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Mindestlohn in der Gastronomie 2026: Was Du als Gastronom jetzt wissen musst

Der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter, und die Gastronomie spürt das direkt in der Kalkulation. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 2027 sind es 14,60 Euro. Für Dich als Betreiber heißt das: Löhne, Minijob-Grenzen und Dienstpläne wollen neu gerechnet werden.

In diesem Beitrag bekommst Du die aktuellen Zahlen im Überblick, erfährst, was das Mindestlohngesetz von Dir verlangt, worauf der Zoll bei Kontrollen achtet und wie Du Dich mit einem klaren Blick auf Deine Personalkosten aufstellst.

Was Du in diesem Beitrag erfährst:

Gesetzlicher Mindestlohn 2026 und 2027

Was besagt das Mindestlohngesetz?

Mindestlohn und Minijob: die neue Verdienstgrenze

Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung

Was droht bei Verstößen?

Mindestlohn in der Gastronomie – Fluch oder Segen?

Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Gastronomie

Fazit

Gesetzlicher Mindestlohn 2026 und 2027

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das gilt für alle Branchen, also auch für Dein Restaurant, Dein Café oder Deine Bar. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Beide Stufen gehen auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück.

Der Mindestlohn ist eine Untergrenze. Er gilt unabhängig davon, ob Du Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte oder Aushilfen beschäftigst. Für gelernte Fachkräfte liegen viele Tariflöhne im Gastgewerbe ohnehin darüber, dazu später mehr.

So hat sich der Mindestlohn seit seiner Einführung entwickelt:

Jahr

Mindestlohn pro Stunde

2015

8,50 €

2022 (ab Oktober)

12,00 €

2024

12,41 €

2025

12,82 €

2026

13,90 €

2027

14,60 €

Aktuell (Stand 2026) gilt: 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro.

Weil sich die Werte turnusmäßig ändern, lohnt vor jeder Lohnabrechnung ein kurzer Blick auf die offizielle Höhe. Deine regionale DEHOGA und die Mindestlohnkommission sind dafür verlässliche Anlaufstellen.

Was besagt das Mindestlohngesetz?

Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 sichert das Mindestlohngesetz allen Arbeitnehmern einen Bruttolohn pro Stunde zu, der die jeweils geltende Untergrenze nicht unterschreiten darf. Bei der Einführung waren das 8,50 Euro. Das Gesetz verdrängte damals bestehende Tarifverträge, deren Löhne darunter lagen. Über die Höhe berät die Mindestlohnkommission regelmäßig und gibt eine Empfehlung ab, die die Bundesregierung per Verordnung umsetzt.

Vom Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung)

  • Pflichtpraktikanten sowie freiwillige Praktika bis zu drei Monaten

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung

Informiere Dich am besten bei Deiner regionalen DEHOGA, welche Tarif- und Mindestlöhne aktuell für Deinen Betrieb gelten.

Mindestlohn und Minijob: die neue Verdienstgrenze

Seit 2025 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Der Gedanke dahinter: Deine Aushilfe soll rund 43 Stunden im Monat arbeiten können, ohne über die Grenze zu rutschen.

Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Minijobber 603 Euro im Monat verdienen, das sind 7.236 Euro im Jahr. Verdient jemand regelmäßig mehr, zwischen 603,01 und 2.000 Euro, ist er ein Minijobber.

Für Dich heißt das: Rechne zu jedem Jahreswechsel nach, ob Deine Minijobber mit der neuen Grenze noch passen. Ein gepflegter Dienstplan mit Stundenkontrolle hilft Dir, teure Überschreitungen zu vermeiden.

Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung

Mit dem Mindestlohn kam die Pflicht, die Arbeitszeiten Deiner Mitarbeiter aufzuschreiben. Du hältst fest, wann die Arbeit beginnt, wie lange sie dauert, wann sie endet und wann Pausen sind. Zeit dafür hast Du bis zum siebten Tag nach dem Arbeitstag. Das darf handschriftlich oder digital sein, in deutscher Sprache, und Du bewahrst es zwei Jahre auf. Ein reiner Dienstplan reicht nicht.

Zusätzlich musst Du seit einigen Jahren generell die Arbeitszeit erfassen. Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass jeder Arbeitgeber ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit braucht. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das mit Beschluss vom 13. September 2022: Du bist verpflichtet, die Arbeitszeit Deiner Leute zu erfassen.

Ein eigenes Gesetz, das genau regelt, wie Du das umsetzt, gab es Mitte 2026 noch nicht. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt: Er sieht vor, dass Du die Arbeitszeit am selben Tag elektronisch erfasst. Verlass Dich aber nicht auf eine Übergangsfrist. Die Pflicht, überhaupt zu erfassen, gilt schon heute.

