Schwarzgeld in der Gastronomie? Dadurch riskierst Du hohe Nachzahlungen und Strafen! Erfahre hier alle Infos zum neuen Kassengesetz!

Vielen Gastronomen ist nicht klar, welche schwerwiegenden Auswirkungen es haben kann, wenn das Finanzamt und die Steuerfahnder plötzlich vor der Tür stehen. Denn gerade wenn Du als Gastronom nicht in der Lage bist, ein Kassenbuch vorzuweisen, kannst Du in große Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden kommen. Die korrekte Buchhaltung ist unumgänglich, doch leider nicht immer einfach. Zum Glück gibt es für die Gastronomie Kassenlösungen, die Dir die Arbeit erleichtern und mit denen Du immer auf der sicheren Seite bist. 
Ein Mann und eine Frau sitzen in ihrer Gastronomie und quälen sich mit ihrer Buchhaltung

Probleme bei der Steuerprüfung in Deiner Gastronomie kannst Du vermeiden, wenn Du Deine Buchhaltung regelmäßig und ordnungsgemäß führst.

Das erwartet Dich in diesem Artikel: 
1. Was bedeutet Schwarzgeld in der Gastronomie? 
2. Das neue Kassengesetz: Ein wichtiger Schritt gegen Steuerhinterziehung in der Gastronomie
3. Die Gastronomie wird zunehmend von Finanzbehörden geprüft 
4. Was bedeutet die Kassennachschau für Dich als Betreiber einer Gastronomie? 
5. Die wichtigsten Infos zur Kassennachschau
Finanzamt, Steuerfahnder, Schwarzgeld & Steuerprüfung: Wörter, die jedem Gastronomen einen Schauer über den Rücken jagen. Sei unbesorgt! Wir informieren Dich. 

Was bedeutet Schwarzgeld in der Gastronomie? 

Bevor wir uns tiefer mit dem neuen Kassengesetz und der Kassennachschau auseinandersetzen, sollten wir vorab klären, was Schwarzgeld in der Gastronomie eigentlich bedeutet: Laut Definition zählen zum Schwarzgeld in der Gastronomie steuerbare Einkünfte, die dem Finanzamt vorenthalten werden. Und ja: Vor allem in der Gastronomie tummeln sich ein Haufen Schwarzgeldsünder, die ihre Tageseinnahmen nicht ordnungsgemäß eintragen. Experten gehen davon aus, dass etwa 30 % der Einnahmen in der Gastronomie nicht über die Buchhaltung laufen und somit auch nicht versteuert werden. Schwarzgeld in der Gastronomie ist also nach wie vor ein heißes Thema. Allerdings ist das Finanzamt längst darauf aufmerksam geworden und hat bereits angefangen, zu handeln.
Eine Hand hält 50 Euro-Scheine und zählt sie

Schwarzgeld in der Gastronomie ist keine Seltenheit aber ein großes Risiko, denn das Finanzamt ist den Gastronomen auf der Spur.

Schwarzgeld in der Gastronomie? Das neue Kassengesetz geht dagegen an! 

Viele Gäste sprechen sich eher für die Bezahlung mit Bargeld aus. Laut Bundesbank wird der Großteil aller Umsätze in deutschen Cafés, Kneipen, Imbissbuden und Schnellrestaurants nach wie vor bar abgewickelt – wenngleich die mobilen Zahlungslösungen, wie etwa die Kartenzahlung, auf dem Vormarsch sind. Doch gerade durch die Bezahlung in bar werden der Steuerhinterziehung sämtliche Türen geöffnet. Im Schnitt sind 30 bis 50 % der Umsätze in Gastronomie-Betrieben manipuliert. Und die Hauptschuld dafür tragen Gastro-Kassen, die Schlupflöcher ermöglichen:  Es gibt Kassen, die mit ein paar einfachen Handgriffen schnell manipuliert werden können. Die Kasse wird hierfür einfach umprogrammiert und schon können die tatsächlichen Tageseinnahmen nicht mehr kontrolliert werden. Oder es kommt auch oft vor, dass ein Restaurant über keine finanzamtkonforme elektronische Kasse verfügt. Aus diesem Grund wurde 2017 im Deutschen Bundestag ein neues Kassengesetz beschlossen, welches der Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben soll. Dabei wurde für alle Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.01.2020 angeschafft wurden, eine Übergangsfrist bis 2023 festgelegt. Spätestens nach dieser Ablauffrist bist Du als Gastronom dazu verpflichtet, mit einer Kasse zu arbeiten, die durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt ist. Auf diese Weise wird jede Deiner Einnahmen protokolliert und kann nachträglich nicht mehr geändert oder gelöscht werden (ausführliche Informationen zu diesem Thema findest Du hier: Kassensicherungsverordnung oder lade Dir jetzt kostenlos alle Infos zur Kassensicherungsverordnung als eBook herunter!
Ein verzweifelter Mann in Anzug sitzt vor Gericht und im Vordergrund wird ein Hammer geschlagen

Schwarzgeld in der Gastronomie bleibt nicht ungestraft.

