Arbeitsschutz in der Gastronomie – Vorsicht ist besser als Nachsicht
Ohne Arbeitsschutz kein sichereres Arbeiten! Mit den richtigen Maßnahmen kannst Du präventiv Arbeitsunfälle in der Gastronomie vorbeugen.
Im Gastgewerbe lauern viele Gefahren, die einem das Arbeiten schnell erschweren können. Deshalb ist es gerade für den Arbeitgeber wichtig, sich im Bereich Arbeitsschutz auszukennen und seine Mitarbeiter ausreichend aufzuklären.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Arbeitsschutz in der Gastronomie
Arbeitsschutz ist wichtig, jeder Mitarbeiter muss Bescheid wissen
Diese drei zentralen Punkte bilden das Gerüst des Arbeitsschutzes
Welche Aufgaben übernimmt die Berufsgenossenschaft bezüglich des Arbeitsschutzes?
Das sind die Maßnahmen, die Du für den nötigen Arbeitsschutz treffen musst
Verstöße gegen den Arbeitsschutz bleiben nicht ungestraft
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Arbeitsschutz ist wichtig, jeder Mitarbeiter muss Bescheid wissen
In der beruflichen Praxis wird der Arbeitsschutz in den meisten Branchen leider nicht sehr ernst genommen und gerät gerne mal in Vergessenheit. Grund dafür ist oft der damit verbundene Zeitaufwand: Viele Arbeitgeber fürchten, dass eine gründliche Beschäftigung mit dem Arbeitsschutz und das Aufklären ihrer Mitarbeiter sehr zeitaufwendig ist. Tatsächlich kannst Du als Arbeitgeber aber unnötige Dienstausfälle vermeiden, wenn Du den Arbeitsschutz entsprechend ernst nimmst!
Diese drei zentralen Punkte bilden das Gerüst des Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung
Eine Betriebsanweisung
Schulungen im Bereich Arbeitsschutz
Für die Gefährdungsbeurteilung ist es von grundlegender Bedeutung, dass Du Dir als Arbeitgeber erst einmal darüber im Klaren bist, welche Gefahren sich an Deinem Arbeitsplatz verstecken. Außerdem: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Deine Mitarbeiter vor diesen Gefahren ausreichend zu schützen. Diese Gefährungsbeurteilung bzw. Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist rechtlich in § 5 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) geregelt.
Wenn die Gefährundungsbeurteilung so weit abgeschlossen ist, geht es darum, die entsprechenden Maßnahmen zu erfassen. Hier kommt die Betriebsanweisung ins Spiel. Die Betriebsanweisung soll dazu dienen, Deine Mitarbeiter über die Gefahren im Betrieb aufzuklären und sie darüber in Kenntnis zu setzen, wie sie mit ihnen umgehen sollten. Zu erfassen sind folgende Punkte:
Der Name des betroffenen Bereiches
Die Zielgruppe
Die bestehenden Gefahren für Mensch und Umwelt
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Wie sollte sich im Gefahrenfall verhalten werden?
Erste Hilfe
Instandhaltung der verschiedenen Bereiche
Wichtig bei der Betriebsanweisung ist, dass diese
regelmäßig aktualisiert und angepasst
wird. Auch die Mitarbeiter müssen regelmäßig darüber informiert werden, wie die Betriebsanleitung lautet und welche Dinge sich geändert haben. Am besten lässt Du Dir als Arbeitgeber die in Kenntnisnahme anschließend von jedem Mitarbeiter unterschreiben. So bist Du auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus solltest Du als Arbeitgeber darauf Acht geben, dass sich Deine Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft
regelmäßig schulen
, um durch Prävention Unfällen vorzubeugen. Die
Berufsgenossenschaft
bietet hilfreiches
Infomaterial für verschiedene Seminare
im Bereich Arbeitsschutz.
Welche Aufgaben übernimmt die Berufsgenossenschaft bezüglich des Arbeitsschutzes?
In Deutschland haben wir das Glück, dass der Staat durch seine Struktur im Bereich Arbeitsschutz dafür sorgt, dass Arbeitgeber und Mitarbeiter
gut abgesichert
ihrer Arbeit nachgehen können. Auch arbeitsunfähige Personen, die durch einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen, sind durch den Arbeitsschutz gesichert. Der Staat mit seinem
Sozialversicherungssystem
steht Personen im Falle eines Unfalls finanziell zur Seite und sorgt dafür, dass sie ein
sorgenfreies Leben führen können
.
