Folgende Situation: Eine neue Speisekarte wird erstellt, die Preise müssen her. Dabei stellt sich die Frage “Mit welchem Steuersatz muss ich meine Getränke und Speisen besteuern?”
Neben der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent gibt es auch in der Gastronomie die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Doch woher weißt Du, wann was mit welchem Steuersatz besteuert werden muss? Eine Frage, die nicht unerheblich ist. Schließlich überprüft das Finanzamt bei Betriebsprüfungen ganz genau, ob die richtige Mehrwertsteuer berechnet wird. Auch Hotels können zukünftig ihre gastronomischen Angebote geringer versteuern.
Mehrwertsteuer in 2024 wieder auf 19%
(Update: 23.11.2023)
Die Ampelkoalition hat sich Mitte November endgültig auf das Ende der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen geeinigt. Ab 2024 steigt der Steuersatz wieder von 7 auf 19 Prozent, was weitreichende Folgen für die Branche haben könnte. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA, betont, dass Gastronomiebetriebe die Steuererhöhung vollständig an Gäste weitergeben müssten. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kann diesen umstrittenen Beschluss nicht nachvollziehen und möchte die Aufhebung durch ein Veto im Bundesrat verhindern. Noch besteht also Hoffnung.
Mehrwertsteuersenkung in Zeiten von Corona und der Energiekrise (Update: 09.01.2023)
Bereits im Juli 2020 hat die Deutsche Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie entschieden, dass die Mehrwertsteuer für Speisen, die in der Gastronomie konsumiert werden, reduziert wird. Ziel war es, damit die stark von der Corona-Pandemie betroffene Gastronomie zu entlasten. Seit dem 1. Juli 2020 gilt damit der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen.
Jetzt hat der Bundesrat einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung zugestimmt, um zusätzlich die Belastung durch die hohen Energiekosten abzufedern. Damit gilt also auch im neuen Jahr 2023 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen. Gültig ist die Regelung zur reduzierten Mehrwertsteuer nun bis zum 31. Dezember 2023. Getränke müssen jedoch weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden. Prüfe, ob in Deinem Kassensystem die richtigen Steuersätze bereits angegeben sind. Bei manchen Kassen ist das spielend leicht möglich. Siehe zum Beispiel unter Anpassung der Steuersätze bei orderbird.
Das erwartet Dich in diesem Artikel zum Thema Mehrwertsteuer in der Gastronomie:
7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer: Wieso gibt es verschiedene Steuersätze?
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Ein Americano hat 7 Prozent, ein Cappuccino aber 19 Prozent Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Selbst auf’s Geschirr kommt es an!
So besteuerst Du das Angebot in Deiner Gastronomie
7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer: Wieso gibt es verschiedene Steuersätze?
Wer hätte es gedacht: Die Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland erst seit etwas mehr als 50 Jahren. Dabei gab es schon seit der Geburtsstunde der Mehrwertsteuer die Unterscheidung zwischen dem regulären Steuersatz und einem ermäßigtem Steuersatz. Warum? Weil der Grundbedarf preiswerter sein sollte. Deswegen gilt in Deutschland zum Beispiel für die meisten Lebensmittel grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Hierzu zählen Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Getreide- und Backwaren. Getränke hingegen werden mit 19 Prozent besteuert – egal ob alkoholfrei oder alkoholhaltig.
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Leider kannst Du als Gastronom bei der Kalkulation Deiner Preise nicht oft von dem ermäßigten Steuersatz für Lebensmittel profitieren. Die Zubereitung von Speisen, das Bereitstellen von Tischen und Stühlen sowie der Service in einer Gastronomie fallen nämlich unter Dienstleistungen. Und diese werden mit der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent besteuert.
Aber Achtung: Die korrekte Besteuerung von Speisen und Getränken in der Gastronomie hängt noch von weiteren Faktoren ab, an die im ersten Moment oft gar nicht gedacht wird. So entscheidet zum Beispiel die Form Deines Gastronomiebetriebs, wie genau Du Dein Angebot zu besteuern hast.
Mehrwertsteuer im Restaurant, Café, Bar und Kantine
Handelt es sich bei Deiner Gastronomie um ein Restaurant, ein Café, eine Bar oder eine Kantine, dann gilt grundsätzlich der Steuersatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer. Ausschlaggebend ist dabei, dass Deine Gästen hier in den Genuss vieler Vorzüge kommen: Gemütliche Sitzmöglichkeiten laden zum längeren Verweilen ein, während der Service Deiner Mitarbeiter in Anspruch genommen wird – Stichwort Dienstleistung.
Mehrwertsteuer im Imbiss
Bei einem Imbiss oder Food Truck geht es oft weniger um das Ambiente im Gastronomiebetrieb, sondern vielmehr um den schnellen Verzehr von zubereiteten Speisen. Deshalb gibt es hier eine klare Trennung: Werden in der Gastronomie Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt, gilt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Gibt es nur Stehtische oder gar keine Möbel, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Zu beachten ist dabei, dass öffentliche Parkbänke oder Sitzmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe einer Gastro nicht zu Sitzmöglichkeiten zählen, die Du als Gastronom zur Verfügung stellst.
Mehrwertsteuer beim Außer-Haus-Verzehr
Etwas komplizierter wird es, wenn es um Speisen und Getränke geht, die außer Haus verzehrt werden. Hier gibt es nämlich unterschiedliche Trennungen. Für Lebensmittel, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen grundsätzlich nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an. Das gilt allerdings nicht für alle Speisen. Hummer z.B. ist ein Luxusprodukt und wird entsprechend mit 19 Prozent besteuert.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen zum Mitnehmen ist nur für Grundnahrungsmittel fällig.