Steuerhinterziehung bleibt auch in der Gastronomie nicht ungestraft 

Beim Schwarzgeld und der damit verbundenen Steuerhinterziehung belaufen sich die Summen laut Experten auf enorm hohe Zahlen: Schätzungen zufolge gehen dem Fiskus durch die Steuerhinterziehung bundesweit jährlich rund 10 Milliarden Euro durch die Lappen. Und wie bereits erwähnt, kommen diese schwarzen Schafe unter anderem aus der Gastronomie. Deshalb haben sich Steuerermittler gezielt auf die Suche nach Steuersündern in diesem Bereich begeben. Sie stießen dabei auf ein riesiges Netzwerk, das vom einzelnen Gastronomen bis hin zum Kassen-Verkäufer reicht: Gemeint sind Gastronomen, die das bar eingenommene Geld nicht ordnungsgemäß dokumentieren. Und es werden sogar manipulierte Kassensysteme verkauft, die über eine zusätzliche Software verfügen, die die Steuerhinterziehung in der eigenen Gastronomie ermöglichen soll. Der Fahndungsdruck wurde seit diesen Vorfällen bundesweit verstärkt. So wurden zahlreiche Gastronomen und Programmierer zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung oder der dazugehörigen Beihilfe verurteilt.
Achtung: Bist Du als Gastronom im Besitz einer leicht zu manipulierenden Kasse? Damit gehts Du ein hohes Risiko ein, denn die Finanzbehörden könnten Dir bereits auf der Spur sein!
Darüber hinaus solltest Du wissen, dass nach Geständnissen einiger Gastronomen Programmierer sogenannter „Schummelsoftwares“ bekannt sind. Dadurch haben die Ermittler Zugriff auf zahlreiche Kundenlisten und können herausfinden, wer in Besitz solcher Kassensysteme ist. Du als Gastronom bist also nicht nur dazu verpflichtet, Deine Umsätze zu dokumentieren und Dich vom Schwarzgeld fern zu halten. Du musst auch selbständig dafür sorgen, dass Du in Deiner Gastronomie mit einem ordnungsgemäßen Kassensystem arbeitest. Andernfalls gerätst Du in Schwierigkeiten. Denn das Finanzamt hat jederzeit das Recht, Deine Unterlagen und Deine Kasse zu überprüfen. Bei Ungereimtheiten drohen Dir als Gastronom hohe Nachzahlungen und Strafen.
Eine Kellnerin bedient eine iPad-Kasse

Achte darauf, dass die Kasse für Deine Gastronomie finanzamtkonform und legal ist.

Wird die Kassennachschau die Steuerhinterzieher entlarven? 

Das neue Kassengesetz umfasst bereits seit 2018 die Kassennachschau. Das bedeutet, dass Steuerprüfer unangekündigt in Deine Bar oder Dein Restaurant kommen, um Deine Unterlagen und Deine Gastrokasse zu kontrollieren. Diese Kontrollen nehmen immer mehr zu und entlarven alle Steuersünder. Dabei spielt es bei der Kassennachschau keine Rolle, ob es sich um offene Kassen, um Registrierkassen oder um PC-basierte Kassensysteme handelt.

Das solltest Du über die Kassennachschau wissen 

Als Gastronom musst Du besonders aufpassen. Denn in Deutschland müssen ab jetzt alle steuerlich erfassten Betriebe, in denen mit Bargeld bezahlt wird, damit rechnen, dass sie einen Überraschungsbesuch vom Finanzamt bekommen. Es ist aber auch durchaus möglich, einen solchen Besuch zu erahnen. Denn auch wenn das Finanzamt auf den Überraschungseffekt setzt, kannst Du als Gastronom über Deine Steuerbescheide sehen, ob eine eventuelle Prüfung bevorsteht. Sollte in der Betreffzeile Deines Einkommen-, Körperschaftsteuer- oder eines Gewerbesteuermessbescheids ohne erkenntlichen Grund folgender Satz stehen, kann das auf eine baldige Betriebsprüfung durch Finanzbehörden hindeuten: „Dieser Bescheid ergeht nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.
Wer weiß, vielleicht steht Deiner Gastronomie noch dieses Jahr eine Betriebsprüfung bevor?
Im Normalfall umfasst die Betriebsprüfung die letzten drei Geschäftsjahre. Sollten Deine Steuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 also beispielsweise „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung” sein, kannst Du davon ausgehen, dass die Jahre 2017 bis 2019 geprüft werden. 
Darüber hinaus sollte ein Missverständnis des § 146b der Abgabenordnung aus der Welt geschafft werden: Der Paragraph kann so verstanden werden, dass die Kassennachschau nur stattfinden darf, wenn der Unternehmer selbst auch vor Ort ist – dem ist aber nicht so! Denn laut Bundesfinanzministeriums ist genau das Gegenteil der Fall. Das Einzige, woran sich das Finanzamt halten muss, ist es, die Prüfung nur während der Geschäftszeiten durchzuführen. Solltest Du als Gastronom also gerade nicht vor Ort sein, ist es den Mitarbeitern vom Finanzamt erlaubt, sich an die Mitarbeiter in Deiner Gastronomie zu wenden. Aus diesem Grund solltest Du Dein Personal unbedingt darauf einschwören, dass sie Dich umgehend informieren! 
Die Kassennachschau: Finanzbehörden können Dein Restaurant prüfen, auch wenn Du als Geschäftsführer gerade nicht persönlich vor Ort bist.
orderbird wünscht Dir viel Erfolg bei der finanzamtkonformen Buchhaltung in Deiner Gastronomie.
Du überlegst, auf ein Kassensystem zu setzen, das nicht nur finanzamtkonform ist, sondern das Dir auch Arbeit, Stress und Zeit erspart? Lass Dir einfach eine kostenlose Demo des orderbird Kassensystems geben lassen, indem Du einfach das folgende Formular ausfüllst. Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

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