte begrenzte Öffnungszeiten, sowie teilweise Unterschiede für Innen- und Außenbereiche
- Nimm die Kontaktdaten Deiner Gäste auf, um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können (ist in manchen Bundesländern Pflicht). Notiere hierbei neben den Kontaktdaten auch den Zeitraum, in dem sich Deine Gäste im Lokal befinden, sowie das zuständige Personal. Hierfür ist eine Einverständniserklärung zur Datenerhebung notwendig.
- Beachte die geringe Gästeanzahl bei Bestellungen von Lebensmitteln
- Beachte den Abstand auch beim Bezahlen, wenn Du nicht am Tisch kassierst
Hilfreiche Links zu Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen:
- Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
- Checkliste für Gastronomen von Tüv Süd – Krisenbewältigung und Maßnahmen zu Hygienesicherung im Zuge der Corona-Krise
- Maßnahmen im Gastgewerbe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) – Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards
Österreich: Hygienevorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie (Corona)
Vorschriften für Österreichs Gastronomie Öffnung am 15. Mai:
- Maximal vier Erwachsene und dazugehörige Kinder an einem Tisch.
- Mindestabstand von einem Meter pro Tisch (dieser gilt nicht für Personen, die am selben Tisch sitzen).
- Beim Eintreten und Bewegen im Gastraum müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Am Tisch dürfen Sie diesen abnehmen.
- Bei Kundenkontakt müssen Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Küchen- und Lagerarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern es keinen Gästekontakt gibt und der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden kann)
- Am Tisch dürfen sich Keine Gegenstände für den gemeinsamen Gebrauch befinden (z.B. Salzstreuer, Brotkorb, Besteck-Steher u.ä.)
Schweiz: Hygienevorschriften für die Wiedereröffnung der Gastronomie (Corona)
Vorschriften für die Schweizer Gastronomie Öffnung am 11. Mai:
- Maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern an einem Tisch
- Mindestabstand von 2 Metern oder trennende Elemente zwischen den Tischen
- Keine Maskenpflicht
- Keine Stehplätze
- Mindestabstand für Personal gewährleisten
- Freiwillige Kundendaten Sammlung
Das jeweilige Datum zur Wiedereröffnung wird von den Ländern festgelegt, bis es eine bundesweite Entscheidung gibt. Eine Tabelle mit den aktuell gültigen Regeln für jedes Bundesland, Österreich und die Schweiz findest Du hier.
Für eine erfolgreiche Wiedereröffnung Deiner Gastronomie kannst Du von unserem orderbird Spezialpaket für Corona (gültig bis Ende Mai 2020) profitieren und sicherst Dir so tolle Extras.
_____________
Haftungsausschluss
Der Inhalt dieser Seite ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Diese bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Es sollen lediglich Ratschläge, Tipps und Empfehlungen für Existenzgründer in der Gastronomie gegeben werden, so dass stets eine individuelle Kosten-Nutzen-Abwägung stattfinden sollte. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Vorschriften zur Haftung für Empfehlungen nach § 675 Abs. 2 BGB.
Haftung für Inhalte
Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, redaktionelle oder technische Fehler sowie für die Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden diese Inhalte umgehend entfernt.