Arbeitszeiten, Jugendschutz und Urlaubsanspruch. Das solltest Du wissen, wenn Du im Gastgewerbe tätig bist.
Ganz egal, ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Wer in der Gastronomie tätig ist, sollte sich mit dem Thema Arbeitsrecht auskennen.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Arbeitsrecht in der Gastronomie
Arbeitszeiten in der Gastronomie: Wie lange darf ich eigentlich arbeiten?
Jugendarbeitsschutzgesetzt: Diese Rechte haben jugendliche Arbeitnehmer in der Gastronomie
Arbeitszeiten in der Gastronomie: Wie lange darf ich eigentlich arbeiten?
- tägliche Höchstarbeitszeit
- Ruhepausen
- Sonntags- und Feiertagsruhen
- zeitliche Verteilung der Arbeitszeit während eines Tages
- freie Zeit nach einem Arbeitstag
Vorgesehen sind im Arbeitszeitgesetz 48 Stunden pro Woche, was sich aus täglich 8 Stunden an 6 Tagen in der Woche zusammensetzt. Diese 48 Stunden stellen die Höchstarbeitszeit in der Gastronomie dar. Das heißt, wenn Du als Arbeitnehmer in der Gastronomie noch eine Nebentätigkeit ausübst, musst Du darauf achten diese 48 Stunden nicht zu überschreiten.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Diese Rechte haben jugendliche Arbeitnehmer in der Gastronomie
Die Arbeitszeiten von Jugendlichen in der Gastronomie
- die Vorbereitung des Arbeitsplatzes
- der Weg von einem Arbeitsplatz zu einem anderen
- das Reinigen des Arbeitsplatzes nach vollendeter Arbeit.
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beträgt die Beschäftigungszeit mehr als 4,5 Stunden am Tag, steht ihm eine Ruhepause von insgesamt 30 Minuten zu.
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bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Stunden, sind es 60 Minuten.
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die erste Ruhepause muss spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit erfolgen.
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die Pause kann auch aufgeteilt werden, wobei jede Pause mindestens 15 Minuten dauern muss.
Urlaubsanspruch in der Gastronomie
Was sagt das Arbeitsrecht der Gastronomie im Falle einer Krankheit während des Urlaubs?
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