Ein Americano hat 19 Prozent, ein Cappuccino aber 7 Prozent Mehrwertsteuer?
Die Faustregel lautet: Für Gewöhnlich wird für alle Getränke ein Steuersatz von 19 Prozent berechnet – egal ob zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort. Handelt es sich jedoch um Milchmischgetränke To Go ist Vorsicht geboten: Für Milch gilt nämlich grundsätzlich die ermäßigte Mehrwertsteuer, da es sich hier um ein Grundnahrungsmittel handelt.
Das heißt: Bestellt Dein Gast einen Kaffee mit einem Milchanteil von über 75 Prozent zum Mitnehmen, wird dieses Getränk mit 7 Prozent besteuert. Für einen Cappuccino oder Latte Macchiato gilt also die ermäßigte Mehrwertsteuer, wenn das Getränk To Go bestellt wird. Schwarzer Kaffee hingegen fällt unter die Kategorie “Getränk” und wird immer mit der regulären Mehrwertsteuer berechnet.
Zu beachten ist dabei, dass diese Regelung ausschließlich für Kuhmilch gilt. Der Mehrwertsteuersatz für Milchmischgetränke mit alternativer Milch wie Soja-, Reis- oder Hafermilch ist nicht ermäßigt. Pflanzliche Milch wird nämlich nicht als Grundnahrungsmittel gezählt.
Ausnahmen gibt es auch bei Fruchtgetränken: Während ein frisch gepresster Saft immer mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wird, gilt für einen Smoothie der Steuersatz von 7 Prozent – sofern er außer Haus oder an einem Stehtisch verzehrt wird. Klingt absurd? Es wird noch besser.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Selbst aufs’ Geschirr kommt es an!
Ein Imbiss mit Stehtischen, Essen zum Mitnehmen oder Catering: Für die korrekte Besteuerung ist auch das Geschirr von Bedeutung. Wenn Du zum Beispiel in Deinem Stehimbiss das Essen auf Porzellangeschirr servierst, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, während es bei Plastikgeschirr nur 7 Prozent sind. Warum? – weil Du das Porzellangeschirr im Anschluss reinigen musst. Das wiederum wird als zusätzliche Dienstleistung gewertet. Plastikgeschirr hingegen kann einfach weggeworfen werden. Gleiches gilt für das Liefern von Essen: Du möchtest der Umwelt etwas Gutes tun und bringst Deinen Kunden das Essen auf wiederverwertbarem Geschirr, das Du bei der nächsten Lieferung wieder abholst? Das ist ein sehr vorbildliches und umweltbewusstes Konzept, wird steuerlich aber leider nicht belohnt. Auch hier gilt im Vergleich zu Wegwerfgeschirr der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Und auch beim Catering entscheidet das von Dir zur Verfügung gestelltes Geschirr darüber, wie Du Deine Einnahmen zu besteuern hast.
So besteuerst Du das Angebot in Deiner Gastronomie
Als Gastronom stehst Du nun vor der Herausforderung, bei der Preiskalkulation darauf zu achten, Deine Speisen und Getränke korrekt zu besteuern.
Als Leitfaden für die Besteuerung in der Gastronomie gilt:
- Bei der Mehrwertsteuer kommt es darauf an, an welchem Ort die Speisen und Getränke verzehrt werden: In Deinem Restaurant? An einem Stehtisch oder To Go?
- Bei der Mehrwertsteuer kommt es darauf an, welche Lebensmittel und Getränke angeboten werden: Ein Sandwich? Ein Hummer? Ein schwarzer Kaffee oder ein Milchkaffee mit pflanzlicher Milch?
- Bei der Mehrwertsteuer kommt es darauf an, auf welchem Geschirr das Essen serviert wird: Muss es im Anschluss gereinigt werden oder kann es weggeschmissen werden?
Dabei kannst Du selbst entscheiden, ob Du für die unterschiedliche Besteuerung auch unterschiedliche Preise führen möchtest. Soll ein Cappuccino To Go etwas günstiger sein als ein Cappuccino zum Verzehr vor Ort? Oder soll der Preis gleich sein? Diese Entscheidung liegt bei Dir. Du kannst vermeiden, dass verschiedene Preise ausgezeichnet werden müssen, in dem Du mit einer Mischkalkulation arbeitest. Das ist in der Gastronomie üblich. Wichtig ist jedoch, dass sowohl auf dem Kassenbon als auch auf der Abrechnung am Ende eines Tages ersichtlich ist, was wie besteuert wurde. Andernfalls wirst Du Probleme mit dem Finanzamt haben. Tendenziell ist es natürlich nachvollziehbar, dass Du als Gastronom möglichst viel mit dem ermäßigten Steuersatz ausweisen möchtest. Schließlich steigert das Deinen Umsatz. Das Finanzamt hingegen ist an möglichst hohen Einnahmen von Steuern interessiert. Entsprechend prüfen die Steuerprüfer, ob Du Deine Speisen und Getränke mit der korrekten Mehrwertsteuer ausführst.
Dir als Gastronomen empfehlen wir deshalb: Lass Deine Besteuerung am besten immer auch von Deinem Steuerberater prüfen.
Ein gutes Kassensystem macht es Dir als Gastronom leicht
Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist die korrekte Kennzeichnung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ein Muss. Wichtig ist, dass Du in Deinem Betrieb mit einem Kassensystem arbeitest, in dem Du die korrekte Besteuerung vorab einstellst und außerdem schnell und einfach zwischen Bestellungen vor Ort oder To Go wählen kannst. Mit der iPad-Kasse von orderbird ist das kein Problem! Fülle einfach das unten stehende Formular aus und wir präsentieren Dir in einer unverbindlichen Demo alle Vorzüge von orderbird.