In der Gastronomie zählt Trinkgeld als wichtige zusätzliche Einnahmequelle – ABER wann ist Dein Trinkgeld wirklich steuerfrei? Und wo lauern gerade für Dich als selbstständiger Gastronom Steuerfallen? Das erfährst hier!
Ein Job in der Gastronomie zeichnet sich nicht nur durch ein hohes Stresslevel und lange Schichten aus, sondern auch durch den fixen Arbeitslohn und das zusätzliche Trinkgeld. Viele Angestellte brauchen die Trinkgelder, um trotz Mindestlohn am Ende des Monats ihr Gehalt aufzubessern. Laut Statistiken liegt die Höhe des Trinkgeldes in Deutschland zwischen 5 bis 10 Prozent Trinkgeld pro Rechnung. Ähnlich viel zahlen Trinkgeldgeber in anderen Ländern in Europa. In Asien ist es nicht üblich für guten Service zusätzlich Geld zu zahlen – lediglich in internationalen Hotels und in Thailand.
In diesem Blogartikel erfährst Du mehr zu folgenden Themen:
- Trinkgeld: rechtliche Grundlagen
- Muss Trinkgeld versteuert werden?
- Wann ist Trinkgeld für Mitarbeiter steuerfrei?
- Wie viel Du als selbstständiger Gastronom bei Deinen Trinkgeldern versteuern musst
- Trinkgeld buchen
- Das gibt es bei einer gemeinsamen Trinkgeldkasse zu beachten
- Trinkgeld und Kartenzahlung
Trinkgeld: rechtliche Grundlagen
Die Gewerbeordnung (GewO) regelt in §107 Abs.3 seit 2005 die sogenannte Legaldefinition von Trinkgeld. Dort heißt es: “Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.” Dort wird auch ausdrücklich verboten, dass Arbeitnehmer nur für das Trinkgeld arbeiten, auch die Anrechnung der Trinkgelder auf den Lohn ist untersagt.
Ein Trinkgeld kann als sogenannte “renumeratorische Schenkung” angesehen werden. Zu Grunde liegt folgende Annahme: Ein Gast bekommt sein Essen, reklamiert nicht und bezahlt. Damit kommt von beiden Seiten ein Kaufvertrag zustande. Ist der Gast, also der Trinkgeldgeber, so zufrieden, dass er ein Trinkgeld hinterlässt, so hat dieses Geld keinen Bezug mehr zum Kaufvertrag. So sind Trinkgelder aus Sicht der Servicekraft, dem Trinkgeldempfänger, keine zusätzliche Entlohnung für die Vertragserfüllung, sondern eben eine Schenkung aus Dankbarkeit. Ein weiterer interessanter Fakt: Da das Trinkgeld aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft resultiert, muss es auch nicht an den Betriebsinhaber ausgeliefert werden. Für Dich als Gastronom heißt das: Du kannst von Deinem Servicepersonal nicht verlangen, das Trinkgeld an Dich abzugeben, um es beispielsweise mit dem Küchenpersonal zu teilen.
Muss Trinkgeld versteuert werden?
Grundsätzlich ist das Trinkgeld für Arbeitnehmer steuerfrei.
Das gilt allerdings nicht, wenn das Trinkgeld aller Mitarbeiter gesammelt und am Monatsende unter allen aufgeteilt wird, da hier der persönliche Bezug fehlt. Auch Du als Inhaber Deiner Gastronomie kannst nicht von der Steuerfreiheit der Trinkgelder profitieren, da Deine Einnahmen als Betriebseinnahmen zählen und daher versteuert werden müssen.
Wann ist Trinkgeld für Mitarbeiter steuerfrei?
Generell lässt sich sagen, dass Dein Trinkgeld dann steuerfrei ist, wenn das Geld freiwillig von Deinem Gast gezahlt wird und direkt an Dich als Arbeitnehmer geht. Die direkte Zahlung an Dich stellt eine direkte Beziehung zwischen Dir und Deinem Gast her. Das ist für das Finanzamt bei der Entscheidung, ob steuerfrei oder nicht, entscheidend. Als Arbeitnehmer in der Gastronomie kannst Du auch einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld haben. Das ist dann der Fall, wenn explizit auf 10 % des sogenannten Bediengeldes beziehungsweise Bedienzuschläge hingewiesen wird. Diese Art von Trinkgeld ist somit für Deinen Gast nicht mehr freiwillig und für Dich als Arbeitnehmer nicht mehr steuerfrei. In Deiner Steuererklärung muss die Höhe des Trinkgelds zu Deinem fixen Arbeitslohn angegeben werden. Steuertipps und Hilfestellungen zu Deiner Steuererklärung bekommst Du unter anderem bei einem Lohnsteuerhilfeverein.