Die Grundpfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems sind:
Die Krankenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung
Die Unfallversicherung
Je nachdem, in welcher Branche der Versicherte tätig ist, greift eine der deutschen
Berufsgenossenschaften
. Als Arbeitgeber bist Du
verpflichtet,
Deine Mitarbeiter dort
zu versichern
, um zu verhindern, dass ein Arbeitsunfall im schlimmsten Fall den finanziellen Abstieg in die Armut hervorruft.
Eine der grundlegenden
Aufgaben der Berufsgenossenschaft
ist das Herausgeben der
Unfallverhütungsvorschriften
. Die Vorschriften werden nach § 15 des siebten Buchs des Sozialgesetzbuches erstellt und sind für alle Unternehmer verbindlich. Und wer kontrolliert, dass die Unfallverhütungsvorschriften auch eingehalten werden? Dafür gibt es von der Berufsgenossenschaft ausgewählte
Aufsichtspersonen
, die regelmäßig prüfen, ob die Vorschriften auch umgesetzt werden. Sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden, ist es der Aufsichtsperson erlaubt,
Maßnahmen
zu ergreifen. Das
Abstellen bestimmter Geräte könnte zum Beispiel eine solche Maßnahme sein.
Das sind die Maßnahmen, die Du für den nötigen Arbeitsschutz treffen musst
Um das Ganze ein wenig übersichtlicher zu gestalten, siehst Du im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen, die Du treffen musst, um Deinen Mitarbeitern ausreichend Arbeitsschutz während der Arbeitszeit zu bieten:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Berücksichtigung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften in Bezug auf Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutz, Lastenhandhabung, Gefahrenrecht etc.
Sicherheitstechnische Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung
Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel sowie verschiedener Geräte
Erste Hilfe Möglichkeiten und Brandschutz
Unterweisung von Mitarbeitern auch in Bezug auf die Betriebsanweisung
Gefährdungsbeurteilung
Eventuell das Organisieren von Sicherheitsbeauftragten, je nachdem wie groß der Betrieb ist.
Verstöße gegen den Arbeitsschutz bleiben nicht ungestraft
Wenn es um den Arbeitsschutz geht, liegt es am Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen von allen eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen Bußgelder, die sich auf bis zu 25.000 Euro belaufen können. Diese Summe entsteht allerdings nur, wenn Du als Arbeitgeber vorherigen Aufforderungen eines Bußgeldbescheids von ca. 5000 Euro nicht nachkommst. Aber auch Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr sind nicht auszuschließen, wenn Du Dich einer Anordnung der zuständigen Behörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG vehement widersetzt.
Aber nicht nur der Arbeitgeber muss sich bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz in Acht nehmen. Denn auch der
Mitarbeiter
selbst ist dazu
verpflichtet, sich an die Vorschriften zu halten
. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt es am
Arbeitgeber, konsequent
dafür zu sorgen, dass sich das ändert. Sollte dies nach mehrmaligem Ermahnen nicht der Fall sein, ist es für den Arbeitgeber wichtig, das Vergehen des Mitarbeiters zu dokumentieren. Wenn sich das Verhalten des Mitarbeiters partout nicht ändern lässt, kann der Arbeitgeber mit einer
fristlosen Kündigung
drohen und diese gegebenenfalls auch durchsetzen.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
All diese Maßnahmen zum Arbeitsschutz hören sich erst einmal nach einem aufwendigen bürokratischen Akt an. Wenn Du Dir als Arbeitgeber aber mal intensive Gedanken darüber machst, welchen Aufwand es erst bedarf, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsunfalles ausfällt, dann sind diese Maßnahmen nur eine Kleinigkeit. Man muss sich einfach immer vor Augen führen, dass ein erfolgreicher Betrieb auch Investitionen fordert. In diesem Fall ist es Zeit, die Du investieren musst, um Deine Mitarbeiter und Dich selbst ausreichend zu schützen.
Ein weiteres Beispiel für eine Investition, die sich in Zukunft auszahlt, ist ein gutes Kassensystem. Denn mit einem guten Kassensystem sparst Du Zeit und schonst vor allem die Nerven Deiner Mitarbeiter. orderbird bietet in diesem Fall eine durch das iPad gesteuerte Alternative, die schnell und einfach zu bedienen ist.
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