In diesem Blog-Artikel erfährst Du, was Du als selbstständiger Gastronom als Betriebsausgaben angeben kannst und was Du als Angestellter in der Gastronomie als Werbungskosten geltend machen kannst.
„Weiß, weiß, weiß sind alle meine Kleider…“ Welchen Beruf jemand ausübt, sieht man häufig schon an der Kleidung. Ein Koch ist zum Beispiel eindeutig an seiner Kochjacke zu erkennen, das Servicepersonal an der einheitlichen Arbeitskleidung. Aus steuerlicher Sicht ist das Thema Kleidung deshalb so interessant, weil typische Berufskleidung in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Doch leider ist nicht jedes Kleidungsstück, das bei der Arbeit getragen wird, auch absetzbar.
Was genau Du in Deiner Steuererklärung absetzen kannst, erfährst Du hier!
Typische Berufskleidung – grundsätzlich als Arbeitsmittel steuerlich absetzbar
Was aber ist typische Berufsbekleidung? Diese Frage hat bereits in unzähligen Verfahren die Finanzgerichte und in einigen Fällen sogar den Bundesfinanzhof beschäftigt. Entschieden wurde zum Beispiel darüber, ob ein schwarzer Anzug, farblich passende Socken oder Strumpfhosen, schicke oder bequeme Schuhe usw. in der Steuererklärung geltend gemacht werden dürfen.
Dass bestimmte Kleidung in einer Berufsgruppe als Berufsbekleidung absetzbar ist, heißt aber noch lange nicht, dass dies auch für eine andere Berufsgruppe gilt. So wurde zum Beispiel der schwarze Rock bei einer Kellnerin als Berufsbekleidung anerkannt, nicht aber bei einer Empfangsdame im Hotel. Auch wirkt sich nicht jedes Kleidungsstück, das Du bei der Arbeit trägst, steuermindernd aus. Eine schwarze Hose zählte zum Beispiel bei einem Kellner als Arbeitskleidung, nicht aber das weiße Hemd, das er dazu trug.
Angesichts der vielen Einzelfallentscheidungen und der dadurch unübersichtlichen Rechtslage fällt die Beurteilung, ob Deine eigene Kleidung zur steuerlich absetzbaren Arbeitskleidung zählt oder nicht, teilweise richtig schwer. Es gibt zum einen berufstypische Kleidung, zum anderen Alltagskleidung, die berufstypisch ist, und dann auch noch Alltagskleidung, die zwar während der Arbeit getragen wird, aber nicht berufstypisch ist. Ein ganz schönes Durcheinander. Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären genau, welche Arbeitskleidung in der Gastronomie Du steuerlich absetzen kannst.
1. Berufstypische Kleidung
Hierzu gehört Kleidung, die für die berufliche Verwendung bestimmt ist und die Du nur deshalb trägst, weil Du einen entsprechenden Beruf ausübst. Diese Dinge ziehst Du im Alltag normalerweise nicht an. Sie dient ausschließlich als Arbeitskleidung.
Beispiele für die Gastronomie:
- Schürze und weiße bzw. unifarbene Arbeitsjacke bei Köchen
- Kleidung mit deutlich erkennbarem Logo des Gastrobetriebs für das Servicepersonal
Deine Schuhe, Socken, Strumpfhosen usw. gehören dagegen nicht zu Deiner Arbeitskleidung. Das gilt selbst dann, wenn diese farblich passend zu Deiner Berufskleidung gekauft wurden und nur während Deiner Arbeit von Dir getragen werden.
2. Alltagskleidung, berufstypisch oder nicht?
Sie ist – wie der Name schon sagt – für den alltäglichen Gebrauch bestimmt und kann unabhängig von Deinem Beruf jederzeit auch während der Freizeit getragen werden. Deshalb kann diese Art von Kleidung normalerweise steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Eine Ausnahme macht hier allerdings die berufstypische Alltagskleidung. Sie ist für den ausgeübten Beruf typisch. Bei ihr gehen die Finanzbehörden davon aus, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass sie privat getragen wird. Sie ist steuerlich absetzbar. Das gilt auch, wenn Du diese ausnahmsweise doch mal in Deiner Freizeit trägst.