Wie viel Du als selbstständiger Gastronom bei Deinen Trinkgeldern versteuern musst
Wenn Du ein selbstständiger Gastronom bist, sprich Unternehmer, gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 51 EStG für Trinkgelder leider nicht. Du musst Trinkgeld, das Du erhalten hast, als Betriebseinnahmen versteuern. Trinkgeld erhöht Deinen Gewinn und muss auch als Umsatzsteuervoranmeldung versteuert werden. Das Finanzamt besteht auf eine detaillierte Auflistung Deiner Zuwendungen, die Du erhalten hast. Am Besten erstellst Du für jedes Trinkgeld, das Du erhalten hast, einen Eigenbeleg, um so Deine Betriebseinnahmen im Auge zu behalten. Das Finanzamt kontrolliert oft die Trinkgeldeinnahmen, gerade von einem selbstständigen Unternehmer in der Gastronomie. Wenn Du Deine Trinkgelder selbst nicht richtig in Deiner Steuererklärung vermerkst, dann wird Dein Trinkgeld vom örtlichen Finanzamt geschätzt. Und diese Schätzung der Trinkgelder kann für Dich unschön enden, denn wie gesagt: Trinkgeld ist für Dich als Unternehmer nie steuerfrei. Umgehen kannst du hohe Strafen, in dem Du beispielsweise mit Deinem Kassensystem die erhaltenden Trinkgelder erfasst. Trinkgeld hat allerdings keinen festen Steuersatz. Der Umsatz für das erhaltene Trinkgeld richtet sich nach dem Steuersatz für die erbrachte Leistung.
Das gibt es bei einer gemeinsamen Trinkgeldkasse zu beachten
Üblicherweise wird in der Gastronomie die Summe des Trinkgelds in der gemeinsamen Trinkgeldkasse oder auch im Trinkgeld-Pool gesammelt und aufgeteilt. Meist bekommt dann fairerweise nicht nur Dein Servicepersonal, sondern auch Deine Mitarbeiter hinter den Kulissen in der Küche etwas ab. Niemand kann Dich jedoch zum Teilen des Trinkgelds zwingen. Trinkgelder, die so gesammelt und verteilt werden, sind laut Lohnsteuerhilfeverein steuerpflichtig. So hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) für Spielbanken entschieden. Hier gibt es keinen persönlichen Bezug zwischen dem Trinkgeldgeber und dem Mitarbeiter. In Spielbanken werden die Jetons in einem Tronc gesammelt und vom Arbeitgeber verteilt. Der BFH befindet diesen Vorgang als anonym, sprich es besteht kein persönlicher Bezug. Die Folge ist, dass das Tronc-Geld immer steuerpflichtig ist. Anders ist der Sachverhalt, wenn das Trinkgeld direkt an Deine Mitarbeiter gezahlt wird. Hier sind die Trinkgelder dann wiederum steuerfrei.
Mit dem iPad-Kassensystem für die Gastronomie von orderbird kannst Du Deine Trinkgelder am Ende Deiner Schicht ordentlich zusammenrechnen. Das hilft Deinem Steuerberater, um die Trinkgelder ordentlich zu versteuern. Dadurch entstehen keine Nachteile für Dich als Gastronom. Lass Dir doch von uns eine kostenlose Demo geben, um alle Vorteile unseres Kassensystems kennenzulernen.
Trinkgeld buchen
Mit modernen und digitalen Kassensystem ist es in der Regel kein Problem Trinkgelder zu akzeptieren. Dennoch kommt es manchmal vor, dass einige Restaurants die Abrechnung der Trinkgelder anders handhaben. Das liegt an betriebsinternen Prozessen. Unter Umständen wird das Trinkgeld in manchen Fällen vom Restaurantbesitzer gesammelt und am Ende des Monats unter allen Mitarbeitern aufgeteilt. In anderen Fällen verfügt das Kassensystem nicht über eine Trinkgeld-Funktion. Stelle daher sicher, dass Du Trinkgeld in Deiner Kasse mit dem korrekten Steuersatz vermerkst, wenn Du als Inhaber Trinkgeld erhältst. Das kannst Du auch gesammelt am Ende Deiner Schicht tun. Wenn Du alle Trinkgelder sauber über die Trinkgeld-App vermerkst, wird das auch abends im z-Bericht dokumentiert und vor allem bei einer Prüfung durch das Finanzamt abgesichert.
Trinkgeld und Kartenzahlung
Bei orderbird ist die Trinkgeld-Funktion bereits in das Kassensystem integriert. In diesem Video wird Schritt für Schritt erklärt, wie Du Trinkgeld mit orderbird erfassen kannst. Für eine ordnungsgemäße und korrekte Buchführung solltest Du auch das Trinkgeld Deiner Mitarbeiter per Eigenbeleg quittieren und im Kassenbuch vermerken.
orderbird leistet keine Steuerberatung. Wende Dich bitte an Deinen Steuerberater und besprecht gemeinsam, wie Du das Trinkgeld in Deinem Betrieb am Besten abrechnest.