Unter Gastronomen ranken sich viele Mythen um Brauereiverträge. Es kursieren Geschichten um Knebelverträge, Ausbeutungen, unausgeglichene Machtverhältnisse und letzte Chancen.
Wir haben uns der Sache angenommen und versucht, das Thema Brauereiverträge so klar wie möglich darzustellen.
Der Brauereivertrag: Geben und Nehmen
Eine Gastronomie zu eröffnen ist vor allem erst einmal eines: teuer. Die Immobilie, wahrscheinlich Renovierungskosten, die Ausstattung der Küche, der Gasträume und der Außenanlage inklusive der Möbel, Lampen und Kleinigkeiten wie Besteck, Gläser und Geschirr… Die Liste ist lang und kostet. Für alle, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, ist guter Rat teuer. Tatsächlich haben es Gastronomen schwer, bei Banken einen Kredit zu bekommen. Der Weg führt viele daher zur Brauerei des Vertrauens. In Deutschland haben Brauereiverträge oder Bierverträge eine lange Tradition.
Doch was ist ein Brauereivertrag genau?
Brauereiverträge schließen Gastronomen mit einer Brauerei – damit einher geht eine Brauereibindung. Je nach Vertrag hilft die Brauerei mit Startkapital, der Ausstattung oder einem Werbekostenzuschuss. Im Gegensatz dazu bindet sich der Gastronom an bestimmte Produkte, Mindestabnahmemengen und Lieferanten – oft mit einer Exklusivitätsklausel. Deswegen solltest Du vor Abschluss genau abwägen, ob Du eine langfristige Brauereibindung eingehen möchtest.
Finanzierung durch die Brauerei – die Vorteile
Der Vorteil der Brauereiverträge liegt auf der Hand. Du bekommst eine ordentliche Finanzspritze für den Start und kannst Deine Einrichtung und Ausstattung bezahlen. In manchen Fällen übernimmt die Brauerei die Inneneinrichtung auch komplett. Oft gehören zu den Annehmlichkeiten Goodies auch Gläser, Leuchtreklameschilder oder etwa Sonnenschirme – allesamt bedruckt mit dem Logo der Brauereien. Viele Brauereien beteiligen sich auch an anderen Werbemaßnahmen oder zum Beispiel an größeren Veranstaltungen.
Im Vertrag wird festgelegt, zu welchen Konditionen die Rückzahlung des Darlehens erfolgt. Das steht meist in Verbindung mit einer Bezugsverpflichtung: einer Mindestabnahmemenge Bier pro Jahr. Daraus entsteht keine fixe Rate, sondern eine Tilgung je nach Einkaufsmenge – meist mehrere Hektoliter. Um eine gewisse Mindestrückzahlung jedoch zu fixieren, wird häufig eine gewisse Abnahmemenge vereinbart. Im juristischen Fachjargon spricht man daher auch vom Bierbezugsverpflichtungsvertrag.
Brauereibindung und Bezugsverpflichtung – die Nachteile
Brauereien sind keine Wohltätigkeitsorganisationen – sicher freuen sie sich, den meisten, jungen Gründern in der Gastronomie auf die Sprünge zu helfen, aber natürlich interessiert sie vor allem der Absatz ihrer eigenen Produkte. Deswegen bist Du an einige Bedingungen gebunden: Dein Vertrag enthält oft eine Ausschließlichkeitsklausel. Das heißt, Du darfst nur Produkte dieser einen Brauerei oder etwa von Partner-Lieferanten anbieten. Das neue Trendbier einer anderen Marke in Deiner Region könntest Du dann nicht anbieten. Außerdem sind davon nicht nur Biere, sondern oft auch Softdrinks betroffen.
Der Wettbewerb durch andere Brauereien ist dadurch nahezu unmöglich und auch Deine Bierauswahl ist eher eingeschränkt. Mit dem Brauereivertrag bindest Du Dich exklusiv, nicht nur an die Produkte,sondern auch an die Preise Deiner Brauerei. Egal, ob Du gleichwertige Produkte woanders günstiger angeboten werden. Da Du über den Bierpreis die Rückzahlung des Darlehens geregelt wird, wird Dein Bier ganz automatisch wahrscheinlich eher nicht zu den preiswertesten gehören.
Es gibt noch ein weiteres Problem, vor allem für Neugründer: Die Mindestabnahmemenge Bier musst Du vor Vertragsbeginn wissen – allerdings kann diese Menge bei Neugründungen nur auf Schätzungen beruhen. Wie viel Bier Deine Kunden wirklich trinken, wirst Du erst nach der Eröffnung erfahren.
Der Brauereivertrag – besser als sein Ruf?
Die Entscheidung für oder gegen einen Brauereivertrag kann Dir keiner abnehmen. Du als Gastronom solltest aber auf jeden Fall gut abwägen, ob die lange Brauereibindung und das damit einhergehende Dauerschuldverhältnis über mehrere Jahre das Richtige für Dich ist. Vergleiche daher vor Vertragsabschluss alle Angebote und Optionen gründlich. Solltest Du Dir nicht sicher sein, wie Du Dich verhalten sollst, können Dir spezielle Projektmanager und Unternehmensberater von der DEHOGA bei den Entscheidungen rund um einen Brauereivertrag helfen.
Ein Tipp von unseren Gastronomie-Experten: Bemühe Dich um ein gutes Verhältnis zu Deinem Brauerei-Vertreter. Gute Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel zu einem entspannten Auskommen mit der Brauerei.
Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung. Vielleicht können wir Dir ja auch bei der Optimierung Deines Kassensystems weiterhelfen. Sprich doch einfach mit einem unserer erfahrenen Gastronomen.
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