Anerkannt wurde zum Beispiel:
- eine schwarze Hose bei einem Kellner
- ein schwarzer Rock bei einer Kellnerin
- einheitliche Oberbekleidung im Gastrobetrieb
Anders geregelt ist das zum Beispiel bei Schuhen als Küchen- oder Service-Personal. Diese gelten als Arbeitskleidung, die nicht berufstypisch ist. Auch wenn es sich dabei um besonders bequeme Exemplare handelt, um das lange Stehen bzw. das viele Laufen durchzuhalten. Der Grund: Bei dieser Kleidung geht das Finanzamt davon aus, dass die Schuhe theoretisch hauptsächlich auch privat getragen werden.
Tipp: Wenn Du Deine Arbeitskleidung als Arbeitnehmer in speziellen Fachgeschäften kaufst, sieht das Finanzamt darin ein deutliches Indiz, dass die gekaufte Kleidung auch wirklich berufstypisch ist, sprich von Dir steuerlich geltend gemacht werden kann.
Abziehbare Kosten Deiner Arbeitskleidung
Erkennt der Fiskus Deine Kleidung als Berufskleidung an, kannst Du diese als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen:
- Anschaffungskosten – der Kaufpreis Deiner Arbeitskleidung, gegebenenfalls abzüglich des Zuschusses von Deinem Arbeitgeber
- Reparaturkosten – Kosten, die nach einer Beschädigung entstehen, beispielsweise ein defekter Reißverschluss
- Reinigungskosten – Reinigungskosten können anhand von Schätzungen, die abzugsfähig sind, von Dir in Deiner Steuererklärung geltend gemacht werden. Häufig werden die Reinigungskosten vernachlässigt, aber übers Jahr gerechnet, entstehen auch da nicht unwesentliche Kosten.
Hier ein Rechenbeispiel für die Waschkosten Deiner Arbeitskleidung:
Martin W. arbeitet als Kellner und lebt zusammen mit seiner Freundin in einem Zwei-Personen-Haushalt. Jede Woche wäscht er 3 kg an Arbeitskleidung bei 90 Grad und 2 kg als pflegeleichte Wäsche. Anschließend wird sie ein seinem Kondenstrockner getrocknet und gebügelt. Martin hat 46 Arbeitswochen im Jahr. Daraus ergeben sich folgende Aufwendungen, die abzugsfähig sind:
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= 213,90 € Waschkosten im Jahr |
* Angaben laut Erfahrungswerten der Verbraucherzentralen (2002)
Arbeitskleidung steuerlich absetzen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Trägst Du als Arbeitnehmer diese Kosten selbst, kannst Du sie als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung absetzen. Du als Gastronom kannst die Aufwendungen für Schürzen, einheitliche Oberbekleidung usw. als Betriebsausgaben geltend machen.
Stellst Du als Arbeitgeber die Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung oder zahlst einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten, muss dafür kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Die erstatteten Beträge muss der Arbeitnehmer allerdings von seinen Anschaffungskosten abziehen.
Zum Thema Steuern und ganz besonders zum Thema Lohnsteuer bietet es sich als Arbeitnehmer immer an, Dich an einen professionellen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. Dort findest Du Hilfe, um die Werbungskosten bestmöglich zu berechnen. So kannst Du auch überprüfen, ob Du für Deinen Gastro-Job überhaupt Lohnsteuer zahlen musst oder nicht. Die Lohnsteuerhilfe kostet Dich natürlich etwas. Die Investition lohnt sich jedoch. Durch die richtigen Steuertipps bekamen die Berliner 2017 im Schnitt 985 Euro an Steuern vom Fiskus zurück. Das lohnt sich. Als selbstständiger Gastronom brauchst Du einen guten Steuerberater, der Dich unterstützt und Dich vor Steuerirrtümern in der Gastronomie bewahrt.
Wir von orderbird hoffen, dass wir ein wenig Klarheit zum Thema Steuern und das steuerliche Absetzen Deiner Arbeitskleidung bringen konnten. Für weitere Fragen kannst Du Dich als selbstständiger Gastronom an einen Steuerberater wenden und erfahren, was von Dir abgesetzt werden kann. Als Arbeitnehmer in der Gastro kann Dir ein Lohnsteuerhilfeverein weiterhelfen.
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