Von der besonderen Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz ausgenommen sind Angestellte mit einem regelmäßigen Bruttolohn von mindestens 2.000 Euro im Monat sowie nahe Familienangehörige, also Ehepartner, Kinder und Eltern.

Bei einer Zollkontrolle solltest Du diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Arbeitsverträge

  • Arbeitszeitnachweise inklusive Pausendokumentation

  • Lohnabrechnungen

  • Nachweise über die Lohnzahlungen

Der Zoll prüft dabei auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die zulässige Arbeitszeit von acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Tag.

DEHOGA und die Gewerkschaft NGG fordern seit Langem flexiblere Lösungen, etwa ein wöchentliches Stundenkontingent statt einer festen Tagesarbeitszeit.

Was droht bei Verstößen?

Für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, eine Einheit des Zolls. Ihre Beamten dürfen Betriebe prüfen, Beschäftigte befragen, Grundstücke und Geschäftsräume betreten und Unterlagen einsehen. Abgeglichen werden die vertraglich vereinbarten und die tatsächlich erfassten Arbeitszeiten, meist unangekündigt.

Nicht korrekt dokumentierte Arbeitszeiten kosten Dich ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Zahlst Du den Mindestlohn nicht, drohen bis zu 500.000 Euro.

Für die Rückrechnung nicht gezahlter Löhne gilt eine einfache Faustformel: Mindestlohn mal zwei plus 30 Prozent. Das Gastgewerbe steht dabei traditionell im Fokus der Kontrollen, weil hier viele Aushilfs- und Teilzeitkräfte arbeiten. Wer sauber dokumentiert und pünktlich abrechnet, ist auf der sicheren Seite.

Mindestlohn in der Gastronomie: Fluch oder Segen?

Als der Mindestlohn 2015 kam, warnten Kritiker vor steigenden Kosten und mehr Verwaltungsaufwand. Und ja: Für Dich als Gastronom steigen die Personalkosten mit jeder Stufe. Ein Teil davon kommt indirekt dazu, weil auch Deine Lieferanten ihren Leuten Mindestlohn zahlen und das an Dich weitergeben.

Die befürchtete Entlassungswelle blieb aber aus. Im Gegenteil, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen im Gastgewerbe ist seit 2015 gewachsen. Für gelernte Fachkräfte lohnt sich ein Blick auf die Tarifverträge, denn die liegen meist deutlich über dem Mindestlohn für ungelernte Aushilfen. Unterm Strich hat der Mindestlohn den Ruf der Branche verbessert und den unfairen Wettbewerb über niedrige Löhne entschärft.

Für Dich heißt das vor allem eines: Du musst Deine Kosten im Griff haben. Mit einer durchdachten Personalplanung und einem klaren Blick auf Deine Zahlen fängst Du die Erhöhung auf. Ein Kassensystem wie orderbird PRO, das Umsätze und Arbeitsstunden an einem Ort zusammenbringt, liefert Dir dafür die Grundlage.

Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Gastronomie

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für die gesamte Gastronomie, also für Restaurants, Cafés, Bars und Food-Trucks. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde.

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat, das sind 7.236 Euro im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit. Verdienst Deine Aushilfe regelmäßig mehr, fällt sie in den Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro.

Gilt der Mindestlohn auch für Auszubildende und Praktikanten?

Nein. Auszubildende erhalten die Mindestausbildungsvergütung, nicht den Mindestlohn. Auch Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sowie Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ausgenommen. Bei Langzeitarbeitslosen entfällt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Zahlst Du den Mindestlohn nicht, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Für nicht korrekt dokumentierte Arbeitszeiten kannst Du mit bis zu 30.000 Euro belangt werden. Kontrolliert wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, meist unangekündigt.

Fazit:

Der Mindestlohn in der Gastronomie steigt weiter: 13,90 Euro seit 2026, 14,60 Euro ab 2027. Mit ihm klettern auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro und Deine Personalkosten. Dazu kommt die Pflicht, Arbeitszeiten sauber zu erfassen, die durch EuGH und Bundesarbeitsgericht bekräftigt wurde. Wer hier nachlässig ist, riskiert bei einer Zollkontrolle empfindliche Bußgelder.

Der beste nächste Schritt: Behalte Deine Umsätze und die wichtigsten Kennzahlen jederzeit im Blick. Mit orderbird PRO erhältst Du aussagekräftige Berichte und Auswertungen, die Dir helfen, fundierte Entscheidungen für Deine Gastro zu treffen.

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