Das Jahr 2024 geht zu Ende, und auch 2025 kommen neue Vorschriften und Gesetze, die für viele Unternehmen wichtig sind. Ob in der Gastronomie, im Handwerk oder in der Kosmetikbranche – hier haben wir die wichtigsten Änderungen für Dich zusammengefasst. So behältst Du den Überblick und kannst Dich auf das Wesentliche konzentrieren!

Das Wichtigste in Kürze

Das kommt auf alle Branchen zu

Letzte Frist: Erweiterung der Kassenmeldepflicht
Der elektronische Kassenbon (E-Receipt) wird Pflicht
Mindestlohn wird erhöht

 

Letzte Frist: Erweiterung der Kassenmeldepflicht

Frau schüttelt jemanden in einem professionellen Rahmen die Hand zu einer neuen EinstellungAb 2025 gelten neue Regeln für die Meldung von Kassensystemen mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Du musst Dein Kassensystem rechtzeitig über das Finanzamt-Portal „Mein ELSTER“ melden, um Strafen zu vermeiden.

Welche Fristen gelten?
  • Hauptfrist: Alle Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 gekauft oder mit einer TSE ausgestattet wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Empfohlene Frist: Das Bundesfinanzministerium empfiehlt, die Meldung bereits bis zum 31. März 2025 vorzunehmen. Das erleichtert den Prozess und vermeidet mögliche technische Probleme beim Finanzamt. Aber: Diese Frist ist keine Pflicht.
  • Neuanmeldungen ab 1. Juli 2025: Für Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 neu angeschafft oder nachgerüstet werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat nach der Anschaffung.
Wie erfolgt die Meldung?

Die Anmeldung der Kassensysteme erfolgt online über das Steuerportal „Mein ELSTER“. Dort gibst Du die wichtigen Informationen ein und sendest sie an das Finanzamt.

Was passiert, wenn Du die Fristen nicht einhältst?
  • Bußgelder: Eine verspätete oder fehlende Meldung kann Strafen nach sich ziehen.
  • Probleme bei Steuerprüfungen: Nicht gemeldete Kassensysteme könnten bei Prüfungen als ungültig gelten und zu rechtlichen Nachteilen führen.
Zusammengefasst:
  • Melde Deine Kassensysteme möglichst bis zum 31. März 2025, um mögliche Probleme zu vermeiden.
  • Spätestens bis zum 31. Juli 2025 muss Deine Kasse gemeldet sein, wenn sie vor dem 1. Juli 2025 angeschafft oder nachgerüstet wurde.
  • Ab dem 1. Juli 2025: Neue oder nachgerüstete Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Weitere Informationen zu den Fristen und Pflichten kannst Du auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachlesen.

 

Der elektronische Kassenbon (E-Receipt) wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland bei B2B-Umsätzen (also bei Geschäften zwischen Unternehmen) elektronische Rechnungen ausstellen. Diese Regelung betrifft nicht den klassischen Kassenbon für Endkunden (B2C).

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
  • Formatvorgaben: Die Rechnungen müssen in einem maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.
  • Übermittlung: Sie müssen über festgelegte digitale Kanäle, z. B. das PEPPOL-Netzwerk, übertragen werden.
  • Ausnahmen: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbeträge unter 250 Euro und Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von dieser Regelung ausgenommen.
Was musst Du tun?

Wenn Dein Unternehmen im B2B-Bereich tätig ist, solltest Du:

    • Prüfen, ob Dein Rechnungsprogramm die Anforderungen erfüllt.
    • Sicherstellen, dass Du ab 2025 Rechnungen im richtigen Format erstellen und übermitteln kannst

Diese Neuerung soll Bürokratie abbauen und die Steuerverwaltung effizienter und transparenter gestalten.

Was passiert, wenn Du die E-Rechnungspflicht nicht einhältst?

Unternehmen, die die E-Rechnungspflicht nicht erfüllen, können mit Bußgeldern belegt werden. Außerdem können die Finanzbehörden die Steuererklärung verzögern oder Rechnungen im falschen Format nicht anerkennen, was den gesamten steuerlichen Ablauf negativ beeinflussen kann.

Weitere Informationen und Details zu den Regelungen findest du auf den offiziellen Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) und der IHK​.

 

Mindestlohn wird erhöht

Ab Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde. Auch Azubis profitieren von höheren Vergütungen – im ersten Ausbildungsjahr gibt es z. B. 682 €.

Mehr Informationen zu der Erhöhung des Mindestlohns findest Du auf der den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Fazit

2025 bringt einige wichtige Änderungen, vor allem für die Kassenmeldepflicht und Dokumentationspflichten. Aber keine Sorge: Mit den digitalen Kassensystemen von orderbird kannst Du diese Anforderungen ganz einfach erfüllen und Deinen Arbeitsalltag erleichtern. So kannst Du Dich voll und ganz auf Dein Geschäft konzentrieren.

Wir wünschen Dir einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2025!

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